Im Zuge des zukünftig zentral geführten Betriebes der Autobahn GmbH des Bundes soll für die zu übernehmenden, kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge eine einheitliche Beschriftung mit dem Branding der Autobahn vorgenommen werden. Dieses muss bereits im letzten Quartal 2020 vorbereitet und spätestens zum 1.1.2021 gestartet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Die Autobahn GmbH des Budnes
Postanschrift: Friedrichstraße 71, Quartier 206
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Die Autobahn GmbH des Bundes, Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@autobahn.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: www.autobahn.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport.de/🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E91397869🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E91397869🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Die Autobahn GmbH des Bundes
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschriftung der Fahrzeuge der Autobahn GmbH
Produkte/Dienstleistungen: Digitaldruck📦
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge des zukünftig zentral geführten Betriebes der Autobahn GmbH des Bundes soll für die zu übernehmenden, kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge eine...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge des zukünftig zentral geführten Betriebes der Autobahn GmbH des Bundes soll für die zu übernehmenden, kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge eine einheitliche Beschriftung mit dem Branding der Autobahn vorgenommen werden. Dieses muss bereits im letzten Quartal 2020 vorbereitet und spätestens zum 1.1.2021 gestartet werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Dienstleistung ist deutschlandweit umzusetzen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beschriftung soll über einen professionellen Dienstleister deutschlandweit vollzogen werden. Die Dienstleistung umfasst eine teilweise Entschriftung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beschriftung soll über einen professionellen Dienstleister deutschlandweit vollzogen werden. Die Dienstleistung umfasst eine teilweise Entschriftung von Pkw und eine vollständige Beschriftung von Pkw, Nutzfahrzeugen und Lkw. Die Dienstleistung für die Beschriftung soll über einen Rahmenvertrag abgerufen werden. Der Dienstleister erstellt selbst die Folien und nimmt die Beschriftung vor. Parallel dazu sind Neufahrzeuge zu beschriften oder nach Schäden Beschriftungen zu ersetzen. Der Dienstleister wird vom zentralen Fuhrparkmanagement beauftragt und dort koordiniert. Die Beschriftung umfasst ausschließlich ein für alle Fahrzeuge identisches Logo auf den vorderen Fahrzeugtüren. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber und endet am 31.12.2022. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr bis max. zum 31.12.2024, wenn der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Jahresende die Verlängerung ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Dienstleistung ist deutschlandweit umzusetzen und umfasst die Erstfolierung bei Neufahrzeugen, Folienersatz bei Unfallschäden und Entschriftung vor Fahrzeugrückgaben oder Veräußerungen. Außer dem Schriftzug und dem Logo der Autobahn GmbH werden auch Warnmarkierungen gem. DIN 30710 erforderlich und gebrandete Kennzeichenhalterungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr bis max. zum 31.12.2024, wenn der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Jahresende die Verlängerung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr bis max. zum 31.12.2024, wenn der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Jahresende die Verlängerung ausdrücklich schriftlich erklärt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
Hierfür ist das Formblatt C-F-1 – „Erklärung zum Unternehmen VgV EU“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt.
Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt C-F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Vorlage einer Bonitätsbewertung durch ein akkreditiertes Unternehmen (z. B CreditSafe, Experian, etc.). Sollte das Unternehmen nicht bei einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Vorlage einer Bonitätsbewertung durch ein akkreditiertes Unternehmen (z. B CreditSafe, Experian, etc.). Sollte das Unternehmen nicht bei einem akkreditierten Unternehmen gelistet sein, so muss eine positive Bonitätserklärung der Hausbank eingereicht werden. Als Nachweis ist eine positive Bonitätserklärung vorzulegen. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Darstellung/Vorstellung des Unternehmens, u. a. Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Darstellung der Kernkompetenzen/des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart.
Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten 2 Jahren insgesamt mindestens 3 Mio. EUR betragen.
Als Nachweis ist eine Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung vorzulegen.
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
— für Sachschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
— für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Hierfür ist das Formblatt C-F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Zu 1. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Zu 2. Die Nichterfüllung des Mindestumsatzes führt zum Ausschluss.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zum Datenschutz: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zum Datenschutz: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (BDSG-/EU-DSGVO-Verpflichtung). Hierfür ist das Formblatt C-F-4.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2.Referenzen: Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen — Erstellen von Fahrzeugfolien — vor Ort Beschriftung von Fahrzeugen, deutschlandweit nachweisen.
Hierzu ist die Anlage C-F-4.3 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 4. Nachweis eigene Produktion von Folien und Beschriftrung der Fahrzeuge vor Ort, deutschlandweit (Vorlage einer formlosen Eigenerklärung, das Folien in eigener Produktion erstellt und die deutschlandweite Beschriftung der Fahrzeuge zentral gesteuert werden kann.) Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Zu 2. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-28
12:15 📅
“1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2....”
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform (subreport-elvis). Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://subreport.de.
3. Fragen der Bieter sind über die Vergabeplattform (subreport ELViS) (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 21.12.2020, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die elektronische Vergabeplattform an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen C-F-BG, C-F-EL, C-F-UA sowie die Anlagen C-F-Verpflichtungserklärung EL und C-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
5. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1) Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform (subreport ELViS) oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu Wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 232-571693 (2020-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge des zukünftig zentral geführten Betriebes der Autobahn GmbH des Bundes soll für die zu übernehmenden, kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge eine...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge des zukünftig zentral geführten Betriebes der Autobahn GmbH des Bundes soll für die zu übernehmenden, kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge eine einheitliche Beschriftung mit dem Branding der Autobahn vorgenommen werden.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Im Rahmen des europaweit ausgeschriebenen offenen Verfahrens wurden keine Angebote eingereicht. Die Vergabe erfolgte daher Vergaberecht konform nach...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Im Rahmen des europaweit ausgeschriebenen offenen Verfahrens wurden keine Angebote eingereicht. Die Vergabe erfolgte daher Vergaberecht konform nach Aufhebung des offenen Verfahrens im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne erneuten Teilnahmewettbewerb.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 232-571693
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021-10001
Titel: Beschriftung der Fahrzeuge der Autobahn GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Projektservice Schwan GmbH
Postanschrift: Grenzstr. 7
Postort: Meckenheim
Postleitzahl: 53340
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angabe in Abschnitt II.1.7) und V.2.4) erfolgte aus technischen Gründen. Der tatsächliche Angebotspreis ist Geschäftsgeheimnis der Parteien.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Darmstadt
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Quelle: OJS 2021/S 063-160751 (2021-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-26) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Dienstleistung ist deutschlandweit umzusetzen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beschriftung soll über einen professionellen Dienstleister deutschlandweit vollzogen werden. Die Dienstleistung umfasst eine teilweise Entschriftung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beschriftung soll über einen professionellen Dienstleister deutschlandweit vollzogen werden. Die Dienstleistung umfasst eine teilweise Entschriftung von Pkw und eine vollständige Beschriftung von Pkw, Nutzfahrzeugen und Lkw. Die Dienstleistung für die Beschriftung soll über einen Rahmenvertrag abgerufen werden. Der Dienstleister erstellt selbst die Folien und nimmt die Beschriftung vor. Parallel dazu sind Neufahrzeuge zu beschriften oder nach Schäden Beschriftungen zu ersetzen. Der Dienstleister wird vom zentralen Fuhrparkmanagement beauftragt und dort koordiniert. Die Beschriftung umfasst ausschließlich ein für alle Fahrzeuge identisches Logo auf den vorderen Fahrzeugtüren. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber und endet am 31.12.2022. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr bis max. zum 31.12.2024, wenn der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Jahresende die Verlängerung ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Dienstleistung ist deutschlandweit umzusetzen und umfasst die Erstfolierung bei Neufahrzeugen, Folienersatz bei Unfallschäden und Entschriftung vor Fahrzeugrückgaben oder Veräußerungen. Außer dem Schriftzug und dem Logo der Autobahn GmbH werden auch Warnmarkierungen gem. DIN 30710 erforderlich und gebrandete Kennzeichenhalterungen.
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform (subreport ELViS) oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu Wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 063-160752 (2021-03-26)