Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (
https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung zum Ausschluss wegen schweren Verfehlungen
Der Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie seine Unterauftragnehmer haben die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12. Dezember 2017 (StAnz. 1/2018 S. 15 ff) ausgefüllt mit ihren Angeboten einzureichen. Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
Die Vergabestelle wird für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter und seinen Unterauftragnehmern eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vornehmen. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
(Datei „Erklaerung_Ausschluss“).
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“)
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“)
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird:
Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,3 + Leistungspunkte × 0,7
Preis (30 %)
Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt.
Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (4), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl (d.h. 2 Punkte) erhält. Die Berechnung der Punkte für den Preis ergibt sich aus dem jeweiligen Verhältnis Preis des günstigsten Angebots (Pmin) zu dem Preis eines jeweils teureren Angebots (PAngebot) multipliziert mit der maximal möglichen Punktzahl 4 (Lmax=4).
Preisumrechnungsformel:
Preispunkte von Angebot i = (Pmin/PAngebot) x Lmax
Leistung (70 %)
Es soll ein schriftlichen Konzept von max.10 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zur Beantwortung der Aufgaben a)-d) mit dem Angebot abgegeben werden (Wertung Teil 1 = 40 %). Die einzelnen Aufgabenstellungen werden wie folgt gewichtet:
a) 16 %,
b) 12 %,
c) 8 %,
d) 4 %.
In einem Vortrag beim Auftraggeber soll dieses schriftliche Konzept als ca. 20-minütige Präsentation vorgestellt und Rückfragen beantwortet werden (Wertung Teil 2 = 60 %). Gewichtung:
a) 6 % – Der Vortrag ist gut strukturiert,
b) 30 % – Die Vermittlung ist anschaulich und verständlich,
c) 6 % – Es wird die Möglichkeit für Rückfragen gegeben,
d) 18 % – Auf Rückfragen wird eine fachlich passende Antwort erteilt.
In beiden Teilen werden für die Wertung pro Aufgabe (Buchstabe) Punkte von 0-4 vergeben und entsprechend der Gewichtung in ein Verhältnis gesetzt.
Nähere Details zur Werung sind den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.