Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von Fachkräften für die Hochschulgastronomie im Wege der Arbeitnehmerüberlassung
Verg_EU-056_20”
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Fachkräften für die Hochschulgastronomie des Studentenwerks im Wege der Arbeitnehmerüberlassung.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Koch
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Freising🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Fachkräften für die Hochschulgastronomie des Studentenwerks im Wege der Arbeitnehmerüberlassung.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung des Unterschriftserfordernisses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung des pünktlichen Leistungsbeginns
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der Einhaltung der Höchstüberlassungdauer
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeiner Hilfsdienst
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teamleitung Catering
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Servicekraft A Catering
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Servicekraft C Catering
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Angebote zunächst auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Angebote zunächst auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft er die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Angebotes und wird dieses gegebenenfalls gemäß § 53, §57Abs. 1 VgV ausschließen. Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Unterschriften, Angaben,Erklärungen und Preise enthalten.
Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen, insbesondere:
— Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV);
— Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV);
— Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 1 Nr.3VgV);
— Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind(§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV);
— Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV);
— nicht zugelassene Nebenangebote (§ 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV).
Ferner werden Angebote ausgeschlossen:
— die nicht in deutscher Sprache verfasst sind;
— und in denen die Preise nicht in EUR angegeben werden.
Liegen Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vor, so sind gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Vorlage der Kopie einer von der zuständigen Agentur für Arbeit auf den Bieter ausgestellten und zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung i. S. v. § 1 Abs. 1S. 1 AÜG.
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der
Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht älter als 3 Monate sein.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=198020
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000,00 EUR für Personenschäden und von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 4000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens Über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b)anpassen wird.
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages(Überlassung von Leiharbeitnehmern) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in Euro netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist.Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=198020
“Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung a) mit einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000,00 EUR für Personenschäden und von...”
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung a) mit einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 4000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b)anpassen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Der Bieter hat bei der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten auch anzugeben, bei wie vielen dieser Personen es sich um Leiharbeitnehmer i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG handelt.
Der Bieter hat bei der Angabe der Leiharbeitnehmer zusätzlich anzugeben, wie viele dieser Leiharbeitnehmer in den jeweils losgegenständlichen Bereichen tätig gewesen sind. Der Bieter hat diese Erklärung für dasjenige Los abzugeben, für das er ein Angebot abgibt.
Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
— der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz;
— Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmer während des Referenzzeitraumes;
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung);
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— der Bieter hat im Rahmen des Referenzprojektes i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher einem oder mehreren Entleihern Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt;
— die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestanforderung an die Referenzen ist weiter, dass bei mindestens einer Referenz die Leiharbeitnehmer dem Entleiher für Tätigkeiten im Gastronomiebereich überlassen wurden.
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass für jedes Los dieselben Referenzen genannt werden können, sofern die vorstehenden Anforderungen an die Referenzen jeweils eingehalten werden.
Es werden nur die vom Bieter in der vorgesehenen Anlage des Formblatts jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=198020
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
— der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz;
— Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmer während des Referenzzeitraumes;
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung);
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— der Bieter hat im Rahmen des Referenzprojektes i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher einem oder mehreren Entleihern Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt;
— die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestanforderung an die Referenzen ist weiter, dass bei mindestens einer Referenz die Leiharbeitnehmer dem Entleiher für Tätigkeiten im Gastronomiebereich überlassen wurden.
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass für jedes Los dieselben Referenzen genannt werden können, sofern die vorstehenden Anforderungen an die Referenzen jeweils eingehalten werden.
Es werden nur die vom Bieter in der vorgesehenen Anlage des Formblatts jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-04
07:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-04
07:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 152-371985 (2020-08-04)