Der Auftraggeber wird unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Falle unvollständiger Eignungsnachweise die fehlenden oder nicht vollständig abgegebenen Unterlagen unter Setzung einer kalendermäßig bestimmten Frist nachfordern. Angebote, die nach Ablauf dieser Frist nicht vollständig sind, werden ausgeschlossen.