Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot folgende Nachweise bzw. Erklärungen mit Angebotsabgabe vorzulegen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister,
— Eigenerklärung des Bieters unter Angabe der Versicherungsgesellschaft, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Produkthaftung mit folgenden Deckungssummen besteht:
Personenschäden-, Sach- und Vermögensschäden 2 000 000 EUR, jeweils mindestens zweifach maximiert pro Jahr,
— Erklärung des Bieters, ob und wenn ja, seit wann eine Mitgliedschaft in der/den Berufsgenossenschaft(en) besteht.
In jedem Fall sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
— Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Erklärung des Bieters, dass er sich nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung des Bieter, dass er bzw. verantwortliche Personen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Angebotenen Leistungen erfüllt.
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, folgende Nachweise/Unterlagen nachzufordern:
— Bestätigung des zuständigen Finanzamtes, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern erfüllt hat.
— Bestätigung der Sozialversicherungsträger, insbesondere der Krankenkassen, dass der Bieter seiner Pflicht zur regelmäßigen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachkommt,
— Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die Mitgliedschaft des Bieters und ggf. die Regelmäßige Entrichtung von Beiträgen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde oder Leistungsfähigkeit Belege anderer Unternehmen vorlegen, müssen den Nachweis führen, dass die Erfahrungen und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsdurchführung tatsächlich zu Verfügung stehen.
— beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf Verlangen des Auftraggebers deren Zuverlässigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in Bezug auf die von den Unterauftragnehmern durchzuführenden Leistungen nachzuweisen. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Vorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.