Beschaffung von Tablets

Landkreis Harz, zentrale Vergabestelle

Beschaffung von ca. 300 Tablet, zzgl. Option und Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tablettcomputer
Referenznummer: EU-LÖ 110/20
Kurze Beschreibung: Beschaffung von ca. 300 Tablet, zzgl. Option und Zubehör.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tablettcomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Harz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Harz, zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich Ebert Straße 42
Postleitzahl: 38820
Postort: Halberstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-hz.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-hz.de 📧
Telefon: +49 3941-59705719 📞
Fax: +49 3941-59704282 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346281 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346281 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-392201
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Rein elektronisches Verfahren Beschaffungsleistung, keine Bieter zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 210 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Harz
Medienzentrum
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346281&criteriaId=8003
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346281&criteriaId=8001
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346281&criteriaId=8002

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:10
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Auftraggeber
Zusätzliche Informationen:
Rein elektronisches Verfahren
Beschaffungsleistung, keine Bieter zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Landrat, zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe.sachsen-anhalt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346281 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5410 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 162-392201 (2020-08-18)