Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Personelle Ausstattung
A) Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017; 2018; 2019).
B) Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017; 2018; 2019) für die Konstruktion, Produktion und Inbetriebnahme von Niederflurstraßenbahnen eingesetzt worden sind.
Der Nachweis ist zu führen durch Eigenerklärung auf Formblatt: III.1.3_A.
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat die Angabe für die Gemeinschaft insgesamt zu erfolgen.
2. Zertifizierungen
Der Bewerber muss über die folgenden, zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültigen Zertifizierungen durch ein unabhängiges Prüfinstitut verfügen:
— Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001 nach International Railway Industry Standard (IRIS);
— Schweißzertifizierung gemäß DIN EN 15085;
— Klebezertifizierung gemäß DIN EN 6701;
— Zertifizierung zerstörungsfreie Prüfung gemäß DIN EN9712;
— Umweltmanagementsystem gemäß EMAS oder EMAS II und ISO 14001.
Der Nachweis ist zu führen durch Vorlage des jeweiligen Zertifikats in Kopie.
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft geht aus Anhang A hervor, wie die jeweilige Anforderung erfüllt werden muss.
3. Informationstechnische Ausstattung:
A) Angabe des vorgesehenen CAD-Systems (Computer-Aided-Design);
B) Angabe des vorgesehenen Systems zur Fahrzeugsimulation (Virtual-Reality)
Der Nachweis ist zu führen durch Eigenerklärung auf Formblatt: III.1.3_B.
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat die Angabe für die Gemeinschaft insgesamt zu erfolgen.
4. Referenzen
Erforderlich sind Referenzangaben wie folgt:
Anzahl der produzierten Niederflurstraßenbahnen als Drehgestellfahrzeug mit durchgehenden Achsen und Fahrmotoren quer zur Fahrzeuglängsachse (Laufdrehgestelle ohne Antriebseinheit auch mit Portalachsen) nach folgender Maßgabe:
— in den Jahren 2017, 2018 und 2019 tatsächlich pro Jahr produzierte Gesamtstückzahl;
—— davon an den/die Auftraggeber ausgeliefert;
—— davon im Regelbetrieb mit nicht nur vorläufiger Inbetriebnahmegenehmigung / vergleichbarer behördlicher Zulassung in einem anderen Land der EU als der Bundesrepublik Deutschland;
—— davon im Regelbetrieb mit nicht nur vorläufiger Inbetriebnahmegenehmigung einer Technischen Aufsichtsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland
Mindestbedingung: Der Bewerber muss seit dem 1.1.2017 insgesamt mindestens 30 Fahrzeuge produziert haben, die in der EU (inkl. Bundesrepublik Deutschland) im Regelbetrieb mit nicht nur vorläufiger Inbetriebnahmegenehmigung / vergleichbarer behördlicher Zulassung stehen.
Der Nachweis ist zu führen durch Eigenerklärung auf dem Formblatt III.1.3_C. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat die Angabe für die Gemeinschaft insgesamt zu erfolgen.
Hinweis: Die Angaben zu Auslieferung und Regelbetrieb sind vom jeweiligen Auftraggeber unter Verwendung des Formblatts III.1.3_D zu bestätigen.
— Anzahl der in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung) realisierten Referenzprojekte, in denen der Bewerber (nicht nur als Teil eines Konsortiums, sondern für die Komponente verantwortlich/zuständig) Straßenbahnen mit einem Wagenkasten aus korrosionsbeständigem Stahl (sogen. Edelstahl) geschlossen dichtgeschweißt ohne geklebte und / oder geschraubte Außenverkleidungen hergestellt hat.
Der Nachweis ist zu führen durch Erklärung des jeweiligen Auftraggebers unter Verwendung des Formblatts III.1.3_E.
Mindestbedingung: Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt nachweisen können.
— Anzahl der in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung) realisierten Referenzprojekte, in denen der Bewerber (nicht nur als Teil eines Konsortiums, sondern für die Komponente verantwortlich/zuständig) Straßenbahnen mit folgender Auslegung des Antriebs hergestellt hat: Beim Ausfall eines Fahrmotors oder bei Gruppenauslegung von 2 Fahrmotoren (3 Triebdrehgestelle), muss mit 75 % bzw. 66,6 % Antriebsleistung Fahrbetrieb (3/3 Last in allen Steigungen) bei V/max 60 km/h gewährleistet sein. Beträgt die Antriebsleitung weniger als 75 % bzw. 66,6 % oder fällt eine Bremse bzw. 2 Fahrmotoren bei Gruppenauslegung aus, muss ein Notfahrbetrieb mit 30 km/h bis zum Betriebshof möglich sein.
Der Nachweis ist zu führen durch Erklärung des jeweiligen Auftraggebers unter Verwendung des Formblatts III.1.3_F.
5. Eigenerklärung zur Nachhaltigkeit
— Eigenerklärung dazu, dass der Bewerber interne Nachhaltigkeitsrichtlinie(n) hat, welche folgende Themen abdeckt: Menschenrechte, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Nichtdiskriminierung, Versammlungsfreiheit, Recht auf kollektive Verhandlungen, Compliance, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinaus geeignete Nachweise zu verlangen, wie z. B. die Vorlage der internen Vorgaben oder Vereinbarungen zur Nachhaltigkeit.
— Eigenerklärung dazu, dass der Bewerber zur Verankerung der o. g. Nachhaltigkeitsziele regelmäßig Schulungen, z. B. zur Verbesserung des CSR (Corporate Social Responsibility)/ Nachhaltigkeitsverständnisses (Code of Conduct, soziale Themen, Compliance, Umweltmanagement) organisiert.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen.
6. Verantwortliches Personal
Die nachstehend benannten Nachweise sind jeweils für die vorgesehene kaufmännische Projektleitung und die technische Projektleitung zu erbringen, sowie für deren jeweiligen Stellvertreter/in:
— Lebenslauf;
— Ausbildungshintergrund (Ausbildung, Studium, etc.);
— Geleitete Referenzprojekte (Nachweis von Referenzprojekten innerhalb der Europäischen Union im Bereich Niederflurstraßenbahnen, von der Auftragsvergabe bis zum Projektabschluss).
Der Nachweis ist zu führen durch Eigenerklärung auf dem Formblatt III.2.3_A. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat die Angabe für die Gemeinschaft insgesamt zu erfolgen.
Hinweis: Die Angaben zu Auslieferung und Regelbetrieb sind vom jeweiligen Auftraggeber unter Verwendung des Formblatts III.2.3_B zu bestätigen.