Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer für die Neubeschaffung von IBM Spectrum Protect Lizenzen im Lizenzmodell PVU, sowie deren Wartung und Monitoring abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung, Wartung und Monitoring von IBM Spectrum Protect Lizenzen im Lizenzmodell PVU
EU-I/T 21/2019”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer für die Neubeschaffung von IBM Spectrum Protect...”
Kurze Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer für die Neubeschaffung von IBM Spectrum Protect Lizenzen im Lizenzmodell PVU, sowie deren Wartung und Monitoring abzuschließen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 420 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer für die Neubeschaffung von IBM Spectrum Protect...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer für die Neubeschaffung von IBM Spectrum Protect Lizenzen im Lizenzmodell PVU, sowie deren Wartung und Monitoring abzuschließen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 420 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Lizenznachkäufe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 6)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 6) ausgefüllt und unterzeichnet dem Angebot beizulegen (A1.1)
A2.1) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr) (A2.1)
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.2 und 4.3.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.4 vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Nachunternehmer einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A3.1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
— für Sach- und Vermögensschäden min. 1 000 000 EUR je...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A3.1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
— für Sach- und Vermögensschäden min. 1 000 000 EUR je Schadensereignis oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (A3.2);
A3.3) Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3);
B3.1) Bewertung von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (B3.1);
Es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden.
B3.2) Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters (B3.2);
Es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden.
B3.3) Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B3.3);
Es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden.
B3.4) Darstellung der Mitarbeiterentwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B3.4);
Es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A4.1) Nachweis, dass der Bieter durch den Hersteller zum Vertrieb der angebotenen IBM
— Lizenzen und zur Erbringung von Wartungs- und Monitoringleistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A4.1) Nachweis, dass der Bieter durch den Hersteller zum Vertrieb der angebotenen IBM
— Lizenzen und zur Erbringung von Wartungs- und Monitoringleistungen als ESA-Partner autorisiert ist (A4.1).
A4.2) Nachweis von mindestens 2 Referenzen von Lieferungen und Wartungs- und Monitoringleistungen von IBM Lizenzen > 10 000 PVU in den vergangenen 2 Jahren (A4.2);
A4.3) Nachweis von mindestens 3 Mitarbeitenden, die zur Erbringung der Wartungs- und Monitoringleistungen zur Verfügung stehen (A4.3);
B4.1) Bewertung von 2 Referenzen von Lieferungen und Wartungs- und Monitoringleistungen von IBM Lizenzen > 10 000 PVU in den vergangenen 2 Jahren (B4.1).
— Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 4) mit dem Angebot vorzulegen.
Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 30 Eignungspunkte erreichen können.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung (siehe Anlage 7 — Erklärung gem. § 3 und § 4 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) abgeben.
— Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gemäß Kapitel 3.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen,
— die Lizenzbestimmungen für das angebotene Lizenzmodell des Bieters zur Neubeschaffung von IBM Spectrum Protect Lizenzen,
— die Anlagen 8, 9, 10, 11, 12 und 13,
— Zur Absicherung der vom Auftraggeber gezahlten Leistungen (Wartung und Unterstützungsleistungen) stellt der Auftragnehmer eine Vorauszahlungsbürgschaft (siehe Abschnitt VI).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Das Vergabeverfahren wird nach § 15 VgV als EU-weites „Offenes Verfahren“ mit verkürzten Fristen durchgeführt. Eine entsprechende Vorinformation wurde am...”
Beschleunigtes Verfahren
Das Vergabeverfahren wird nach § 15 VgV als EU-weites „Offenes Verfahren“ mit verkürzten Fristen durchgeführt. Eine entsprechende Vorinformation wurde am 26.11.2019 veröffentlicht.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 229-561441
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-20
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-21
00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): -
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): -
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“a) Die Zustellung der Rechnungen an den SWR muss elektronisch gemäß den Bedingungen für den Rechnungsversand per E-Mail, die dem Dokument...”
a) Die Zustellung der Rechnungen an den SWR muss elektronisch gemäß den Bedingungen für den Rechnungsversand per E-Mail, die dem Dokument „Rechnungsübermittlung“ (PDF) auf www.swr.de/ausschreibungen entnommen werden können, erfolgen. Bevorzugt wird hierbei die Rechnungsübermittlung im PDF-ZUGFeRD-Format.
b) Vorauszahlungsbürgschaft:
— zur Absicherung der vom Auftraggeber gezahlten Leistungen (Wartung und Unterstützungsleistungen) stellt der Auftragnehmer eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 50 Prozent der Gesamtsumme gemäß Preisblatt PB1,
— die Bürgschaftssumme kann jährlich um je 1/6 dieses Betrages reduziert werden (Staffelbürgschaft),
— im Falle des Nachkaufs von Lizenzen inkl. Wartung und Unterstützungsleistungen gilt die oben beschriebene Verfahrensweise analog.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721174290📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
Quelle: OJS 2020/S 003-002966 (2020-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-28) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 003-002966
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 020-044198 (2020-01-28)