Beschaffung von 69 EA Radarüberwachungsgeräten (BARUE)

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Beschaffung von 69 EA Radarüberwachungsgeräten für die bodengebundene, abstandsfähige, nahezu wetterunabhängige Aufklärung und Überwachung großer Räume – auch bei eingeschränkter Sicht – Typ" BARUE". BARUE = Bodengebundenes abstandsfähiges Raum-überwachungssystem.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-13 Auftragsbekanntmachung
2026-05-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Radargeräte
Menge oder Umfang:
Beschaffung von 69 EA Radarüberwachungsgeräten für die bodengebundene, abstandsfähige, nahezu wetterunabhängige Aufklärung und Überwachung großer Räume – auch bei ein-geschränkter Sicht – Typ" BARUE". BARUE = Bodengebundenes abstandsfähiges Raum-überwachungssystem.Die Radargeräte werden in der Heeresaufklärungstruppe und Artillerietruppe des deutschen Heeres verwendet.— das geforderte mobile Radarsystem muss durch maximal 2 Soldaten aufgebaut und in Betrieb genommen werden können,— das Radarsystem muss erfasste Ziele in die Kategorien „Personen“, Radfahrzeuge, Kettenfahrzeuge, Luftfahrzeuge (Starr- oder Drehflügler und Kleinst-Lfz), Boote/Schiffe, Geschosseinschläge und Unbekannt klassifizieren.— Erfassungsreichweite (Radarabdeckung, Aufklärung, allgemein):Der Sensor muss die folgenden Ziele zu den angegebenen Entfernungen automatisch entdecken:Detektionsreichweite (minimal)— RCS* = 0,75 qm Person: 5 km,— RCS = 2 qm Einzel-Kfz (Rad/Kette): 10 km,— RCS = 10 qm Einzel-Kfz (Rad/Kette): 30 km,— RCS = 5 qm Flugziel (große Drohne, Starr- /Drehflügler im bodennahen Luftraum): 10 km.Vorstehende minimale Erfassungsreichweiten sind mit einer Detektionswahrscheinlichkeit von 80 % bei einer Falschalarmrate von nicht mehr als 10 exp-60, zu gewährleisten.* RCS = radar cross sectionFolgende zulässige Frequenzbereiche stehen zur Verfügung und müssen eingehalten werden:— Mode: X-Band, ziv. /mil.Frequenz: 8 500-9 500 MHz Antenne: X-Band – Antenne,— Mode: X-Band, mil.Frequenz: 9 500-10 400 MHz Antenne: X-Band – Antenne,— Mode: KU-Band, mil.Frequenz: 13 400-13 750 MHz Antenne: KU-Band – Antenne,— Mode: KU-Band, mil.Frequenz: 15 700-17 300 MHz Antenne: KU-Band – Antenne.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Radargeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwu2.3@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261400-18206 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 009-018387
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 69 EA Radarüberwachungsgeräten für die bodengebundene, abstandsfähige, nahezu wetterunabhängige Aufklärung und Überwachung großer Räume – auch bei eingeschränkter Sicht – Typ" BARUE". BARUE = Bodengebundenes abstandsfähiges Raum-überwachungssystem.
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Menge oder Umfang:
Beschaffung von 69 EA Radarüberwachungsgeräten für die bodengebundene, abstandsfähige, nahezu wetterunabhängige Aufklärung und Überwachung großer Räume – auch bei ein-geschränkter Sicht – Typ" BARUE". BARUE = Bodengebundenes abstandsfähiges Raum-überwachungssystem.
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Die Radargeräte werden in der Heeresaufklärungstruppe und Artillerietruppe des deutschen Heeres verwendet.
— das geforderte mobile Radarsystem muss durch maximal 2 Soldaten aufgebaut und in Betrieb genommen werden können,
— das Radarsystem muss erfasste Ziele in die Kategorien „Personen“, Radfahrzeuge, Kettenfahrzeuge, Luftfahrzeuge (Starr- oder Drehflügler und Kleinst-Lfz), Boote/Schiffe, Geschosseinschläge und Unbekannt klassifizieren.
— Erfassungsreichweite (Radarabdeckung, Aufklärung, allgemein):
Der Sensor muss die folgenden Ziele zu den angegebenen Entfernungen automatisch entdecken:
Detektionsreichweite (minimal)
— RCS* = 0,75 qm Person: 5 km,
— RCS = 2 qm Einzel-Kfz (Rad/Kette): 10 km,
— RCS = 10 qm Einzel-Kfz (Rad/Kette): 30 km,
— RCS = 5 qm Flugziel (große Drohne, Starr- /Drehflügler im bodennahen Luftraum): 10 km.
Vorstehende minimale Erfassungsreichweiten sind mit einer Detektionswahrscheinlichkeit von 80 % bei einer Falschalarmrate von nicht mehr als 10 exp-60, zu gewährleisten.
* RCS = radar cross section
Folgende zulässige Frequenzbereiche stehen zur Verfügung und müssen eingehalten werden:
— Mode: X-Band, ziv. /mil.
Frequenz: 8 500-9 500 MHz Antenne: X-Band – Antenne,
— Mode: X-Band, mil.
Frequenz: 9 500-10 400 MHz Antenne: X-Band – Antenne,
— Mode: KU-Band, mil.
Frequenz: 13 400-13 750 MHz Antenne: KU-Band – Antenne,
Frequenz: 15 700-17 300 MHz Antenne: KU-Band – Antenne.
Referenznummer: QU2CCGA162GA225
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferorte in Deutschland werden zu einem späteren Zeitpunkt, festgelegt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Unterschriebene „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB“ (Formular BAAINBW-B-V 34) (Formular ist im Anhang beigefügt);
2) Unterschriebene „Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber“ (Formular BAAINBW-B-V 031) (Formular ist im Anhang beigefügt);
3) Unterlagen, welche in einer anderen als der deutschen Sprache vorliegen, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Die deutsche Übersetzung ist gemeinsam mit dem jeweiligen Dokument einzureichen.
1) Sofern einschlägig: Unterschriebene „Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer“ (Formular BAAINBW-B-V 032) (Formular ist im Anhang beigefügt);
2) Sofern die Unterauftragnehmer noch nicht bekannt sind, wird der Auftragnehmer die unter Punkt 1 aufgeführte Erklärung mit der Angebotsaufforderung einholen und dem Auftraggeber vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Gefordert ist ein
Mindestumsatz von 20 Mio. EUR.
mit dem Hauptauftragsnehmer zusammen ermittelten Mindestumsatz von 20 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung über vorhandenes Fachpersonal in den Bereichen Entwicklung und Fertigung auf dem Gebiet der Radartechnik;
2) Angabe von Referenzen der letzten 5 Jahre von bereits gelieferten Geräte aus dem Bereich der Radartechnik, die in Art und Umfang wie unter Punkt II.2.1) dargelegt, vergleichbar sind. Gefordert ist mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz;
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3) Bereitschaftserklärung zur Instandsetzung der Radarsysteme und zur technisch logistischen Betreuung sowie die Bereitschaft eventuell bestehende Rahmenverträge um diese Geräte zu erweitern;
4) Bereitschaftserklärung, die Ersatzteilversorgung für 15 Jahre zu gewährleisten;
5) Selbstauskunkft zum Qualitätsmanagementsystem:
Es ist beabsichtigt, in dem abzuschließenden Vertrag Qualitätssicherungsbedingungen nach AQAP 2110 und AQAP 2105 (Bezugsquelle: www.baain.de und eine Güteprüfung zu vereinbaren. Die Anwendung der Qualitätssicherungsbedingungen ist durch Eigenerklärung zu bestätigen;
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6) Erklärung zur Zusammenarbeit mit den Firmen Airbus und ESG. Eine entsprechende Bestätigung der Bereitschaft zur Zusammenarbeit von den Firmen ESG und Airbus ist dem Teilnahmewettbewerb beizufügen. Das Radarsystem soll unidirektional Daten an die Führungssysteme FüInfoSys H (Hersteller Airbus) und ADLER
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(Hersteller ESG) übermitteln. Weitere Regelungen zur Umsetzung dieser Forderung trifft ein zwischen den Firmen zu schließender Vertrag.
Mittwoch, 30.1.2019 8:15
Q/U2CC/GA162/GA225
Auftragsbekanntmachung
Wenn Sie sich auf die Eignung eines Unterauftragnehmers berufen möchten, sind für dessen Leistungsanteile die folgenden Nachweise zu erbringen:
2) Angabe von Referenzen von bereits gelieferten Geräte aus dem Bereich der Radartechnik, die in Art und Umfang wie unter Punkt II.2.1) dargelegt, vergleichbar ist;
3) Bereitschaftserklärung zur Instandsetzung und zur technisch logistischen Betreuung der Radarsysteme sowie die Bereitschaft eventuell bestehende Rahmenverträge um diese Geräte zu erweitern;
Es ist beabsichtigt, in dem abzuschließenden Vertrag Qualitätssicherungsbedingungen nach AQAP 2110 und AQAP 2105 (Die AQAP sind im Anhang beigefügt) vereinbaren. Die Anwendung der Qualitätssicherungsbedingungen ist durch Eigenerklärung zu bestätigen.
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6) Ggf.eine Erklärung zur Zusammenarbeit mit den Firmen Airbus und ESG. Eine entsprechende Bestätigung der Bereitschaft zur Zusammenarbeit von den Firmen ESG und Airbus ist dem Teilnahmewettbewerb beizufügen. Das Radarsystem soll unidirektional Daten an die Führungssysteme FüInfoSys H (Hersteller Airbus) und ADLER (Hersteller ESG) übermitteln. Weitere Regelungen zur Umsetzung dieser Forderung trifft ein zwischen den Firmen zu schließender Vertrag.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Bürgschaft oder Patronatserklärung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Angaben werden in den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gemacht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Anlage BAAINBw B-V 047 beizufügen.
(Das Formular ist im Anhang beigefügt.)
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber muss die volle Verfügungsgewalt über das gesamte Radarsystem besitzen. Das bedeutet, dass sie ohne Fremdvorgaben und ohne besondere Absicherungen zu handhaben und zu lagern sein müssen. Das Radarsystem bzw. Teile davon dürfen nicht einem restriktiven Exportkontrollverfahren, wie z. B. ITAR (International Traffic in Arms Regulations) der USA, unterliegen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw U2.3
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – E1.3 – Angebotssammelstelle
E-Mail: baainbwe1.3-angebotssammelstelle@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140013960 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2022-01-03 📅
Datum des Endes: 2024-01-11 📅
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 GWB Unwirksamkeit
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 009-018387 (2020-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2. Änderung des Vertrages Q/U2CC/GA162/GA225 im Projekt Radargesamtsysteme für die bodengebundene Aufklärung und Überwachung großer Räume (BARÜ).
Referenznummer: Q/U2CC/GA162/GA225
Kurze Beschreibung: Erweiterung des Liefer- und Leistungsumfangs, Änderung von Terminen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Radaranlagen 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Vertrag Q/U2CC/GA162/GA225
Titel: Vertrag Q/U2CC/GA162/GA225
Beschreibung der Beschaffung:
Erfüllung bzw. Erbringung des ursprünglich beauftragten Liefer- und Leistungsumfangs unter der Berücksichtigung der technischen Anpassungen des Änderungsvertrages.
Land: Deutschland 🇩🇪
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Teile für Funk- und Radaranlagen 📦
Beschreibung
Postleitzahl: 56073
Stadt: Koblenz

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 35 Abs. 3 VSVgV i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag Q/U2CC/GA162/GA225
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-30 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: D1BRS-2.ÄV
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt
Beschreibung:
Lieferleistungen und Dienstleistungen hinsichtlich der Anpassung des Radarsystems.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Prozentsatz (%): 25
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Lieferleistungen und Dienstleistungen hinsichtlich der Anpassung des Radarsystems.
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE301671879
Abteilung: ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH
Postleitzahl: 80807
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@hensoldt.net 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.hensoldt.net/de/company/country-hubs/germany 🌏

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Nationale Registrierungsnummer: 02049911951888
Abteilung: BAAINBw U2.3
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: baainbwu2.3@bundeswehr.org
E-Mail: baainbwu2.3@bundeswehr.org 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 26140018208 📠
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Abteilung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontaktperson: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-06+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Infolge der im Verlaufe der Vertragslaufzeit durchgeführten Tests wurden zwingend erforderliche Anpassungen und Konkretisierungen am bisher vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang identifiziert. Ferner ergaben sich geänderte Anforderungen des Auftraggebers am Leistungsgegenstand, die sich aus u. a. aus der veränderten weltpolitischen Lage ableiten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
Anpassungsmaßnahmen am Liefer- und Leistungsgegenstand, Anpassungen aufgrund von Obsoleszenzen und daraus resultierender zeitlicher Anpassungen am Terminplan.
Quelle: OJS 2026/S 088-315494 (2026-05-06)