Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen im Beauftragungszeitraum 1.7.2020-30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von Buchungstätigkeiten
LZPD NRW / Buchungstätigkeiten ZA5.2/1000475107/Aul”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen im Beauftragungszeitraum 1.7.2020-30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
1️⃣
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen (beispielsweise Mahnungen, Zahlungen an Kreditoren im In- und Ausland, Annahmeanordnungen, Gutschriften zu Anordnungen, Barzahlungsanweisungen, Blitzüberweisungen, Auszahlung von Handvorschüssen, Sicherheitsleistungen, Ratenzahlungen, Belegänderungen/Belegstornierungen, Differenzbuchungen, Dauerbuchungen, Lastschrifteinzugsverfahren, Jobtickets,…) im Beauftragungszeitraum 1.7.2020-30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Ja, einmalig um 6 Monate.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Reduzierung des Auftragsumfangs im Fall der Reduzierung der Soll-Vorgaben durch das LZPD NRW (z. B. aufgrund der Aufstockung eigener Personalkapazitäten des...”
Beschreibung der Optionen
Reduzierung des Auftragsumfangs im Fall der Reduzierung der Soll-Vorgaben durch das LZPD NRW (z. B. aufgrund der Aufstockung eigener Personalkapazitäten des LZPD NRW, der Einführung von Verwaltungsinnovationen und/oder Änderungen von Prozessabläufen oder aufgrund eines reduzierten Investitionsvolumens). Im Fall der Aufstockung eigener Personalkapazitäten des LZPD NRW frühestens ab dem 4. Quartal 2020.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck);
2) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (siehe Vordruck);
3) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung;
4) Eigenerklärung zur Beibringung von Führungszeugnissen (siehe Vordruck).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen und Schadensfälle ist zu erbringen:
— Personenschäden: mindestens 10 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 10 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
“Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen und Schadensfälle ist zu erbringen:
— Personenschäden: mindestens 10...”
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen und Schadensfälle ist zu erbringen:
— Personenschäden: mindestens 10 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 10 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Erklärung zur Qualitätssicherung (siehe Vordruck);
2) Es sind Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, aus dem hervorgeht, dass der Bieter (oder ein von ihm vorgesehener Nachunternehmer) innerhalb der letzten 3 Jahre ein Dienstleistungsprojekt vergleichbarer Größe (Dienstleistungsprojekt mit mindestens 20 eingesetzten Kräften, vergleichbarem Auftragswert und vergleichbarem Ausführungszeitraum) erfolgreich durchgeführt hat;
3) Namentliche Benennung jeder Führungskraft sowie Angabe eines Kompetenznachweises im Bereich Shared Services (Konsolidierung und Zentralisierung von Dienstleistungsprozessen einer Organisation) sowie Angabe von mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in mit dem Auftraggeber vergleichbaren Organisationen, soweit die Führungskräfte bereits unter Vertrag stehen. Die Nachweise müssen bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. (siehe Vordruck);
4) Es sind Referenzen zur Führungskraft nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten: Mindestens 2 Referenzprojekte, aus denen hervorgeht, dass die benannte Führungskraft als solche bei mind. 2 vergleichbaren Aufträgen (Dienstleistungsprojekt mit mindestens 20 eingesetzten Kräften, vergleichbarem Auftragswert und vergleichbarem Ausführungszeitraum) eingesetzt war.
Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.
Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular 532 bzw. 533 zu benennen. Eignungsleihe ist zugelassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Im Rahmen der Unternehmensreferenzen ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben, aus dem hervorgeht, dass der Bieter (oder ein von ihm...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Im Rahmen der Unternehmensreferenzen ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben, aus dem hervorgeht, dass der Bieter (oder ein von ihm vorgesehener Nachunternehmer) innerhalb der letzten 3 Jahre ein Dienstleistungsprojekt vergleichbarer Größe (Dienstleistungsprojekt mit mindestens 20 eingesetzten Kräften, vergleichbarem Auftragswert und vergleichbarer Vertragslaufzeit) erfolgreich durchgeführt hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als Besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
Der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als Besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
Der Bieter verpflichtet sich dahingehend, dass für alle im Rahmen der Dienstleistung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufnahme ihrer Tätigkeit beim LZPD NRW ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis vorliegt, welches nicht älter als 2 Jahre ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-26
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DD5S
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1472120📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 041-096962 (2020-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: AULINGER Rechtsanwälte I Notare
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen im Beauftragungszeitraum 1.7.2020 – 30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen (beispielsweise Mahnungen, Zahlungen an Kreditoren im In- und Ausland, Annahmeanordnungen, Gutschriften zu Anordnungen, Barzahlungsanweisungen, Blitzüberweisungen, Auszahlung von Handvorschüssen, Sicherheitsleistungen, Ratenzahlungen, Belegänderungen/Belegstornierungen, Differenzbuchungen, Dauerbuchungen, Lastschrifteinzugsverfahren, Jobtickets,...) im Beauftragungszeitraum 1.7.2020 – 30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 041-096962
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Protiviti GmbH
Postort: Frankfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DR5C
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 086-204971 (2020-04-29)