Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung sowie der Innenausbau eines Promotion-Anhängers nach Vorstellungen des BASE, der einen standortflexiblen Einsatz im gesamten Bundesgebiet ermöglicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung und Innenausbau eines Promotion-Anhängers zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche
BASE 0003-20”
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung sowie der Innenausbau eines Promotion-Anhängers nach Vorstellungen des BASE, der einen standortflexiblen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung sowie der Innenausbau eines Promotion-Anhängers nach Vorstellungen des BASE, der einen standortflexiblen Einsatz im gesamten Bundesgebiet ermöglicht.
Endlagersuche, Castor-Transporte, Zwischenlager an den Atomkraftwerken: Diese Stichworte beleuchten schlaglichtartig die Aufgaben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Das BASE ist Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Bundes für nukleare Sicherheit und kerntechnische Entsorgung. Es prüft, ob die gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen zum Transport sowie zur Zwischen- und Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen erfüllt sind. Das BASE betreibt Forschung und berät die Bundesregierung zu Fragen der nuklearen Sicherheit. Es führt die Atomrechtliche Aufsicht über Endlager sowie die Endlagerprojekte wie die Schachtanlage Asse, Konrad und Morsleben. Das BASE reguliert und koordiniert zudem die im Jahr 2017 begonnene Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle. Bei diesem Verfahren ist das BASE laut Gesetz Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und verantwortlich für die breite und umfassende Information der Bevölkerung über das Verfahren. Der Hauptsitz des BASE ist in Berlin, ein weiterer Standort befindet sich in Salzgitter seit Mai 2017 setzt das BASE im Rahmen der Mobilen Endlagerausstellung Überseecontainer ein, um über das Thema Endlagerung radioaktiver Abfälle zu informieren. Die Ausstellung besteht aus multimedialen Informationsangeboten. Darüber hinaus können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen und Anregungen direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BASE wenden.
Um die Bürgerinnen und Bürger bundesweit flexibler und kurzfristiger vor Ort informieren zu können, soll ein Promotion-Anhänger die bisher eingesetzten Überseecontainer ersetzen und den Anforderungen an Transparenz und Flexibilität in höherem Maß genügen. Der Promotion-Anhänger wird auch künftig, z. B. auf Großveranstaltungen mit Informationscharakter, zum Einsatz kommen, die meistens am Wochenende und teilweise an Feiertagen stattfinden. Darüber hinaus sind veranstaltungsunabhängige Einsätze im gesamten Bundesgebiet auf öffentlichen Plätzen, z. B. auf Marktplätzen oder in Fußgängerzonen, vorgesehen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung sowie der Innenausbau eines Promotion-Anhängers nach Vorstellungen des BASE, der einen standortflexiblen Einsatz im gesamten Bundesgebiet ermöglicht. Der Anhänger soll eine einfache Handhabung in Aufbau und Nutzung bieten, von mehreren Seiten begehbar und witterungsunabhängig einsetzbar sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind;
2) Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt der Auftraggeberin vorbehalten;
3) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Angebotsabgabefrist), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register der Unternehmensgegenstand hervorgehen;
4) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten;
5) Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen;
6) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung (sog. Eignungsleihe) und/oder zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten oder Unterauftragnehmern zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten oder Unterauftragnehmern die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 3 vorzulegen. Von dem Bieter/den Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f. GWB sind von allen Unterauftragnehmern vorzulegen — auch außerhalb der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind Angaben über Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Weiterhin ist der Nachweis einer branchenüblichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind Angaben über Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Weiterhin ist der Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden, ggf. in Kopie mit dem Angebot einzureichen, bzw. eine Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder hilfsweise eine Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
Mit dem Angebot sind Angaben über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
Mit dem Angebot sind Angaben über Mitarbeiter/-innenzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Der Bieter muss mit 2 Referenzprojekten seine Erfahrung im Innenausbau von Infofahrzeugen vorweisen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und innerhalb von 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsabgabefrist beendet worden sein. Eine Vergleichbarkeit liegt vor, wenn der Auftragsgegenstand der Referenz den Innenausbau eines Promotion-Anhängers oder eines sonstigen überdachten Ausstellungsbereichs zur mobilen Verwendung zum Gegenstand hat, der mit den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung vergleichbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine entsprechende Ausstellungsfläche in einem Referenzprojekt vorliegt.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-10
12:01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
„§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
„§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 024-053032 (2020-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Z 6 – Einkauf
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 220 500 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Endlagersuche, Castor-Transporte, Zwischenlager an den Atomkraftwerken: Diese Stichworte beleuchten schlaglichtartig die Aufgaben des Bundesamts für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Endlagersuche, Castor-Transporte, Zwischenlager an den Atomkraftwerken: Diese Stichworte beleuchten schlaglichtartig die Aufgaben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Das BASE ist Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Bundes für nukleare Sicherheit und kerntechnische Entsorgung. Es prüft, ob die gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen zum Transport sowie zur Zwischen- und Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen erfüllt sind. Das BASE betreibt Forschung und berät die Bundesregierung zu Fragen der nuklearen Sicherheit. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager sowie die Endlagerprojekte wie die Schachtanlage Asse, Konrad und Morsleben. Das BASE reguliert und koordiniert zudem die im Jahr 2017 begonnene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bei diesem Verfahren ist das BASE laut Gesetz Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und verantwortlich für die breite und umfassende Information der Bevölkerung über das Verfahren. Der Hauptsitz des BASE ist in Berlin, ein weiterer Standort befindet sich in Salzgitter
Seit Mai 2017 setzt das BASE im Rahmen der Mobilen Endlagerausstellung Überseecontainer ein, um über das Thema Endlagerung radioaktiver Abfälle zu informieren. Die Ausstellung besteht aus multimedialen Informationsangeboten. Darüber hinaus können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen und Anregungen direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BASE wenden.
Um die Bürgerinnen und Bürger bundesweit flexibler und kurzfristiger vor Ort informieren zu können, soll ein Promotion-Anhänger die bisher eingesetzten Überseecontainer ersetzen und den Anforderungen an Transparenz und Flexibilität in höherem Maß genügen. Der Promotion-Anhänger wird auch künftig, z. B. auf Großveranstaltungen mit Informationscharakter, zum Einsatz kommen, die meistens am Wochenende und teilweise an Feiertagen stattfinden. Darüber hinaus sind veranstaltungsunabhängige Einsätze im gesamten Bundesgebiet auf öffentlichen Plätzen, z. B. auf Marktplätzen oder in Fußgängerzonen, vorgesehen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung sowie der Innenausbau eines Promotion-Anhängers nach Vorstellungen des BASE, der einen standortflexiblen Einsatz im gesamten Bundesgebiet ermöglicht. Der Anhänger soll eine einfache Handhabung in Aufbau und Nutzung bieten, von mehreren Seiten begehbar und witterungsunabhängig einsetzbar sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Entwurf eines Promotion-AnhängersEntwurf eines Promotion-Anhängers (60 %) & Konzept Projektorganisation und Zeitplan (40 %)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 024-053032
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BASE 0003-20
Titel:
“Beschaffung und Innenausbau eines Promotion-Anhängers zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Projekt rk GmbH & Co. KG
Postort: Stäbelow
Postleitzahl: 18198
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landkreis Rostock🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 220 500 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
„§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
„§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 099-237250 (2020-05-19)