Beschaffung von Microsoft Surface und Zubehör

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Die Arbeitsplätze im Bundespresseamt sind größtenteils mit Produkten der Serie Microsoft Surface ausgestattet.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Geräten des Typs Microsoft Surface und kompatiblem Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-26 Auftragsbekanntmachung
2021-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tablettcomputer
Referenznummer: 22203/2#371-16/2020
Kurze Beschreibung:
Die Arbeitsplätze im Bundespresseamt sind größtenteils mit Produkten der Serie Microsoft Surface ausgestattet. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Geräten des Typs Microsoft Surface und kompatiblem Zubehör.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tablettcomputer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tablettcomputer 📦
Tragbare Computer 📦
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Postanschrift: Dorotheenstraße 84
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundespresseamt.de 🌏
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de 📧
Fax: +49 30-182722119 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358248 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358248 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-515799
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch kurzfristig nach dem letzten Stichtag eingegangene Fragen zu beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote entsprechend zu informieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Arbeitsplätze im Bundespresseamt sind größtenteils mit Produkten der Serie Microsoft Surface ausgestattet.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Geräten des Typs Microsoft Surface und kompatiblem Zubehör.
Bezeichnung des Loses: Beschaffung Microsoft Surface Tablets und Zubehör
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand von Los 1 ist die Lieferung von Microsoft Surface Tablets und Zubehör.
Dauer: 21 Tage
Bezeichnung des Loses: Beschaffung Microsoft Surface Books/Laptop
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand von Los 2 ist die Lieferung von Microsoft Surface Books und eines Surface Laptops.
Bezeichnung des Loses: Beschaffung Microsoft Surface Docks
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Gegenstand von Los 3 ist die Lieferung von Microsoft Surface Docks.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters, dass:
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche; unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123 Abs. 1 GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen,
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— keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich),
— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1,1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
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Darüber hinaus erklärt der Bieter, dass das Unternehmen:
—— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
—— nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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—— keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
—— nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
—— nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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—— nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
—— nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
—— fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öAG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Der Bieter erklärt, dass
—— er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
—— ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den ö AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Für Bieter die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, beziehen sich deren Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes in dem sie niedergelassen sind. Sollte ein Bieter nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe hierfür schriftlich darzulegen und seinem Angebot beizufügen.
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Der Bieter hat mit Abgabe des Angebots durch Kennzeichnung auf dem Angebotsformular (Anlage 1) zu erklären, dass die vorgenannte Eigenerklärung abgegeben wird.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358248 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch kurzfristig nach dem letzten Stichtag eingegangene Fragen zu beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote entsprechend zu informieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
—— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
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—— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 212-515799 (2020-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 222 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 062-156971
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 212-515799
ABl. S-Ausgabe: 62

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand von Los 2 ist die Lieferung von Microsoft Surface Books und eines Surface Laptops
Gegenstand von Los 3 ist die Lieferung von Microsoft Surface Docks

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-21 📅
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Mariendorfer Damm 1-3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 122852.88 EUR 💰
Name: Savecom datentechnik e. K
Postanschrift: Tannenstraße 21
Postort: Korschenbroich
Postleitzahl: 41352
Land: Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 38 320 EUR 💰
Name: Savecom datentechnik e.K.
Gesamtwert des Auftrags: 51 480 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
Mehr anzeigen
— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 062-156971 (2021-03-25)