Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann entsprechend Ziffer III.1.1) wie folgt geführt werden:
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagenbeibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Vom Bieter/Mitglied einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen) des VHB (Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
2. Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zu Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
3. Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) für die von Ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
4. Geforderte Mindeststandards:
a. Nachweise gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. einer Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen für seine Leistungen in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (ausgewiesener Objektbezug) im Auftragsfalle zu erbringen:
I. Haftpflichtdeckungssumme Personenschäden: 3 000 000 EUR,
II. Haftpflichtdeckungssumme für sonstige Schäden, einschl. Tätigkeitsschäden: 5 000 000 EUR,
III. Haftpflichtdeckungssumme für Schlüsselverlust 500 000 EUR.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied für sich die zuvor genannten Haftpflichtdeckungssummen erbringen. b. Angaben gemäß §§ 45 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz für die mit der Ausschreibung geforderten vergleichbaren Leistungen im Bereich technisches Gebäudemanagement der letzten 3 Geschäftsjahren zu machen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied für sich die Umsätze vorlegen.
Gefordert wird ein Mindestumsatz für das Unternehmen von 1 800 000 EUR im Geschäftsfeld technisches Gebäudemanagement in den letzten 3 Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze addiert.
Hinsichtlich der geltenden Zuschlagskriterien wird auf Anlage 13_Bewertungsverfahren verwiesen.