Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von Fachkräften für Sicherheits-, Pforten- und Veranstaltungsbetreuungsdienst für das Bauzentrum im Wege der Arbeitnehmerüberlassung
RGU-2020-0001”
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung von Fachkräften im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für Sicherheits-, Pforten- und Veranstaltungsbetreuungsdienst für das Bauzentrum.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Laufende Tätigkeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Fachkräften für laufende Tätigkeiten des Sicherheits-, Pforten- und Veranstaltungsbetreuungsdienstes im Bauzentrum im Wege der...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Fachkräften für laufende Tätigkeiten des Sicherheits-, Pforten- und Veranstaltungsbetreuungsdienstes im Bauzentrum im Wege der Arbeitnehmerüberlassung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 379 960 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sonderveranstaltungen, die personellen Mehrbedarf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Fachkräften für Sicherheits-, Pforten- und Veranstaltungsbetreuungsdienst bei Zusatzbedarf bei Veranstaltungen des Bauzentrums im Wege der...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Fachkräften für Sicherheits-, Pforten- und Veranstaltungsbetreuungsdienst bei Zusatzbedarf bei Veranstaltungen des Bauzentrums im Wege der Arbeitnehmerüberlassung.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 91 520 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-29
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-30
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 064-153275 (2020-03-27)
Ergänzende Angaben (2020-03-31) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München – Referat für Gesundheit und Umwelt
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 064-153275
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text: Offizielle Bezeichnung: Referat für Gesundheit und Umwelt
Neuer Wert
Text:
“Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München – Referat für Gesundheit und Umwelt” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags:
Alter Wert
Text: Sonderveranstaltungen, die personellen Mehrbedarf
Neuer Wert
Text: Zusatzbedarf bei Veranstaltungen des Bauzentrums
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Los-Identifikationsnummer: 1. und 2 Los
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium
— Name: Sicherstellung des pünktlichen Leistungsbeginns / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium
— Name:...”
Text
Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium
— Name: Sicherstellung des pünktlichen Leistungsbeginns / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium
— Name: Sicherstellung der Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium
— Name: Schulungskonzept / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 40
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6)
Los-Identifikationsnummer: 1. und 2 Los
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
Alter Wert
Text: Geschätzter Wert
Neuer Wert
Text: Geschätzter Höchstwert über die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister”
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB;
2) Eigenerklärung...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB;
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB;
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1-4, 7 und 8 GWB;
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz und § 19 Mindestlohngesetz;
5) Vorlage der Kopie einer von der zuständigen Agentur für Arbeit auf den Bieter ausgestellten und zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG;
6) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bieter von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung
a) mit einer Deckungssumme von...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000.00 EUR für Personenschäden und von mindestens 1 000 000.00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird.
2) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Überlassung von Leiharbeitnehmern) bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000.00 EUR für Personenschäden und von mindestens 1 000 000.00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den letzten drei (3) Jahren ersichtlich ist. Der Bieter hat bei der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten auch anzugeben, bei wie vielen dieser Personen es sich um Leiharbeitnehmer i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG handelt.
2.) Vorlage einer gültigen Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, dass der Bieter nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert ist. Der Bieter kann eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten vorlegen, muss in diesem Fall die Gleichwertigkeit mit seinem Angebot aber nachweisen.
3.) Eigenerklärung über mindestens eine (1) bis maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
— der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
— des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— Der Bieter hat im Rahmen des Referenzprojektes i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher einem oder mehreren Entleihern Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt.
— Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Es werden nur die vom Bieter in der vorgesehenen Anlage des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eigenerklärung über mindestens eine (1) bis maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
— der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
— des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— Der Bieter hat im Rahmen des Referenzprojektes i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher einem oder mehreren Entleihern Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt.
— Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Es werden nur die vom Bieter in der vorgesehenen Anlage des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Alter Wert
Text:
“Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an...”
Text
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
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Text:
“Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.1.8)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Alter Wert
Text: Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Neuer Wert
Text: Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.2)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Alter Wert
Text: Aufträge werden elektronisch erteilt
Neuer Wert
Text: Keine Eintragung
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 067-160113 (2020-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Laufende Tätigkeiten im Bauzentrum
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung des pünktlichen Leistungsbeginns
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schulungskonzept
Preis (Gewichtung): 40,00
Umfang der Beschaffung
Titel: Zusatzbedarf bei Veranstaltungen des Bauzentrums
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 064-153275
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Laufende Tätigkeiten im Bauzentrum
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sdm Sicherheitsdienste München GmbH & Co. Kg
Postanschrift: Dachauer Straße 407
Postort: München
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 895529115-0📞
E-Mail: kontakt@s-d-m.de📧
Fax: +49 895529115-10 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 379 960 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Zusatzbedarf bei Veranstaltungen des Bauzentrums
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 95 680 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 126-308854 (2020-06-30)