Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und Miete).
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Wartung und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen und gilt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren ohne Verlängerungsoption.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Multifunktionsgeräten
2020G9000001
Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und Miete).
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Wartung und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen und gilt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren ohne Verlängerungsoption.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket mit Druckdienstprogrammen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und Miete).
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Wartung und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen und gilt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren ohne Verlängerungsoption.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich bezüglich Kauf und Miete optionale Bestandteile vor. Die Optionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Bieter haben...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich bezüglich Kauf und Miete optionale Bestandteile vor. Die Optionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Bieter haben zwingend die geforderten Preise für die Optionalpositionen anzugeben. Ein Anrecht auf Abruf der Optionen besteht für den Auftragnehmer nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung: Der Auftragnehmer erklärt, dass er die sich aus dem Rahmenvertrag ergebende Haftung durch eine Versicherung abgedeckt hat, die im Rahmen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung: Der Auftragnehmer erklärt, dass er die sich aus dem Rahmenvertrag ergebende Haftung durch eine Versicherung abgedeckt hat, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Vertragsbeziehungen aus dem Rahmenvertrag aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Rahmenvertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
2. Erklärung: Wie sichern Sie die Leistungen gegenüber dem Auftraggeber ab (z. B. Patronatschaft)? Bitte erörtern Sie die Vorgehensweise auf einem Beiblatt, welches Sie als Anlage unter „eigene Anlagen“ zu Ihrem Angebot hochladen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Multifunktionsgeräten) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
2. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-29
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
“1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur...”
1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen.
2. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Bewerbungsbedingungen" zu den Vergabeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3. Beachten Sie die Frist für Bieterfragen (siehe Bewerbungsbedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
4. Angebote die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht „verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Vergabeunterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Vergabeunterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter.
6. Die Wertung erfolgt anhand der Einfachen Richtwertmethode. Der Zuschlag wird auf das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot erteilt. Preis und Leistungskriterien gehen zu jeweils 50 % in die Wertung ein. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien sowie die zu erreichenden Bewertungspunkte sind dem Leistungskriterienkatalog zu entnehmen (Bewertungsmatrix).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 062-147655 (2020-03-26)
Ergänzende Angaben (2020-04-21)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 062-147655
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.4)
Ort des zu ändernden Textes: Art des öffentlichen Auftraggebers
Alter Wert
Text: Regional- oder Kommunalbehörde
Neuer Wert
Text: Gebietskörperschaft
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und...”
Text
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und Miete).
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Wartung und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen und gilt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren ohne Verlängerungsoption.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und...”
Text
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und Miete).
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Wartung und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen und gilt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren ohne Verlängerungsoption.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und...”
Text
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und Miete).
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Wartung und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen und gilt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren ohne Verlängerungsoption.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und...”
Text
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt die Beschaffung von Multifunktionsgeräten (Kauf und Miete).
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Wartung und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen und gilt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren ohne Verlängerungsoption.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung: Der Auftragnehmer erklärt, dass er die sich aus dem Rahmenvertrag ergebende Haftung...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung: Der Auftragnehmer erklärt, dass er die sich aus dem Rahmenvertrag ergebende Haftung durch eine Versicherung abgedeckt hat, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Vertragsbeziehungen aus dem Rahmenvertrag aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Rahmenvertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
2. Erklärung: Wie sichern Sie die Leistungen gegenüber dem Auftraggeber ab (z. B. Patronatschaft)? Bitte erörtern Sie die Vorgehensweise auf einem Beiblatt, welches Sie als Anlage unter „eigene Anlagen“ zu Ihrem Angebot hochladen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Erklärung: Der Auftragnehmer erklärt, dass er die sich aus dem Rahmenvertrag ergebende Haftung...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Erklärung: Der Auftragnehmer erklärt, dass er die sich aus dem Rahmenvertrag ergebende Haftung durch eine Versicherung abgedeckt hat, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Vertragsbeziehungen aus dem Rahmenvertrag aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Rahmenvertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
2) Erklärung: Wie sichern Sie die Leistungen gegenüber dem Auftraggeber ab (z. B. Patronatschaft)? Bitte erörtern Sie die Vorgehensweise auf einem Beiblatt, welches Sie als Anlage unter „eigene Anlagen“ zu Ihrem Angebot hochladen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Multifunktionsgeräten) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
2. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Multifunktionsgeräten) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
2) Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur...”
Text
1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen.
2. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Bewerbungsbedingungen" zu den Vergabeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3. Beachten Sie die Frist für Bieterfragen (siehe Bewerbungsbedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
4. Angebote die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht „verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Vergabeunterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Vergabeunterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter.
6. Die Wertung erfolgt anhand der Einfachen Richtwertmethode. Der Zuschlag wird auf das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot erteilt. Preis und Leistungskriterien gehen zu jeweils 50 % in die Wertung ein. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien sowie die zu erreichenden Bewertungspunkte sind dem Leistungskriterienkatalog zu entnehmen (Bewertungsmatrix).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur...”
Text
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Bewerbungsbedingungen“ zu den Vergabeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3) Beachten Sie die Frist für Bieterfragen (siehe Bewerbungsbedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
4) Angebote die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht „verschlossen“ und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5) Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Vergabeunterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Vergabeunterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter.
6) Die Wertung erfolgt anhand der Einfachen Richtwertmethode. Der Zuschlag wird auf das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot erteilt. Preis und Leistungskriterien gehen zu jeweils 50 % in die Wertung ein. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien sowie die zu erreichenden Bewertungspunkte sind dem Leistungskriterienkatalog zu entnehmen (Bewertungsmatrix).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Text
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Text
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
“Optionalpositionen sind nun optional vom Bieter anzugeben. TEC-Wert wurde von 2.0 auf 3.0 geändert.”
Quelle: OJS 2020/S 080-188635 (2020-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-20) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gebietskörperschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): Siehe Vergabeunterlagen
Preis (Gewichtung): Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich bezüglich Kauf und Miete optionale Bestandteile vor. Die Optionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 062-147655
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Beschaffung von Multifunktionsgeräten
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: printvision AG
Postanschrift: Angerbrunnenstr. 5-7
Postort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freising🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: EUR 0.01 💰
“1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur...”
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Bewerbungsbedingungen“ zu den Vergabeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3) Beachten Sie die Frist für Bieterfragen (siehe Bewerbungsbedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
4) Angebote die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht „verschlossen“ und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5) Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Vergabeunterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Vergabeunterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter.
6) Die Wertung erfolgt anhand der Einfachen Richtwertmethode. Der Zuschlag wird auf das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot erteilt. Preis und Leistungskriterien gehen zu jeweils 50 % in die Wertung ein. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien sowie die zu erreichenden Bewertungspunkte sind dem Leistungskriterienkatalog zu entnehmen (Bewertungsmatrix).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 100-240136 (2020-05-20)