Mit dieser Ausschreibung soll ein Beschaffungsbedarf des BASE umgesetzt werden, um Veranstaltungen des Hauses mit Hilfe eines Beteiligungsportals zu realisieren, das Livestream und Interaktion-/Beteiligungsfunktionalitäten kombiniert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beteiligungsportal inkl. Livestreaming für verschiedene Veranstaltungsformate des BASE
0527/20”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dieser Ausschreibung soll ein Beschaffungsbedarf des BASE umgesetzt werden, um Veranstaltungen des Hauses mit Hilfe eines Beteiligungsportals zu...”
Kurze Beschreibung
Mit dieser Ausschreibung soll ein Beschaffungsbedarf des BASE umgesetzt werden, um Veranstaltungen des Hauses mit Hilfe eines Beteiligungsportals zu realisieren, das Livestream und Interaktion-/Beteiligungsfunktionalitäten kombiniert.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datendienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenübertragung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Gegenstand der Vergabe:
Das BASE reguliert unter anderem die im Jahr 2017 begonnene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bei diesem...”
Beschreibung der Beschaffung
1. Gegenstand der Vergabe:
Das BASE reguliert unter anderem die im Jahr 2017 begonnene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bei diesem Verfahren ist das BASE Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und verantwortlich für die breite und umfassende Information der Bevölkerung über das Verfahren. Für verschiedene Veranstaltungen wird die Unterstützung eines externen Dienstleisters benötigt, der im Auftrag des BASE zur Durchführung digitaler Veranstaltungsformate Livestreamings in Kombination mit einem Beteiligungsportal sowie Livestreaming ohne Beteiligungsmöglichkeiten umsetzt.
Eine nähere Beschreibung der durch den künftigen Auftragnehmer zu erbringenden Leistung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten; die Leistungsbeschreibung ist zugleich Anlage zur Rahmenvereinbarung.
2. Offenes Verfahren:
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in ihrer aktuellen Fassung.
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.
Für nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen umfassend Bezug genommen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Skizze Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann zweimal um 1 Jahr zu verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.
b) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist ein Nachweis über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister erforderlich.
c) Da personenbezogene Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet werden, hat der Auftragnehmer gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. c) DSGVO während der Leistungserbringung einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit (Mindestanforderung):
— Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung;
— oder eine Eigenerklärung des Bieters.
b) Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist. Es wird ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von 800 000 EUR brutto verlangt (Mindestanforderung). Für Bietergemeinschaften gilt diese Summe für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinsam.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl (gemessen an Vollzeit-Stellen), die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl (gemessen an Vollzeit-Stellen), die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist tätig waren. Hierbei muss der Bieter/ die Bieterin in den letzten 3 Jahren im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Beschäftigte in Vollzeit verfügt haben (Mindestanforderung).
b) Von Projektleitung und Stellvertretung werden mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der audiovisuellen Echtzeiterweiterung von Veranstaltungen oder im Bereich der Videoproduktion für Veranstaltungsformate erwartet. Die Berufserfahrung ist für Projektleitung und Projektmitarbeiter jeweils durch persönliche Referenzen nachzuweisen. Es ist also erforderlich, dass sowohl Projektleitung als auch Projektmitarbeiter (nicht jedoch Projektassistenzen) die nachfolgenden Referenzen in der geforderten Anzahl nachweisen können. Dabei ist es auch möglich, dass für Projektleitung und Projektmitarbeiter dieselben Referenzen eingereicht werden, beispielsweise wenn die Leistung gemeinsam erbracht worden ist.
Einzureichen sind für die Projektleitung:
— Zwei Referenzen über die leitende Konzeption und Umsetzung eines digitalen oder hybriden Veranstaltungsformates, in dem sich mindestens 400 Teilnehmende in zeitweise mehr als 3 parallelen Digitalräumen dialogisch beteiligt haben.
Beide Referenzen der vorgesehenen Projektleitung müssen in der Funktion als Projektleitung erbracht worden sein.
Für die Projektmitarbeitenden ist es erforderlich, dass pro Mitarbeitenden mindestens 2 der folgenden Referenzbereiche abgedeckt werden, wobei in der Summe alle 4 Referenzbereiche durch Mitarbeitende abzudecken sind:
— Referenz im Bereich digitaler Veranstaltungskonzeption und –umsetzung von Events, an denen sich mindestens 200 Teilnehmende gleichermaßen dialogisch und über verschiedene Funktionalitäten beteiligen konnten;
— Referenz über Veranstaltungen mit min. 3 parallelen Digitalräumen;
— Referenz im Bereich Produktion eines Livestreams mit Einbindung von verschiedenen Videosignalen und Materialien;
— Zwei Referenzen (pro Mitarbeitenden in diesem Bereich) im Bereich Postproduktion von Videos zur Bewerbung, Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen.
Es ist möglich, Referenzen einzureichen, die Leistungen aller Bereiche (vgl. vorgenannte Bulletpoints) beinhalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-20
12:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung gewährt.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 204-496611 (2020-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 056 710 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Gegenstand der Vergabe
Das BASE reguliert unter anderem die im Jahr 2017 begonnene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bei diesem...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Gegenstand der Vergabe
Das BASE reguliert unter anderem die im Jahr 2017 begonnene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bei diesem Verfahren ist das BASE Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und verantwortlich für die breite und umfassende Information der Bevölkerung über das Verfahren. Für verschiedene Veranstaltungen wird die Unterstützung eines externen Dienstleisters benötigt, der im Auftrag des BASE zur Durchführung digitaler Veranstaltungsformate Livestreamings in Kombination mit einem Beteiligungsportal sowie Livestreaming ohne Beteiligungsmöglichkeiten umsetzt.
Eine nähere Beschreibung der durch den künftigen Auftragnehmer zu erbringenden Leistung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten; die Leistungsbeschreibung ist zugleich Anlage zur Rahmenvereinbarung..
2) Offenes Verfahren
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung — VgV) in ihrer aktuellen Fassung.
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.
Für nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen umfassend Bezug genommen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 204-496611
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0527/20
Titel:
“Beteiligungsportal inkl. Livestreaming für verschiedene Veranstaltungsformate des BASE”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Konsortium Beteiligungsportal BASE (i.V.teambits GmbH)
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 056 710 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 056 710 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Quelle: OJS 2021/S 025-061098 (2021-02-01)