Beschaffung von Computer Hardware und Software für Schulen

Stadt Altötting

Lieferung von Dokumentenkameras, Tabletts und interaktive Schultafeln
— Los 1: Dokumentenkameras + Ausstattung von 2 EDV Räumen;
— Los 2: Tablets Lehrer + Schüler;
— Los 3: interaktive Schultafeln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-08 Auftragsbekanntmachung
2020-10-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Dokumentenkameras, Tabletts und interaktive Schultafeln — Los 1: Dokumentenkameras + Ausstattung von 2 EDV Räumen; — Los 2: Tablets Lehrer + Schüler; — Los 3: interaktive Schultafeln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Altötting 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Altötting
Postanschrift: Kapellplatz 2a
Postleitzahl: 84503
Postort: Altötting
Kontakt
Internetadresse: http://www.altoetting.de 🌏
E-Mail: hubert.rabenbauer@altoetting.de 📧
Telefon: +49 86715062-24 📞
Fax: +49 86715062-47 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=203579 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-13 📅
Datum des Beginns: 2021-01-18 📅
Datum des Endes: 2021-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 199-481761
ABl. S-Ausgabe: 199

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Dokumentenkameras, Tabletts und interaktive Schultafeln
— Los 1: Dokumentenkameras + Ausstattung von 2 EDV Räumen;
— Los 2: Tablets Lehrer + Schüler;
— Los 3: interaktive Schultafeln.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Dokumentenkameras und Ausstattung von 2 Informatikräumen
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Grundschule Nord/Süd:
— 5 x Dokumentenkamera
Mittelschule:
— 34 x Mini PC;
— 34 x Betriebssystem und Software;
— 34 x Installation von Betriebssystem und Software;
— 2 x Dokumentation;
— 34 x Maus und Tastatur;
— 34 x Monitor 24";
— 2 x Beamer.
Bezeichnung des Loses: Tablets für Lehrer und Schüler
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung:
— 8 x Tablet Lehrer;
— 48 x Tablet Schüler;
— 2 x Virenschutz – Erweiterung vorhandener Lizenz;
— 2 x Anschlusskabel und Kleinteile;
— 21 x Monitore inkl. Wandhalterungen;
— 2 x Farblaserdrucker A4;
— 96 x Kopfhörer Tablets;
— 96 x Y Adapter für Kopfhörer;
— 2 x Tabletkoffer.
Dauer: 3 Monate
Bezeichnung des Loses: Interaktive Displays 86 Zoll
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung:
— 14 x interaktive Displays 86 Zoll;
— 14 x Pylonen-Höhenverstellung für interaktives Display 86“;
— 14 x Steuer-Computer: Intel Core i5;
— 14 x Kabelpaket: Displayport, HDMI;
— 1 x Lieferung und Inbetriebnahme;
— 1 x Schulung;
— 14 x Garantieerweiterung.
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grundschule Süd
Grundschule Nord
Stadt Altötting Grundschule Nord/Süd
Altötting Schule

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=203579
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=203579
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=203579
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=203579

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Dokumentenkamera
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Mini PC
Tablets
Interaktive Displays

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.altoetting.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=203579 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 891762411 📞
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
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Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt
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Es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Quelle: OJS 2020/S 199-481761 (2020-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Kontakt
Telefon: +49 867150620-24 📞
Fax: +49 867150620-47 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 202-488727
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 199-481761
ABl. S-Ausgabe: 202

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 202-488727 (2020-10-13)