Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Notarzteinsatzfahrzeugen
Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung von bis zu sieben Notarzteinsatzfahrzeugen.
1️⃣
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Nordwestmecklenburg Eigenbetrieb Rettungsdienst Verwaltungssitz:
Wald Eck 7
19417 Warin”
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von bis zu sieben Notarzteinsatzfahrzeugen mit dem Auf- und Ausbau als Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN 75079 sowie der in ihr zitierten weiteren...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von bis zu sieben Notarzteinsatzfahrzeugen mit dem Auf- und Ausbau als Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN 75079 sowie der in ihr zitierten weiteren Normen und Vorschriften. Die DIN 75079 stellt als Norm Mindestanforderungen hinsichtlich der darin beschriebenen technischen Parameter und Ausrüstungsstandards an ein Notarzteinsatzfahrzeug dar. Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO, dem gegenwärtigen Stand der Technik, den nach nationalen Recht gültigen ECE-Regelungen, den Unfallverhütungs-vorschriften und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit, Gewichtsreserve, Durchrostung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 33,4 %
Preis (Gewichtung): 66,6 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 182
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkassen (nicht älter als 6 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkassen (nicht älter als 6 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (nicht älter als 6 Monate),
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate),
— mind. 3 vergleichbare Referenzen der letzten drei Kalenderjahre,
— Qualitätsmanagement, Zertifiziert gemäß ISO 9001 oder vergleichbar,
— Nennung eines Projektverantwortlichen,
— Projektablaufplan,
— Bieterangaben gemäß Leistungsverzeichnis.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 197-474388
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 237-582754 (2020-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 391 455 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 237-582754
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Beschaffung von Notarzteinsatzfahrzeugen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH
Postort: Ilmenau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ilm-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 391 455 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen überdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 041-102288 (2021-02-24)