Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erfahrungen im Betrieb mit Offshore Bauwerken:
Als Nachweis für die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform hat der Bieter/Konsortialpartner /Unterauftragnehmer eine Liste mit der Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 10 Jahre sind, vorzulegen. Maßgeblich für die Berechnung der 10 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter / Konsortialpartner / Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Zudem ist die Eignung auch durch die Qualifikation des Projektleiters und/oder dem eingesetzten Kernteam darzustellen. Die entsprechenden Informationen müssen aus den gelieferten Lebensläufen klar hervorgehen.
In jedem Fall sind im Angebot zum Nachweis der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters die folgenden Angaben zu machen:
— Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe der jeweiligen Funktion bzw. Aufgabe im Projekt. Ein entsprechendes Organigramm ist zu erstellen und dem Angebot beizulegen;
— Angabe der Qualifikationen der Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters wie Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen (Lebenslauf);
— Abgabe einer Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendigen Zertifikate / Schulungen (z. B. Medizinische Untersuchungen G41, Offshoretraining (z. B. BOSIET), Ersthelfer Offshore nach DGUV Empfehlung, Betriebssanitäter, PSAgA nach DGUV) vorhanden sind;
— Sollten Schulungen und/oder Zertifikate, die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendig sind, nicht vorhanden sein, so hat der Bieter/Konsortialpartner eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die entsprechenden Schulungen / Weiterbildungen für das Personal auf eigene Kosten durchführt bzw. Unterauftragnehmer einbindet, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen;
— Eigenerklärung, in der bestätigt wird, dass der Projektleiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen kann.
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektleiters und/oder des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Erfahrungen im Betrieb einer Offshore Plattform oder vergleichbaren Offshore Struktur (mind. 2 Referenzen),
2. Erfahrungen im Bereich der maritimen Logistik (mind. 1 Referenz),
3. Kenntnisse in der Organisation eines Forschungsbetriebes (mind. 1 Referenz),
4. Detaillierte Kenntnisse der Rechtslage hinsichtlich des Betriebes maritimer Bauwerke (mind. 1 Referenz),
5. Erfahrungen im Umgang mit den Vorschriften und Anforderungen des BSH (mind. 1 Referenz),
6. Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern (mind. 1 Referenz).
Es können mehrere Kriterien mit derselben Referenz abgedeckt werden. Die Referenzen sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen.
Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung;
— Projektlaufzeit;
— Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes;
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zu den entsprechenden Abschnitten des Leistungsverzeichnisses);
— Angabe des Auftraggebers;
— Projektvolumen in Euro (Sollten aus Geheimhaltungs- bzw. Wettbewerbsgründen keine Angaben zum Projektvolumen gemacht werden können, ist dies entsprechend zu kennzeichnen).
2. QHSE-Qualifikation:
Mit dem Angebot sind durch den Bieter Nachweise für die Existenz eines Qualitäts-, Arbeits- und Gesundheitsschutz- sowie eines Umweltschutz-Systems zu erbringen. Entsprechende gültige Zertifikate sind:
— Qualitätssystem ISO 9001;
— Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem OHSAS 18001 oder ISO 45001;
— Umweltmanagement ISO 14001.
Bei nachweisbarer Gleichwertigkeit können auch andere Zertifikate durch den Bieter vorgelegt werden. Sollte die Gültigkeitsdauer der eingereichten Zertifikate vor oder während der Vertragslaufzeit ablaufen, so ist von dem Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die oben genannten QHSE-Systeme und Zertifikate auf eigene Kosten bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert. Alternativ kann der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abgeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die oben genannten QHSE-Systeme auf eigene Kosten implementiert und die entsprechenden Zertifikate innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung vorlegt sowie für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht erhält.
Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.