Das Land Baden-Württemberg betreibt ein hydrologisches Pegelmessnetz mit ca. 250 Pegeln. Der Betrieb und die Unterhaltung der Pegelanlagen obliegen den Landesbetrieben Gewässer in den Regierungspräsidien. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) koordiniert die erforderlichen Aufgaben. Pegel sind Messanlagen, deren Funktionstüchtigkeit bei möglichst hoher Messqualität permanent zu gewährleisten ist. Sie liefern die Grunddaten des Wasserdargebotes und damit die Grundlagen für wasserwirtschaftliche und planerische Entscheidungen, sowie darüber hinaus für Hochwasser-Warnungen und die Hochwasservorhersage. Um längerfristig eine belastbare Perspektive für ein funktionierendes Pegelmessnetz sicherzustellen, vergibt der Dienstsitz Heidelberg Leistungen für den Betrieb und die Unterhaltung von 8 bis 10 Pegeln im Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt sowie Baden-Baden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Überwachung
Referenznummer: RPKR53-2020-040
Kurze Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg betreibt ein hydrologisches Pegelmessnetz mit ca. 250 Pegeln. Der Betrieb und die Unterhaltung der Pegelanlagen obliegen den Landesbetrieben Gewässer in den Regierungspräsidien. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) koordiniert die erforderlichen Aufgaben. Pegel sind Messanlagen, deren Funktionstüchtigkeit bei möglichst hoher Messqualität permanent zu gewährleisten ist. Sie liefern die Grunddaten des Wasserdargebotes und damit die Grundlagen für wasserwirtschaftliche und planerische Entscheidungen, sowie darüber hinaus für Hochwasser-Warnungen und die Hochwasservorhersage.
Um längerfristig eine belastbare Perspektive für ein funktionierendes Pegelmessnetz sicherzustellen, vergibt der Dienstsitz Heidelberg Leistungen für den Betrieb und die Unterhaltung von 8 bis 10 Pegeln im Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt sowie Baden-Baden.
Das Land Baden-Württemberg betreibt ein hydrologisches Pegelmessnetz mit ca. 250 Pegeln. Der Betrieb und die Unterhaltung der Pegelanlagen obliegen den Landesbetrieben Gewässer in den Regierungspräsidien. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) koordiniert die erforderlichen Aufgaben. Pegel sind Messanlagen, deren Funktionstüchtigkeit bei möglichst hoher Messqualität permanent zu gewährleisten ist. Sie liefern die Grunddaten des Wasserdargebotes und damit die Grundlagen für wasserwirtschaftliche und planerische Entscheidungen, sowie darüber hinaus für Hochwasser-Warnungen und die Hochwasservorhersage.
Um längerfristig eine belastbare Perspektive für ein funktionierendes Pegelmessnetz sicherzustellen, vergibt der Dienstsitz Heidelberg Leistungen für den Betrieb und die Unterhaltung von 8 bis 10 Pegeln im Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt sowie Baden-Baden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Überwachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Auf Anforderung der Vergabestelle ist ein Gewerbezentralregisterauszug innerhalb von 10 Tagen abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYRX.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg betreibt ein hydrologisches Pegelmessnetz mit ca. 250 Pegeln. Der Betrieb und die Unterhaltung der Pegelanlagen obliegen den Landesbetrieben Gewässer in den Regierungspräsidien. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) koordiniert die erforderlichen Aufgaben. Pegel sind Messanlagen, deren Funktionstüchtigkeit bei möglichst hoher Messqualität permanent zu gewährleisten ist. Sie liefern die Grunddaten des Wasserdargebotes und damit die Grundlagen für wasserwirtschaftliche und planerische Entscheidungen, sowie darüber hinaus für Hochwasser-Warnungen und die Hochwasservorhersage.
Das Land Baden-Württemberg betreibt ein hydrologisches Pegelmessnetz mit ca. 250 Pegeln. Der Betrieb und die Unterhaltung der Pegelanlagen obliegen den Landesbetrieben Gewässer in den Regierungspräsidien. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) koordiniert die erforderlichen Aufgaben. Pegel sind Messanlagen, deren Funktionstüchtigkeit bei möglichst hoher Messqualität permanent zu gewährleisten ist. Sie liefern die Grunddaten des Wasserdargebotes und damit die Grundlagen für wasserwirtschaftliche und planerische Entscheidungen, sowie darüber hinaus für Hochwasser-Warnungen und die Hochwasservorhersage.
Um längerfristig eine belastbare Perspektive für ein funktionierendes Pegelmessnetz sicherzustellen, vergibt der Dienstsitz Heidelberg Leistungen für den Betrieb und die Unterhaltung von 8 bis 10 Pegeln im Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt sowie Baden-Baden.
Um längerfristig eine belastbare Perspektive für ein funktionierendes Pegelmessnetz sicherzustellen, vergibt der Dienstsitz Heidelberg Leistungen für den Betrieb und die Unterhaltung von 8 bis 10 Pegeln im Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt sowie Baden-Baden.
— Koordination Gehölzpflege und sonstige Unterhaltungsarbeiten;
— Koordination Funktionskontrolle von Seilkrananlagen;
— Arbeitstäglichen Kontrolle der Wasserstandsdaten und der Batteriespannung;
— Durchführung von Probealarmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 360 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)
Mögliche Verlängerung des Vertrages:
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Ausübung der Vertragsverlängerungsoption:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektinhalt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektinhalt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist.
Beschreibung der Optionen:
Teile der ausgeschriebenen Leistungen zur „Betreuung des Pegelmessnetzes des Dienstsitzes Karlsruhe“ sind nur bei Bedarf und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen (dies betrifft insbesondere die Pegelbegehung bei Störungen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die wesentlichen Arbeiten sind an den Pegelanlagen vor Ort im Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt sowie Baden-Baden (NUTS-Codes DE121, DE123 und DE124) auszuführen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Die Vergabe von Vertragsleistungen an Unterauftragnehmer ist aufgrund der Beschaffenheit und des Umfangs der Leistungen nicht zugelassen;
— Änderungen im Hinblick auf die benannten Personen sowie der Projektstruktur einschließlich der Beauftragung von Unterauftragnehmern sind während des Vergabeverfahrens nicht zulässig und nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig;
— Änderungen im Hinblick auf die benannten Personen sowie der Projektstruktur einschließlich der Beauftragung von Unterauftragnehmern sind während des Vergabeverfahrens nicht zulässig und nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig;
— folgende Erklärungen sind abzugeben: Verpflichtungserklärung zum LTMG und Erklärung über die förmliche Verpflichtung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Auf Anforderung der Vergabestelle ist ein Gewerbezentralregisterauszug innerhalb von 10 Tagen abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYRX.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 121-295834 (2020-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 273 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Name: aqua.plan GbR
Postanschrift: Sautierstr. 45
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 761286789📞
E-Mail: mail@aquaplanweb.de📧
Land: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Internetadresse: http://aquaplanweb.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 273 800 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).