Beschaffung von Fachkräften für den Verwaltungsbereich des Studentenwerks im Wege der Arbeitnehmerüberlassung

Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts

Beschaffung von Fachkräften für den Verwaltungsbereich des Studentenwerks im Wege der Arbeitnehmerüberlassung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-31 Auftragsbekanntmachung
2020-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: Verg_EU-005_20
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Fachkräften für den Verwaltungsbereich des Studentenwerks im Wege der Arbeitnehmerüberlassung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89381961738 📞
Fax: +49 89381961714 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/188273 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-04 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 024-053965
ABl. S-Ausgabe: 24

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Assistenz und Sekretariat
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sachbearbeitung Verwaltung
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sachbearbeitung Bauen und Projektorganisation
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Buchhaltung
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Angebote zunächst auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft er die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Angebotes und wird dieses gegebenenfalls gemäß § 53, § 57 Abs. 1 VgV ausschließen. Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Unterschriften, Angaben, Erklärungen und Preise enthalten:
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— Vorlage der Kopie einer von der zuständigen Agentur für Arbeit auf den Bieter ausgestellten und zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG,
— Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht älter als 3 Monate sein,
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— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der in den §§ 123 Abs. 1 bis 4, 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB genannten Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz und § 21 des Mindestlohngesetz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung:
a) Mit einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 4 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) Wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
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Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird.
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Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Überlassung von Leiharbeitnehmern) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in Euro netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
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Mindeststandards:
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung:
a) Mit einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 4 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) Wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
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Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Der Bieter hat bei der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten auch anzugeben, bei wie vielen dieser Personen es sich um Leiharbeitnehmer i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG handelt.
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Der Bieter hat bei der Angabe der Leiharbeitnehmer zusätzlich anzugeben, wie viele dieser Leiharbeitnehmer in den jeweils losgegenständlichen Bereichen tätig gewesen sind. Der Bieter hat diese Erklärung für dasjenige Los abzugeben, für das er ein Angebot abgibt.
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Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
— der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
— des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und EMail-
Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— der Bieter hat im Rahmen des Referenzprojektes i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher einem oder mehreren Entleihern Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt,
— die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Es werden nur die vom Bieter in der vorgesehenen Anlage des Formblatts jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
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— Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können
Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
— der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
— des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und EMail-
Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— der Bieter hat im Rahmen des Referenzprojektes i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher einem oder mehreren Entleihern Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt,
— die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Es werden nur die vom Bieter in der vorgesehenen Anlage des Formblatts jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung des pünktlichen Leistungsbeginns
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer
Preis (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/188273 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 024-053965 (2020-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-393833
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 024-053965
ABl. S-Ausgabe: 162

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der Einhaltung der Höhstüberlassungsdauer
Preis (Gewichtung): 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-08 📅
Name: PASIT Professionelle Personallösungen GmbH
Postanschrift: Sonnenstraße 19
Postort: München
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: My Humancapital GmbH
Postanschrift: Arnulfstraße 37
Postleitzahl: 80636
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Mehr anzeigen
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Quelle: OJS 2020/S 162-393833 (2020-08-17)