Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen im Beauftragungszeitraum 1.7.2020-30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: LZPD NRW / Buchungstätigkeiten ZA5.2/1000475107/Aul
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen im Beauftragungszeitraum 1.7.2020-30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen im Beauftragungszeitraum 1.7.2020-30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen (beispielsweise Mahnungen, Zahlungen an Kreditoren im In- und Ausland, Annahmeanordnungen, Gutschriften zu Anordnungen, Barzahlungsanweisungen, Blitzüberweisungen, Auszahlung von Handvorschüssen, Sicherheitsleistungen, Ratenzahlungen, Belegänderungen/Belegstornierungen, Differenzbuchungen, Dauerbuchungen, Lastschrifteinzugsverfahren, Jobtickets,…) im Beauftragungszeitraum 1.7.2020-30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen (beispielsweise Mahnungen, Zahlungen an Kreditoren im In- und Ausland, Annahmeanordnungen, Gutschriften zu Anordnungen, Barzahlungsanweisungen, Blitzüberweisungen, Auszahlung von Handvorschüssen, Sicherheitsleistungen, Ratenzahlungen, Belegänderungen/Belegstornierungen, Differenzbuchungen, Dauerbuchungen, Lastschrifteinzugsverfahren, Jobtickets,…) im Beauftragungszeitraum 1.7.2020-30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Ja, einmalig um 6 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Reduzierung des Auftragsumfangs im Fall der Reduzierung der Soll-Vorgaben durch das LZPD NRW (z. B. aufgrund der Aufstockung eigener Personalkapazitäten des LZPD NRW, der Einführung von Verwaltungsinnovationen und/oder Änderungen von Prozessabläufen oder aufgrund eines reduzierten Investitionsvolumens). Im Fall der Aufstockung eigener Personalkapazitäten des LZPD NRW frühestens ab dem 4. Quartal 2020.
Reduzierung des Auftragsumfangs im Fall der Reduzierung der Soll-Vorgaben durch das LZPD NRW (z. B. aufgrund der Aufstockung eigener Personalkapazitäten des LZPD NRW, der Einführung von Verwaltungsinnovationen und/oder Änderungen von Prozessabläufen oder aufgrund eines reduzierten Investitionsvolumens). Im Fall der Aufstockung eigener Personalkapazitäten des LZPD NRW frühestens ab dem 4. Quartal 2020.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck);
2) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (siehe Vordruck);
3) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung;
4) Eigenerklärung zur Beibringung von Führungszeugnissen (siehe Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen und Schadensfälle ist zu erbringen:
— Personenschäden: mindestens 10 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 10 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
Mindeststandards:
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen und Schadensfälle ist zu erbringen:
— Personenschäden: mindestens 10 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 10 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Erklärung zur Qualitätssicherung (siehe Vordruck);
2) Es sind Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, aus dem hervorgeht, dass der Bieter (oder ein von ihm vorgesehener Nachunternehmer) innerhalb der letzten 3 Jahre ein Dienstleistungsprojekt vergleichbarer Größe (Dienstleistungsprojekt mit mindestens 20 eingesetzten Kräften, vergleichbarem Auftragswert und vergleichbarem Ausführungszeitraum) erfolgreich durchgeführt hat;
2) Es sind Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, aus dem hervorgeht, dass der Bieter (oder ein von ihm vorgesehener Nachunternehmer) innerhalb der letzten 3 Jahre ein Dienstleistungsprojekt vergleichbarer Größe (Dienstleistungsprojekt mit mindestens 20 eingesetzten Kräften, vergleichbarem Auftragswert und vergleichbarem Ausführungszeitraum) erfolgreich durchgeführt hat;
3) Namentliche Benennung jeder Führungskraft sowie Angabe eines Kompetenznachweises im Bereich Shared Services (Konsolidierung und Zentralisierung von Dienstleistungsprozessen einer Organisation) sowie Angabe von mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in mit dem Auftraggeber vergleichbaren Organisationen, soweit die Führungskräfte bereits unter Vertrag stehen. Die Nachweise müssen bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. (siehe Vordruck);
3) Namentliche Benennung jeder Führungskraft sowie Angabe eines Kompetenznachweises im Bereich Shared Services (Konsolidierung und Zentralisierung von Dienstleistungsprozessen einer Organisation) sowie Angabe von mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in mit dem Auftraggeber vergleichbaren Organisationen, soweit die Führungskräfte bereits unter Vertrag stehen. Die Nachweise müssen bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. (siehe Vordruck);
4) Es sind Referenzen zur Führungskraft nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten: Mindestens 2 Referenzprojekte, aus denen hervorgeht, dass die benannte Führungskraft als solche bei mind. 2 vergleichbaren Aufträgen (Dienstleistungsprojekt mit mindestens 20 eingesetzten Kräften, vergleichbarem Auftragswert und vergleichbarem Ausführungszeitraum) eingesetzt war.
4) Es sind Referenzen zur Führungskraft nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten: Mindestens 2 Referenzprojekte, aus denen hervorgeht, dass die benannte Führungskraft als solche bei mind. 2 vergleichbaren Aufträgen (Dienstleistungsprojekt mit mindestens 20 eingesetzten Kräften, vergleichbarem Auftragswert und vergleichbarem Ausführungszeitraum) eingesetzt war.
Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.
Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular 532 bzw. 533 zu benennen. Eignungsleihe ist zugelassen.
Mindeststandards:
Im Rahmen der Unternehmensreferenzen ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben, aus dem hervorgeht, dass der Bieter (oder ein von ihm vorgesehener Nachunternehmer) innerhalb der letzten 3 Jahre ein Dienstleistungsprojekt vergleichbarer Größe (Dienstleistungsprojekt mit mindestens 20 eingesetzten Kräften, vergleichbarem Auftragswert und vergleichbarer Vertragslaufzeit) erfolgreich durchgeführt hat.
Im Rahmen der Unternehmensreferenzen ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben, aus dem hervorgeht, dass der Bieter (oder ein von ihm vorgesehener Nachunternehmer) innerhalb der letzten 3 Jahre ein Dienstleistungsprojekt vergleichbarer Größe (Dienstleistungsprojekt mit mindestens 20 eingesetzten Kräften, vergleichbarem Auftragswert und vergleichbarer Vertragslaufzeit) erfolgreich durchgeführt hat.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als Besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
Der Bieter verpflichtet sich dahingehend, dass für alle im Rahmen der Dienstleistung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufnahme ihrer Tätigkeit beim LZPD NRW ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis vorliegt, welches nicht älter als 2 Jahre ist.
Der Bieter verpflichtet sich dahingehend, dass für alle im Rahmen der Dienstleistung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufnahme ihrer Tätigkeit beim LZPD NRW ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis vorliegt, welches nicht älter als 2 Jahre ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 041-096962 (2020-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen im Beauftragungszeitraum 1.7.2020 – 30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen im Beauftragungszeitraum 1.7.2020 – 30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen (beispielsweise Mahnungen, Zahlungen an Kreditoren im In- und Ausland, Annahmeanordnungen, Gutschriften zu Anordnungen, Barzahlungsanweisungen, Blitzüberweisungen, Auszahlung von Handvorschüssen, Sicherheitsleistungen, Ratenzahlungen, Belegänderungen/Belegstornierungen, Differenzbuchungen, Dauerbuchungen, Lastschrifteinzugsverfahren, Jobtickets,...) im Beauftragungszeitraum 1.7.2020 – 30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Buchungstätigkeiten im zentralen Rechnungswesen des LZPD NRW. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf das fehlerfreie Erfassen von ca. 1 200 000 Geschäftsvorfällen (beispielsweise Mahnungen, Zahlungen an Kreditoren im In- und Ausland, Annahmeanordnungen, Gutschriften zu Anordnungen, Barzahlungsanweisungen, Blitzüberweisungen, Auszahlung von Handvorschüssen, Sicherheitsleistungen, Ratenzahlungen, Belegänderungen/Belegstornierungen, Differenzbuchungen, Dauerbuchungen, Lastschrifteinzugsverfahren, Jobtickets,...) im Beauftragungszeitraum 1.7.2020 – 30.6.2022, damit jährlich ca. 600 000 Geschäftsvorfälle, und die hierzu erforderliche Geschäftspartnerpflege in das System SAP. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen zu erbringenden Leistungen werden nachfolgend gemeinsam als „Buchungstätigkeiten“ zusammengefasst.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-24 📅
Name: Protiviti GmbH
Postort: Frankfurt
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AULINGER Rechtsanwälte I Notare
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.