Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH erneuert an ihren beiden Standorten (Winnenden und Schorndorf) die technische Ausstattung der PC-Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter. Zu diesem Zweck sollen 900 neue PCs und 900 neue Monitore samt Support beschafft werden. Vom Auftrag ist daneben ebenfalls der Rollout der neuen Hardwarekomponenten sowie die Entsorgung der Altgeräte (PCs und Monitore), das Asset-Management und das LifeCycle-Mangement umfasst. Anzubieten ist ein Mietmodell. Bietergemeinschaften aus Lieferanten/Herstellern und Finanzierungsinstituten sind ausdrücklich zulässig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Referenznummer: 03/2020
Kurze Beschreibung:
Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH erneuert an ihren beiden Standorten (Winnenden und Schorndorf) die technische Ausstattung der PC-Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter. Zu diesem Zweck sollen 900 neue PCs und 900 neue Monitore samt Support beschafft werden. Vom Auftrag ist daneben ebenfalls der Rollout der neuen Hardwarekomponenten sowie die Entsorgung der Altgeräte (PCs und Monitore), das Asset-Management und das LifeCycle-Mangement umfasst. Anzubieten ist ein Mietmodell. Bietergemeinschaften aus Lieferanten/Herstellern und Finanzierungsinstituten sind ausdrücklich zulässig.
Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH erneuert an ihren beiden Standorten (Winnenden und Schorndorf) die technische Ausstattung der PC-Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter. Zu diesem Zweck sollen 900 neue PCs und 900 neue Monitore samt Support beschafft werden. Vom Auftrag ist daneben ebenfalls der Rollout der neuen Hardwarekomponenten sowie die Entsorgung der Altgeräte (PCs und Monitore), das Asset-Management und das LifeCycle-Mangement umfasst. Anzubieten ist ein Mietmodell. Bietergemeinschaften aus Lieferanten/Herstellern und Finanzierungsinstituten sind ausdrücklich zulässig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bildschirme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Gegenwärtig betreibt der Auftraggeber rund 1 400 PC-Arbeitsplätze in seinen Kliniken. Die PC-Arbeitsplätze bestehen dabei im Wesentlichen aus den Hardwarekomponenten Monitor und PC. Die vom Auftraggeber vorgesehene, maximale Betriebszeit einer Hardwarekomponente beträgt 36 Monate (= Maximalbetriebslaufzeit). 900 der von dem Auftraggeber eingerichteten PC-Arbeitsplätze müssen aufgrund von Überalterung (Überschreibtung der Maximalbetriebslaufzeit) bis zum 31.12.2020 vom Auftragnehmer erneuert werden. Der Auftraggeber möchte künftig die benötigten Hardwarekomponenten zum Betrieb seiner PC-Arbeitsplätze nicht mehr kaufen, sondern über den Auftragnehmer mieten. Die neuen Hardwarekomponenten sollen über einen Zeitraum von 36 Monaten gemietet werden. Gegenstand dieses Vertrages ist daher zuvörderst die Miete von Hardwarekomponenten für 900 PC-Arbeitsplätze mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware. Der Auftragnehmer hat die neuen Hardwarekomponenten bis zum 31.12.2020 auszurollen sowie die durch die Neugeräte ersetzten Altgeräte (900 PCs und 900 Monitore) datenschutzkonform- und zertifiziert zu entsorgen. Ferner ist Auftragsgegenstand die Instandhaltung/Support sämtlicher beim Auftraggeber zum Betrieb seiner rund 1 400 PC-Arbeitsplätze verwendeter Hardwarekomponenten. Daneben hat der Auftragnehmer beim Auftraggeber sowohl ein Asset- als auch ein LifeCycle-Management aller vom Auftraggeber betriebenen Hardwarekomponenten (für ca. 1 400 PC-Arbeitsplätze) zu installieren und transparent zu führen.
Gegenwärtig betreibt der Auftraggeber rund 1 400 PC-Arbeitsplätze in seinen Kliniken. Die PC-Arbeitsplätze bestehen dabei im Wesentlichen aus den Hardwarekomponenten Monitor und PC. Die vom Auftraggeber vorgesehene, maximale Betriebszeit einer Hardwarekomponente beträgt 36 Monate (= Maximalbetriebslaufzeit). 900 der von dem Auftraggeber eingerichteten PC-Arbeitsplätze müssen aufgrund von Überalterung (Überschreibtung der Maximalbetriebslaufzeit) bis zum 31.12.2020 vom Auftragnehmer erneuert werden. Der Auftraggeber möchte künftig die benötigten Hardwarekomponenten zum Betrieb seiner PC-Arbeitsplätze nicht mehr kaufen, sondern über den Auftragnehmer mieten. Die neuen Hardwarekomponenten sollen über einen Zeitraum von 36 Monaten gemietet werden. Gegenstand dieses Vertrages ist daher zuvörderst die Miete von Hardwarekomponenten für 900 PC-Arbeitsplätze mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware. Der Auftragnehmer hat die neuen Hardwarekomponenten bis zum 31.12.2020 auszurollen sowie die durch die Neugeräte ersetzten Altgeräte (900 PCs und 900 Monitore) datenschutzkonform- und zertifiziert zu entsorgen. Ferner ist Auftragsgegenstand die Instandhaltung/Support sämtlicher beim Auftraggeber zum Betrieb seiner rund 1 400 PC-Arbeitsplätze verwendeter Hardwarekomponenten. Daneben hat der Auftragnehmer beim Auftraggeber sowohl ein Asset- als auch ein LifeCycle-Management aller vom Auftraggeber betriebenen Hardwarekomponenten (für ca. 1 400 PC-Arbeitsplätze) zu installieren und transparent zu führen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 36 Monate, sofern er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 9 Monaten zum Vertragsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, während der – ggf. auch verlängerten – Vertragslaufzeit weitere Hardwarekomponenten für bis zu 500 PC-Arbeitsplätzen vom Auftragnehmer anzumieten, sobald die derzeit noch im Betrieb befindlichen Hardwarekomponenten der „aktuellen“ 500 PC-Arbeitsplätze die vorgesehene Maximalbetriebslaufzeit von 36 Monaten erreichen bzw. überschreiten. Die optional vorgesehene zusätzliche Anmietung von Hardwarekomponenten wird demnach sukzessive geschehen, je nach Alter der beim Auftraggeber gegenwärtig genutzten, „aktuellen“ Hardwarekomponenten für die übrigen bis zu 500 PC-Arbeitsplätze.
Der Auftraggeber beabsichtigt, während der – ggf. auch verlängerten – Vertragslaufzeit weitere Hardwarekomponenten für bis zu 500 PC-Arbeitsplätzen vom Auftragnehmer anzumieten, sobald die derzeit noch im Betrieb befindlichen Hardwarekomponenten der „aktuellen“ 500 PC-Arbeitsplätze die vorgesehene Maximalbetriebslaufzeit von 36 Monaten erreichen bzw. überschreiten. Die optional vorgesehene zusätzliche Anmietung von Hardwarekomponenten wird demnach sukzessive geschehen, je nach Alter der beim Auftraggeber gegenwärtig genutzten, „aktuellen“ Hardwarekomponenten für die übrigen bis zu 500 PC-Arbeitsplätze.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate);
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (ggf. unter Verwendung des Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (grds. 2017, 2018, 2019),
2. Eigenerklärung (ggf. unter Verwendung des Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung) über den Umsatz mit PCs und Monitoren in den letzten 3 Geschäftsjahren (grds. 2017, 2018, 2019),
3. Erklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- undPersonenschäden in Höhe von 10,0 Mio. EUR pro Schadensfall besteht oder abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Lieferleistungen/Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Lieferzeitpunkts nach Auftragserteilung, ob nur Lieferung oder auch Rollout/Support sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
1. Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Lieferleistungen/Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Lieferzeitpunkts nach Auftragserteilung, ob nur Lieferung oder auch Rollout/Support sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
2. Namentliche Benennung mindestens 1 festangestellten IT-Kraft, die für die Leistungserbringung Installation und Support eingesetzt werden soll unter Angabe des höchsten Berufsabschlusses und Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall,
3. Erklärung zur jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte in denletzten 3 Jahren (grds. 2017, 2018, 2019).
Mindeststandards:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens 1 Referenz mit vergleichbaren Leistungen (wenigstens: Lieferung, Anschluss und Support von 500 PCs innerhalb von 2 Monaten) vorlegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestbedingungen gem. Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert);
— Abfrage bei der Melde- und Informationsstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe gem. Punkt 3.4.6.Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung (wird durch den Auftraggeber angefordert);
— Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, da die Beschaffung der Bekämpfung und Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie dient.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 188-453334 (2020-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert),
— Abfrage bei der Melde- und Informationsstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe gem. Punkt 3.4.6.Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung (wird durch den Auftraggeber angefordert),
— Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, da die Beschaffung der Bekämpfung und Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie dient.
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert),
— Abfrage bei der Melde- und Informationsstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe gem. Punkt 3.4.6.Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung (wird durch den Auftraggeber angefordert),
— Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, da die Beschaffung der Bekämpfung und Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie dient.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenwärtig betreibt der Auftraggeber rund 1 400 PC-Arbeitsplätze in seinen Kliniken. Die PC-Arbeitsplätze bestehen dabei im Wesentlichen aus den Hardwarekomponenten Monitor und PC. Die vom Auftraggeber vorgesehene, maximale Betriebszeit einer Hardwarekomponente beträgt 36 Monate (= Maximalbetriebslaufzeit). 900 der von dem Auftraggeber eingerichteten PC-Arbeitsplätze müssen aufgrund von Überalterung (Überschreibtung der Maximalbetriebslaufzeit) bis zum 31.12.2020 vom Auftragnehmer erneuert werden. Der Auftraggeber möchte künftig die benötigten Hardwarekomponenten zum Betrieb seiner PC-Arbeitsplätze nicht mehr kaufen, sondern über den Auftragnehmer mieten. Die neuen Hardwarekomponenten sollen über einen Zeitraum von 36 Monaten gemietet werden. Gegenstand dieses Vertrages ist daher zuvörderst die Miete von Hardwarekomponenten für 900 PC-Arbeitsplätze mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware. Der Auftragnehmer hat die neuen Hardwarekomponenten bis zum 31.12.2020 auszurollen sowie die durch die Neugeräte ersetzten Altgeräte (900 PCs und 900 Monitore) datenschutzkonform- und zertifiziert zu entsorgen. Ferner ist Auftragsgegenstand die Instandhaltung/Support sämtlicher beim Auftraggeber zum Betrieb seiner rund 1 400 PC-Arbeitsplätze verwendeter Hardwarekomponenten. Daneben hat der Auftragnehmer beim Auftraggeber sowohl ein Asset- als auch ein LifeCycle-Management aller vom Auftraggeber betriebenen Hardwarekomponenten (für ca. 1 400 PCArbeitsplätze) zu installieren und transparent zu führen.
Gegenwärtig betreibt der Auftraggeber rund 1 400 PC-Arbeitsplätze in seinen Kliniken. Die PC-Arbeitsplätze bestehen dabei im Wesentlichen aus den Hardwarekomponenten Monitor und PC. Die vom Auftraggeber vorgesehene, maximale Betriebszeit einer Hardwarekomponente beträgt 36 Monate (= Maximalbetriebslaufzeit). 900 der von dem Auftraggeber eingerichteten PC-Arbeitsplätze müssen aufgrund von Überalterung (Überschreibtung der Maximalbetriebslaufzeit) bis zum 31.12.2020 vom Auftragnehmer erneuert werden. Der Auftraggeber möchte künftig die benötigten Hardwarekomponenten zum Betrieb seiner PC-Arbeitsplätze nicht mehr kaufen, sondern über den Auftragnehmer mieten. Die neuen Hardwarekomponenten sollen über einen Zeitraum von 36 Monaten gemietet werden. Gegenstand dieses Vertrages ist daher zuvörderst die Miete von Hardwarekomponenten für 900 PC-Arbeitsplätze mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware. Der Auftragnehmer hat die neuen Hardwarekomponenten bis zum 31.12.2020 auszurollen sowie die durch die Neugeräte ersetzten Altgeräte (900 PCs und 900 Monitore) datenschutzkonform- und zertifiziert zu entsorgen. Ferner ist Auftragsgegenstand die Instandhaltung/Support sämtlicher beim Auftraggeber zum Betrieb seiner rund 1 400 PC-Arbeitsplätze verwendeter Hardwarekomponenten. Daneben hat der Auftragnehmer beim Auftraggeber sowohl ein Asset- als auch ein LifeCycle-Management aller vom Auftraggeber betriebenen Hardwarekomponenten (für ca. 1 400 PCArbeitsplätze) zu installieren und transparent zu führen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, während der – ggf. auch verlängerten – Vertragslaufzeit weitere Hardwarekomponenten für bis zu 500 PC-Arbeitsplätzen vom Auftragnehmer anzumieten, sobald die derzeit noch im Betrieb befindlichen Hardwarekomponenten der „aktuellen“ 500 PC-Arbeitsplätze die vorgesehene Maximalbetriebslaufzeit von 36 Monaten erreichen bzw. überschreiten. Die optional vorgesehene zusätzliche Anmietung von Hardwarekomponenten wird demnach sukzessive geschehen, je nach Alter der beim Auftraggeber gegenwärtig genutzten, „aktuellen“ Hardwarekomponenten für die übrigen bis zu 500 PCArbeitsplätze.
Der Auftraggeber beabsichtigt, während der – ggf. auch verlängerten – Vertragslaufzeit weitere Hardwarekomponenten für bis zu 500 PC-Arbeitsplätzen vom Auftragnehmer anzumieten, sobald die derzeit noch im Betrieb befindlichen Hardwarekomponenten der „aktuellen“ 500 PC-Arbeitsplätze die vorgesehene Maximalbetriebslaufzeit von 36 Monaten erreichen bzw. überschreiten. Die optional vorgesehene zusätzliche Anmietung von Hardwarekomponenten wird demnach sukzessive geschehen, je nach Alter der beim Auftraggeber gegenwärtig genutzten, „aktuellen“ Hardwarekomponenten für die übrigen bis zu 500 PCArbeitsplätze.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden und Schorndorf
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Die Beschaffung dient der Bekämpfung und Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-16 📅
Name: Chg-meridian ag
Postort: Weingarten
Land: Deutschland 🇩🇪 Ravensburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert),
— Abfrage bei der Melde- und Informationsstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe gem. Punkt 3.4.6.Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung (wird durch den Auftraggeber angefordert),
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 76137 Karlsruhe
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rems-Murr-Kliniken gGmbH, siehe I.1)
Postort: Winnenden
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 217-530344 (2020-11-02)