Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Schulort Hof Lieferung, Übergabe in betriebsbereitem Zustand, kurze Einweisung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land
2020-001-2401-GtdA”
Produkte/Dienstleistungen: Stirnradgetriebe, Getriebe- und Antriebselemente📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Schulort Hof Lieferung, Übergabe in...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Schulort Hof Lieferung, Übergabe in betriebsbereitem Zustand, kurze Einweisung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 25 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hof
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Schulort Hof Lieferung, Übergabe in...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Schulort Hof Lieferung, Übergabe in betriebsbereitem Zustand
Die genauen Liefer- und Beschaffungsumfänge sind durch das Leistungsverzeichnis sowie die Leistungsbeschreibung abschließend beschrieben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 25 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsfrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsfrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände, ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB). Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Geschäftsstelle des Zweckverbandes
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Geschäftsstelle des Zweckverbandes (Hr. Wolframm, Hr. Puchta, Fr. Breier) elektronische Öffnung Vergabesafe”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Norbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 9281/57462 📠 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land
2020-001-RN”
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Schulort Hof
Lieferung, Übergabe in...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Schulort Hof
Lieferung, Übergabe in betriebsbereitem Zustand, kurze Einweisung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 31433.97 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land
Lieferung, Übergabe in betriebsbereitem...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land
Lieferung, Übergabe in betriebsbereitem Zustand, kurze Einweisung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 008-013202
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2401-2020.01
Titel: Beschaffung Getriebetechnik mit digitalisierter Anwendung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ETS Didactic GmbH
Postanschrift: Im Hüttental 11
Postort: Kinding
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8467/84040📞
E-Mail: info@ets-didactic.de📧
Fax: +49 8467840444 📠
Region: Eichstätt🏙️
URL: https://ets-didactic.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 31433.97 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 058-138601 (2020-03-20)