Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 für Asylbe-werber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen, sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüc
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) für Asylbewerber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge in der Stadt Frankfurt (Oder), einschließlich Beratung und Betreuung vom 1.10.2020 bis 31.2.2025
Ausgangslage:
Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über 3 baugleiche Gebäude mit 3 Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt.
Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnG) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung.
Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Kapazitäten und derzeitige Auslastung
Für die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge stehen im Normalbetrieb 210 Plätze und im Bedarfsfall einer Erweiterung 260 Plätze zur Verfügung.
Für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen sind 37 Plätze, zzgl. 8 Plätze im Nachtasyl vorhanden. Die Kapazität zur vorübergehenden Unterbringung im Nachtasyl ist anlassbezogen, insbesondere zum Zwecke des Kälteschutzes, auf 10 Plätze zu erhöhen. Für die Unterbringung der ausländischen
Aufgaben
Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise.
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.
Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG).
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG).
Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und - hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. Mai 2025 zur Vergabe ausgeschrieben:
Bewirtschaftung und Organisation des Betriebes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 für Asylbe-werber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen, sowie als...”
Titel
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 für Asylbe-werber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen, sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüc
50/050/20/OV
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) für Asylbewerber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge in der Stadt Frankfurt (Oder), einschließlich Beratung und Betreuung vom 1.10.2020 bis 31.2.2025
Ausgangslage:
Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über 3 baugleiche Gebäude mit 3 Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt.
Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnG) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung.
Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Kapazitäten und derzeitige Auslastung
Für die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge stehen im Normalbetrieb 210 Plätze und im Bedarfsfall einer Erweiterung 260 Plätze zur Verfügung.
Für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen sind 37 Plätze, zzgl. 8 Plätze im Nachtasyl vorhanden. Die Kapazität zur vorübergehenden Unterbringung im Nachtasyl ist anlassbezogen, insbesondere zum Zwecke des Kälteschutzes, auf 10 Plätze zu erhöhen. Für die Unterbringung der ausländischen
Aufgaben
Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise.
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.
Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG).
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG).
Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und - hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. Mai 2025 zur Vergabe ausgeschrieben:
Bewirtschaftung und Organisation des Betriebes.
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gemeinschaftsunterkunft
An den Seefichten
An den Seefichten 20
15234 Frankfurt (Oder)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise.
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise.
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.
Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG).
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG).
Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und - hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. Mai 2025 zur Vergabe ausgeschrieben:
Bewirtschaftung und Organisation des Betriebes, Aufgabenschwerpunkte:
— Leitung und Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft;
— Laufende Unterhaltung der Gebäude und der Einrichtung inklusive Reparaturen und Ersatzausstattung entsprechend des Mietvertrages;
— Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Gemeinschaftsunterkunft.
Die Leistungen sind entsprechend der Anforderungen an die Gebäude-, Glas- und Wäschereinigung sowie den Wachschutz und Objektservice durch den Betreiber sicherzustellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Kriterien für die Zuschlagserteilung: Preis
Bei gleichem Preis entscheidet das Los über die Zuschlagserteilung.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zu-schlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zu-schlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern;
— Es gilt der Grundsatz der Eigenerklärung mit Formblatt 124 bzw. EEE;
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz;
— Selbstauskunft über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren;
— Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-u. Handelskammer;
— Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft;
— Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Angaben zu den Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
— Haftpflichtversicherungsnachweis;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
Ausländische Bieter übergeben adäquate Bescheinigungen und Nachweise ihres Herkunftslandes.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen über Erfahrungen in der Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft/Kombi-Einrichtung für ausländische Flüchtlinge und/oder obdachlose Personen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen über Erfahrungen in der Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft/Kombi-Einrichtung für ausländische Flüchtlinge und/oder obdachlose Personen mit Angabe des Objektes, der Anschrift, des Zeitraumes, des Auftraggebers mit Ansprechpartner, wobei die letzte aktive Betreibung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
— siehe Aufgabenstellung
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe Aufgabenstellung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-03
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-03
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Stadt Frankfurt (Oder)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68DWVX
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Vergabekammern des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Vergabekammern des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 127-310818 (2020-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 für Asylbewerber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen, sowie als...”
Titel
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 für Asylbewerber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen, sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüc
50/050/20/OV
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Kurze Beschreibung:
“Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) für Asylbewerber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen sowie als...”
Kurze Beschreibung
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) für Asylbewerber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge in der Stadt Frankfurt (Oder), einschließlich Beratung und Betreuung vom 1.10.2020 bis 31.2.2025.
Ausgangslage:
Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über 3 baugleiche Gebäude mit 3 Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt.
Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnG) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung.
Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Kapazitäten und derzeitige Auslastung
Für die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge stehen im Normalbetrieb 210 Plätze und im Bedarfsfall einer Erweiterung 260 Plätze zur Verfügung.
Für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen sind 37 Plätze, zzgl. 8 Plätze im Nachtasyl vorhanden. Die Kapazität zur vorübergehenden Unterbringung im Nachtasyl ist anlassbezogen, insbesondere zum Zwecke des Kälteschutzes, auf 10 Plätze zu erhöhen. Für die Unterbringung der ausländischen.
Aufgaben
Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise.
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz — OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.
Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG).
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG).
Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und -hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. Mai 2025 zur Vergabe ausgeschrieben:
Bewirtschaftung und Organisation des Betriebes.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2068856.47 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten, An den Seefichten 20, 15234 Frankfurt (Oder).”
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise.
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise.
Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz — OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.
Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG).
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG).
Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und -hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. Mai 2025 zur Vergabe ausgeschrieben:
Bewirtschaftung und Organisation des Betriebes, Aufgabenschwerpunkte:
— Leitung und Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft,
— Laufende Unterhaltung der Gebäude und der Einrichtung inklusive Reparaturen und Ersatzausstattung entsprechend des Mietvertrages,
— Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Gemeinschaftsunterkunft.
Die Leistungen sind entsprechend der Anforderungen an die Gebäude-, Glas- und Wäschereinigung sowie den Wachschutz und Objektservice durch den Betreiber sicherzustellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 127-310818
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 50/050/20/OV
Titel:
“Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 für Asylbewerber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen, sowie als Erstaufnahmeeinrichtung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IB Berlin — Brandenburg GmbH, Region Brandenburg Südost
Postanschrift: Südring 59
Postort: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15236
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2068856.47 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2068856.47 💰