— ca. 104 m Stellstufen in Betonwerkstein doppellagig, an vorhand. Treppenläufen ergänzen,
— ca. 30 m Stellstufen in Betonwerkstein einlagig, an vorhand. Treppenläufen ergänzen,
— ca. 65 m Belag aus Betonwerkstein auf Gussasphaltstrich im Dünnbett,
— ca. 60 m Ausbesserungen aus Betonwerkstein in Kleinflächen mit Trassverlegemörtel oder Mittel-Dickbett einschl. Abbruch und Vorbereitung von Kleinflächen
Reinstreifer aufrollbar und Sonstiges.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betonwerksteinarbeiten
II-2-1-5-1-022-014
Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Bodenplatten📦
Kurze Beschreibung:
“— ca. 104 m Stellstufen in Betonwerkstein doppellagig, an vorhand. Treppenläufen ergänzen,
— ca. 30 m Stellstufen in Betonwerkstein einlagig, an vorhand....”
Kurze Beschreibung
— ca. 104 m Stellstufen in Betonwerkstein doppellagig, an vorhand. Treppenläufen ergänzen,
— ca. 30 m Stellstufen in Betonwerkstein einlagig, an vorhand. Treppenläufen ergänzen,
— ca. 65 m Belag aus Betonwerkstein auf Gussasphaltstrich im Dünnbett,
— ca. 60 m Ausbesserungen aus Betonwerkstein in Kleinflächen mit Trassverlegemörtel oder Mittel-Dickbett einschl. Abbruch und Vorbereitung von Kleinflächen
Reinstreifer aufrollbar und Sonstiges.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten📦
Ort der Leistung: Aschaffenburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-63762 Großostheim, Dellweg 10
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 104 m Stellstufen in Betonwerkstein doppellagig, an vorhand. Treppenläufen ergänzen,
— ca. 30 m Stellstufen in Betonwerkstein einlagig, an vorhand....”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 104 m Stellstufen in Betonwerkstein doppellagig, an vorhand. Treppenläufen ergänzen,
— ca. 30 m Stellstufen in Betonwerkstein einlagig, an vorhand. Treppenläufen ergänzen,
— ca. 65 m Belag aus Betonwerkstein auf Gussasphaltstrich im Dünnbett,
— ca. 60 m Ausbesserungen aus Betonwerkstein in Kleinflächen mit Trassverlegemörtel oder Mittel-Dickbett einschl. Abbruch und Vorbereitung von Kleinflächen
Reinstreifer aufrollbar und Sonstiges.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-18 📅
Datum des Endes: 2021-07-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. Formblatt 124) oder Eintrag im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für die...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-21
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr-bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Markt Großostheim
Postanschrift: Schaafheimer Straße 33
Postort: Großostheim
Postleitzahl: 63762
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 60265004-5551📞
Fax: +49 60265004-9159 📠
Quelle: OJS 2020/S 235-579130 (2020-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 52359.09 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dellweg 10
Großostheim
Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Ausführung der Arbeiten in Abstimmng mit der Bauleitung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 235-579130
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 21360.9450-100615 SoT
Titel: Betonwerksteinarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Waldemar Günther GmbH & Co. KG
Postanschrift: Orber Straße 9
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 42683.8 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 52359.09 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 050-122703 (2021-03-09)