Beschaffung von Mobilfunkendgerätezubehör

BWI GmbH

Bereitstellung eines Sortiments von Mobilfunkendgerätezubehör (Vertragsprodukte) für den Endkunden und den Auftraggeber selbst.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-07 Auftragsbekanntmachung
2020-03-05 Ergänzende Angaben
2020-06-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: 1234-SV-Mobilfunkendgerätezubehör
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung eines Sortiments von Mobilfunkendgerätezubehör (Vertragsprodukte) für den Endkunden und den Auftraggeber selbst.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Postleitzahl: 12489
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi.de 🌏
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16eefcb24e5-677c4d2be375b4dc 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-11 📅
Datum des Beginns: 2020-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 029-066543
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 4 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (BWI) sieht vor einen Rahmenvertrag über Mobilfunkendgerätezubehör mit insgesamt 5 Rahmenvertragspartnern abzuschließen, die sich anschließend im Rahmen von Mini -Wettbewerben um die jeweiligen Einzelaufträge bewerben.
Dabei sollen die Bundeswehr (Zielbetrieb) und die BWI mit Mobilfunkendgerätezubehör ausgestattet werden. Der Endkunde ist der Hauptauftraggeber des Auftraggebers, d. h. die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).
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Unter Mobilfunkendgerätezubehör werden Produkte gezählt, die nur im Zusammenhang mit einem Mobilfunkendgerät (Handy, Smartphone, Tablet etc.) ihre vollkommene Funktionalität erfüllen, z. B. Hüllen, Schutzfolien, Headsets, Ladegeräte, Antennen, Smartwatches, In-Ear-Kopfhörer.
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Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertragsvolumen von netto 2 200 000 EUR bezogen auf die maximale Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren (2 Jahre Vertragslaufzeit zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um je 12 Monate) festgelegt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, im Wege einer Vertragsergänzung den Leistungsumfang bis zum zweifachen auf netto 4 400 000 EUR zu erhöhen.
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Beschreibung der Verlängerungen: 2 Mal um jeweils 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr.2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bwi.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16eefcb24e5-677c4d2be375b4dc 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 029-066543 (2020-02-07)
Ergänzende Angaben (2020-03-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 049-116026
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 029-066543
ABl. S-Ausgabe: 49
Quelle: OJS 2020/S 049-116026 (2020-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 113-273833
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 5 Rahmenvertragspartner

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (BWI) sieht vor einen Rahmenvertrag über Mobilfunkendgerätezubehör mit insgesamt 5 Rahmenvertragspartnern abzuschließen, die sich anschließend im Rahmen von Mini -Wettbewerben um die jeweiligen Einzelaufträge bewerben. Dabei sollen die Bundeswehr (Zielbetrieb) und die BWI mit Mobilfunkendgerätezubehör ausgestattet werden. Der Endkunde ist der Hauptauftraggeber des Auftraggebers, d. h. die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Unter Mobilfunkendgerätezubehör werden Produkte gezählt, die nur im Zusammenhang mit einem Mobilfunkendgerät (Handy, Smartphone, Tablet etc.) ihre vollkommene Funktionalität erfüllen, z. B. Hüllen, Schutzfolien, Headsets, Ladegeräte, Antennen, Smartwatches, In-Ear-Kopfhörer. Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertragsvolumen von netto 2 200 000 EUR bezogen auf die maximale Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren (2 Jahre Vertragslaufzeit zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um je 12 Monate) festgelegt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, im Wege einer Vertragsergänzung den Leistungsumfang bis zum zweifachen auf netto 4 400 000 EUR zu erhöhen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-23 📅
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228181-0 📞
E-Mail: info@telekom.de 📧
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Mariendorfer Damm 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Telefon: +49 1728468543 📞
E-Mail: dirk.moede@computacenter.com 📧
Name: think about IT GmbH
Postanschrift: Hafenplatz 10
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Telefon: +49 251297999-13 📞
E-Mail: muenster@think-about.it 📧
Name: friends mobile cc GmbH & Co. KG
Postanschrift: Luxemburger Str. 96
Postort: Hürth
Postleitzahl: 50354
Telefon: +49 22336268710 📞
E-Mail: info@friendsmobile.de 📧
Name: KOMSA Enterprise Services GmbH
Postanschrift: Niederfrohnaer Weg 1
Postort: Hartmannsdorf
Postleitzahl: 09232
Telefon: +49 3722/7133456 📞
E-Mail: ronny.brauer@komsa.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr.2 GWB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevor- schriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 113-273833 (2020-06-09)