Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes
B5466
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes, einschließlich einer digitalen Fahrzeugakte und eines elektronischen Fahrtenbuches.”
1️⃣
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Die sächsische Polizei plant die Beschaffung und Einführung eines neuen Fuhrparkverwaltungsprogrammes zur Steuerung eines auslastungsorientierten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die sächsische Polizei plant die Beschaffung und Einführung eines neuen Fuhrparkverwaltungsprogrammes zur Steuerung eines auslastungsorientierten und wirtschaftlich genutzten polizeilichen Fuhrparks. Dieses Verwaltungsprogramm beinhaltet einerseits den Nachweis aller bei der sächsischen Polizei zur Verfügung stehenden Dienstkraftfahrzeuge und deren Unterhaltungskosten sowie andererseits Module bzw. Werkzeuge, die für eine sachgerechte Instandhaltung, einschließlich der erforderlichen Prüffristen, dieser Dienstkraftfahrzeuge erforderlich sind.
Mit Hilfe dieses Fuhrparkverwaltungsprogrammes soll es darüber hinaus möglich sein, einen Nachweis über die getankten und verbrauchten Betriebsstoffe zu führen sowie eine Schadensbearbeitung sicherzustellen.
Für die Instandhaltung und den Ausbau von Dienstkraftfahrzeuge stehen der sächsischen Polizei eigens betriebene Kfz-Werkstätten sowie eine Servicestelle für Sondereinbauten zur Verfügung. Von einem Fuhrparkverwaltungsprogramm wird neben der allgemeinen Fahrzeugverwaltung erwartet, dass es den gesamten Instandsetzungsprozess und Werkstattablauf sowie die unterschiedlichen Lagerverwaltungen darstellen kann.
Im Zuge eines hohen Digitalisierungsgrades ist es mit diesem Fuhrparkverwaltungsprogramm möglich, eine digitale Fahrzeugakte sowie wünschenswerter Weise ein elektronisches Fahrtenbuch, in Form einer echtzeitnahen Laufleistungserfassung, zu führen.
Die Beschaffung umfasst folgende Leistungen:
1. Lieferung bzw. Überlassung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes inklusive aller geforderter Funktionalitäten und der vorgesehenen Nutzerzahl,
2. Softwarepflege und Support für das Fuhrparkverwaltungsprogramm über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren,
3. Einführung und Inbetriebnahme des Fuhrparkverwaltungsprogrammes inkl. Datenmigration aus dem Bestandsystem und
4. Schulung eines noch zu bestimmenden Anwenderkreises (Administratoren und Nutzer).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 78
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2),
— Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4),
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4),
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis von Referenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand gemäß Eigenerklärung E6.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-11
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-08-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-30 📅
“Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Es wird ganz oder teilweise aufgehoben, wenn zum Zeitpunkt der...”
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Es wird ganz oder teilweise aufgehoben, wenn zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung keine ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2020/S 223-548573 (2020-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Postort: Markkleeberg
Postleitzahl: 04416
Region: Leipzig🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes, einschließlich einer digitalen Fahrzeugakte und eines elektronischen Fahrtenbuches” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die sächsische Polizei plant die Beschaffung und Einführung eines neuen Fuhrparkverwaltungsprogrammes zur Steuerung eines auslastungsorientierten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die sächsische Polizei plant die Beschaffung und Einführung eines neuen Fuhrparkverwaltungsprogrammes zur Steuerung eines auslastungsorientierten und wirtschaftlich genutzten polizeilichen Fuhrparks. Dieses Verwaltungsprogramm beinhaltet einerseits den Nachweis aller bei der sächsischen Polizei zur Verfügung stehenden Dienstkraftfahrzeuge und deren Unterhaltungskosten sowie andererseits Module bzw. Werkzeuge, die für eine sachgerechte Instandhaltung, einschließlich der erforderlichen Prüffristen, dieser Dienstkraftfahrzeuge erforderlich sind. Mit Hilfe dieses Fuhrparkverwaltungsprogrammes soll es darüber hinaus möglich sein, einen Nachweis über die getankten und verbrauchten Betriebsstoffe zu führen sowie eine Schadensbearbeitung sicherzustellen. Für die Instandhaltung und den Ausbau von Dienstkraftfahrzeuge stehen der sächsischen Polizei eigens betriebene Kfz-Werkstätten sowie eine Servicestelle für Sondereinbauten zur Verfügung. Von einem Fuhrparkverwaltungsprogramm wird neben der allgemeinen Fahr-zeugverwaltung erwartet, dass es den gesamten Instandsetzungsprozess und Werkstattablauf sowie die unterschiedlichen Lagerverwaltungen darstellen kann. Im Zuge eines hohen Digitalisierungsgrades ist es mit diesem Fuhrparkverwaltungsprogramm möglich, eine digitale Fahrzeugakte sowie wünschenswerter Weise ein elektronisches Fahrtenbuch, in Form einer echtzeitnahen Laufleistungserfassung, zu führen. Die Beschaffung umfasst folgende Leistungen: 1. Lieferung bzw. Überlassung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes inklusive aller geforderter Funktionalitäten und der vorgesehenen Nutzerzahl; 2. Softwarepflege und Support für das Fuhrparkverwaltungsprogramm über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren; 3. Einführung und Inbetriebnahme des Fuhrparkverwaltungsprogrammes inkl. Datenmigration aus dem Bestandsystem und 4. Schulung eines noch zu bestimmenden Anwenderkreises (Administratoren und Nutzer).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 223-548573
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135
Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135
Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 121-345024 (2022-06-22)