Das Universitätsklinikum Tübingen plant die Ersteinrichtung eines dreistöckigen Laborbaus zu beschaffen. Die Lieferung der ausgeschriebenen Geräte erfolgt pro Stockwerk. Als voraussichtliche Liefertermine für Ebene 0 ist das 1. Quartal 2021 geplant und für die Ebenen 2 und 3 das 2. Quartal 2021. Sollte die bauliche Fertigstellung schneller realisiert werden können, ist eine Lieferung jeweils kurz vor den genannten Zeiträumen nicht ausgeschlossen. Genauere Informationen entnehmen Sie dem separaten SAP-Auftrag, den der/die bezuschlagte/n Bieter nach Abschluss der Ausschreibung erhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Referenznummer: 2020-007
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Tübingen plant die Ersteinrichtung eines dreistöckigen Laborbaus zu beschaffen. Die Lieferung der ausgeschriebenen Geräte erfolgt pro Stockwerk. Als voraussichtliche Liefertermine für Ebene 0 ist das 1. Quartal 2021 geplant und für die Ebenen 2 und 3 das 2. Quartal 2021. Sollte die bauliche Fertigstellung schneller realisiert werden können, ist eine Lieferung jeweils kurz vor den genannten Zeiträumen nicht ausgeschlossen.
Genauere Informationen entnehmen Sie dem separaten SAP-Auftrag, den der/die bezuschlagte/n Bieter nach Abschluss der Ausschreibung erhalten.
Das Universitätsklinikum Tübingen plant die Ersteinrichtung eines dreistöckigen Laborbaus zu beschaffen. Die Lieferung der ausgeschriebenen Geräte erfolgt pro Stockwerk. Als voraussichtliche Liefertermine für Ebene 0 ist das 1. Quartal 2021 geplant und für die Ebenen 2 und 3 das 2. Quartal 2021. Sollte die bauliche Fertigstellung schneller realisiert werden können, ist eine Lieferung jeweils kurz vor den genannten Zeiträumen nicht ausgeschlossen.
Genauere Informationen entnehmen Sie dem separaten SAP-Auftrag, den der/die bezuschlagte/n Bieter nach Abschluss der Ausschreibung erhalten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-381508
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Anlage „Allgemeine Hinweise UKT“ hin. Reichen Sie bitte diese unterschriebene Anlage mit Ihrem Angebot ein. Besonders hervorzuheben ist folgender Punkt:
Das Universitätsklinikum Tübingen ist Mitglied der Einkaufsgemeinschaft EK-UNICO, die derzeit aus 12 Universitätsklinika besteht. Ziel der EK-UNICO ist es u. a., künftig mit den Geschäftspartnern strategische Ziele der Zusammenarbeit abzustimmen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Hierzu zählt auch die Durchsetzung einheitlicher Zahlungsbedingungen und Grundboni für Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Koordination und dem Monitoring während des Leistungszeitraums als strategische Zielsetzung der EK-UNICO.
Im vorliegenden Beschaffungsfall handelt es sich zwar um eine eigene und hausindividuelle Beschaffung des Universitätsklinikums Tübingen, aber in Vorbereitung auf die o. g. strategische Ausrichtung der EK-UNICO und den daraus verbindlich abgeleiteten Regelungen werden die folgenden Punkte bei dieser Beschaffungsmaßnahme zugrunde gelegt und zum zwingenden Vertragsbestandteil gemacht:
— Grundbonus.
Der Auftragnehmer hat für die Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Abwicklung des Einkaufs sowie des Monitorings während des Leistungszeitraums einen Grundbonus in Höhe von 2 % als Direktbonus zu zahlen.
Der Grundbonus ist auf allen Angeboten und Rechnungen, die aus Leistungen aus diesem Vergabeverfahren erwachsen, als Rechnungsposition gesondert auszuweisen.
Das „Zusatzblatt über die Berechnung des Gesamtangebotspreises unter Berücksichtigung des Grundbonus“ ist zwingend notwendig und muss ausgefüllt werden.
— Zahlungsbedingungen.
Die Rechnungssumme ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 21 Tagen ist in diesem Fall das Universitätsklinikum Tübingen berechtigt, einen Skontoabzug von 3 % auf die Rechnungssumme vorzunehmen.
Diese Zahlungsbedingungen gelten abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Tübingen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYPYYY4
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Anlage „Allgemeine Hinweise UKT“ hin. Reichen Sie bitte diese unterschriebene Anlage mit Ihrem Angebot ein. Besonders hervorzuheben ist folgender Punkt:
Das Universitätsklinikum Tübingen ist Mitglied der Einkaufsgemeinschaft EK-UNICO, die derzeit aus 12 Universitätsklinika besteht. Ziel der EK-UNICO ist es u. a., künftig mit den Geschäftspartnern strategische Ziele der Zusammenarbeit abzustimmen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Hierzu zählt auch die Durchsetzung einheitlicher Zahlungsbedingungen und Grundboni für Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Koordination und dem Monitoring während des Leistungszeitraums als strategische Zielsetzung der EK-UNICO.
Im vorliegenden Beschaffungsfall handelt es sich zwar um eine eigene und hausindividuelle Beschaffung des Universitätsklinikums Tübingen, aber in Vorbereitung auf die o. g. strategische Ausrichtung der EK-UNICO und den daraus verbindlich abgeleiteten Regelungen werden die folgenden Punkte bei dieser Beschaffungsmaßnahme zugrunde gelegt und zum zwingenden Vertragsbestandteil gemacht:
— Grundbonus.
Der Auftragnehmer hat für die Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Abwicklung des Einkaufs sowie des Monitorings während des Leistungszeitraums einen Grundbonus in Höhe von 2 % als Direktbonus zu zahlen.
Der Grundbonus ist auf allen Angeboten und Rechnungen, die aus Leistungen aus diesem Vergabeverfahren erwachsen, als Rechnungsposition gesondert auszuweisen.
Das „Zusatzblatt über die Berechnung des Gesamtangebotspreises unter Berücksichtigung des Grundbonus“ ist zwingend notwendig und muss ausgefüllt werden.
— Zahlungsbedingungen.
Die Rechnungssumme ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 21 Tagen ist in diesem Fall das Universitätsklinikum Tübingen berechtigt, einen Skontoabzug von 3 % auf die Rechnungssumme vorzunehmen.
Diese Zahlungsbedingungen gelten abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Tübingen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYPYYY4
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Tübingen plant die Ersteinrichtung eines dreistöckigen Laborbaus zu beschaffen. Die Lieferung der ausgeschriebenen Geräte erfolgt pro Stockwerk. Als voraussichtliche Liefertermine für Ebene 0 ist das 1. Quartal 2021 geplant und für die Ebenen 2 und 3 das 2. Quartal 2021. Sollte die bauliche Fertigstellung schneller realisiert werden können, ist eine Lieferung jeweils kurz vor den genannten Zeiträumen nicht ausgeschlossen.
Das Universitätsklinikum Tübingen plant die Ersteinrichtung eines dreistöckigen Laborbaus zu beschaffen. Die Lieferung der ausgeschriebenen Geräte erfolgt pro Stockwerk. Als voraussichtliche Liefertermine für Ebene 0 ist das 1. Quartal 2021 geplant und für die Ebenen 2 und 3 das 2. Quartal 2021. Sollte die bauliche Fertigstellung schneller realisiert werden können, ist eine Lieferung jeweils kurz vor den genannten Zeiträumen nicht ausgeschlossen.
Genauere Informationen entnehmen Sie dem separaten SAP-Auftrag, den der/die bezuschlagte/n Bieter nach Abschluss der Ausschreibung erhalten.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 12
Bezeichnung des Loses: Laborgeräte divers
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistungsbeschreibung ist im PDF Format den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bezeichnung des Loses: Rotationsverdampfer
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Laborwasseraufbereitungssysteme
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Trockenschränke
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: PH-/Ionen-Messgerät
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Laborautoklaven S2
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Tierkäfig-Transportwagen
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Ultrastandzentrifuge
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Fluoreszenzmikroskop
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Mikrotom + Streckbad
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Laborabzüge, Umluft
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Sicherheitswerkbänke (Personen- und Produktschutz)
Losnummer: 12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Röntgenweg
72076 Tübingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung darüber, dass der Bieter zur Eintragung in das Handelsregister nicht verpflichtet ist.
2) Erklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle wird der Insolvenzplan vorgelegt).
2) Erklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle wird der Insolvenzplan vorgelegt).
3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
4) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
5) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m §8 Abs. 1 Nr. 2, §§9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämfpungsgesetzes, §404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, ""15, 15a, 16 Abs 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, "266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde.
5) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m §8 Abs. 1 Nr. 2, §§9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämfpungsgesetzes, §404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, ""15, 15a, 16 Abs 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, "266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde.
Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Angaben der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
2) Erklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
3) Der Bieter hat grundsätzlich mit dem Angebot das Bestehender vom Universitätsklinikum Tübingen geforderten Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Die Höhe der Mindestdeckung beträgt 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden pro Schadensfall und 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall. Kann der Bieter die geforderte Versicherung erst im Falle einer Zuschlagserteilung erbringen, so ist mit der Angebotsabgabe eine Bereitschaftserklärung zum Abschluss der geforderten Haftpflichtversicherung und ein Nachweis des Versicherers vorzulegen, dass im Zuschlagsfall die Mindestdeckung gewährt wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Der Bieter hat grundsätzlich mit dem Angebot das Bestehender vom Universitätsklinikum Tübingen geforderten Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Die Höhe der Mindestdeckung beträgt 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden pro Schadensfall und 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall. Kann der Bieter die geforderte Versicherung erst im Falle einer Zuschlagserteilung erbringen, so ist mit der Angebotsabgabe eine Bereitschaftserklärung zum Abschluss der geforderten Haftpflichtversicherung und ein Nachweis des Versicherers vorzulegen, dass im Zuschlagsfall die Mindestdeckung gewährt wird,
4) Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz.
Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen vorzulegen. Jeweils 3 Referenzen über die Abwicklung von Aufträgen (Lieferung, Installation, Einweisung des Personals) in europäische Kliniken/Institute in den nachfolgend aufgelisteten Losen:
— Los 2 Rotationsverdampfer;
— Los 3 Laborwasseraufbereitungssysteme;
— Los 6 Laborautoklaven S2;
— Los 7 Tierkäfig-Transportwagen;
— Los 8 Ultrastandzentrifugen;
— Los 9 Fluoreszenzmikroskop;
— Los 11 Laborabzüge, Umluft;
— Los 12 Sicherheitswerkbänke (Personen- und Produktschutz).
Der Auftraggeber akzeptiert Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Siehe Dokument „Fremdnachweis Referenzstelle“.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Anlage „Allgemeine Hinweise UKT“ hin. Reichen Sie bitte diese unterschriebene Anlage mit Ihrem Angebot ein. Besonders hervorzuheben ist folgender Punkt:
Das Universitätsklinikum Tübingen ist Mitglied der Einkaufsgemeinschaft EK-UNICO, die derzeit aus 12 Universitätsklinika besteht. Ziel der EK-UNICO ist es u. a., künftig mit den Geschäftspartnern strategische Ziele der Zusammenarbeit abzustimmen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Das Universitätsklinikum Tübingen ist Mitglied der Einkaufsgemeinschaft EK-UNICO, die derzeit aus 12 Universitätsklinika besteht. Ziel der EK-UNICO ist es u. a., künftig mit den Geschäftspartnern strategische Ziele der Zusammenarbeit abzustimmen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Hierzu zählt auch die Durchsetzung einheitlicher Zahlungsbedingungen und Grundboni für Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Koordination und dem Monitoring während des Leistungszeitraums als strategische Zielsetzung der EK-UNICO.
Hierzu zählt auch die Durchsetzung einheitlicher Zahlungsbedingungen und Grundboni für Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Koordination und dem Monitoring während des Leistungszeitraums als strategische Zielsetzung der EK-UNICO.
Im vorliegenden Beschaffungsfall handelt es sich zwar um eine eigene und hausindividuelle Beschaffung des Universitätsklinikums Tübingen, aber in Vorbereitung auf die o. g. strategische Ausrichtung der EK-UNICO und den daraus verbindlich abgeleiteten Regelungen werden die folgenden Punkte bei dieser Beschaffungsmaßnahme zugrunde gelegt und zum zwingenden Vertragsbestandteil gemacht:
Im vorliegenden Beschaffungsfall handelt es sich zwar um eine eigene und hausindividuelle Beschaffung des Universitätsklinikums Tübingen, aber in Vorbereitung auf die o. g. strategische Ausrichtung der EK-UNICO und den daraus verbindlich abgeleiteten Regelungen werden die folgenden Punkte bei dieser Beschaffungsmaßnahme zugrunde gelegt und zum zwingenden Vertragsbestandteil gemacht:
— Grundbonus.
Der Auftragnehmer hat für die Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Abwicklung des Einkaufs sowie des Monitorings während des Leistungszeitraums einen Grundbonus in Höhe von 2 % als Direktbonus zu zahlen.
Der Grundbonus ist auf allen Angeboten und Rechnungen, die aus Leistungen aus diesem Vergabeverfahren erwachsen, als Rechnungsposition gesondert auszuweisen.
Das „Zusatzblatt über die Berechnung des Gesamtangebotspreises unter Berücksichtigung des Grundbonus“ ist zwingend notwendig und muss ausgefüllt werden.
— Zahlungsbedingungen.
Die Rechnungssumme ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 21 Tagen ist in diesem Fall das Universitätsklinikum Tübingen berechtigt, einen Skontoabzug von 3 % auf die Rechnungssumme vorzunehmen.
Diese Zahlungsbedingungen gelten abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Tübingen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYPYYY4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV.2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV.2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen;
— etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen;
— sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnisnahme in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen;
— hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.
Quelle: OJS 2020/S 157-381508 (2020-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 421906.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens zehn Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV.2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens zehn Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV.2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
— etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
— sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntnisnahme in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
— hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.