Der Betrieb der „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) dient der grundlegenden Daten- und Erkenntnisgewinnung für die Offshore-Windenergienutzung. Die Projekte umfassen alle Bereiche der Maritimen Forschung. Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der FINO2 bis zum 28.2.2025 mit optionaler einjähriger Verlängerung in Auftrag zu geben. Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören u. a. die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes in Abstimmung mit den Messinstituten, Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Ermöglichung und Nutzung von Synergieeffekten im Zusammenhang mit anderen naheliegenden Offshore Anlagen, Gewährleistung des zukünftigen Forschungsbedarfs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Der Betrieb der „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) dient der grundlegenden Daten- und Erkenntnisgewinnung für die Offshore-Windenergienutzung. Die Projekte umfassen alle Bereiche der Maritimen Forschung.
Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der FINO2 bis zum 28.2.2025 mit optionaler einjähriger Verlängerung in Auftrag zu geben.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören u. a. die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes in Abstimmung mit den Messinstituten, Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Ermöglichung und Nutzung von Synergieeffekten im Zusammenhang mit anderen naheliegenden Offshore Anlagen, Gewährleistung des zukünftigen Forschungsbedarfs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden.
Der Betrieb der „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) dient der grundlegenden Daten- und Erkenntnisgewinnung für die Offshore-Windenergienutzung. Die Projekte umfassen alle Bereiche der Maritimen Forschung.
Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der FINO2 bis zum 28.2.2025 mit optionaler einjähriger Verlängerung in Auftrag zu geben.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören u. a. die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes in Abstimmung mit den Messinstituten, Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Ermöglichung und Nutzung von Synergieeffekten im Zusammenhang mit anderen naheliegenden Offshore Anlagen, Gewährleistung des zukünftigen Forschungsbedarfs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de📧
Fax: +49 3020199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E98941412🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E98941412🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 141-347209
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Betrieb der „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) dient der grundlegenden Daten- und Erkenntnisgewinnung für die Offshore-Windenergienutzung. Die Projekte umfassen alle Bereiche der Maritimen Forschung.
Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der FINO2 bis zum 28.2.2025 mit optionaler einjähriger Verlängerung in Auftrag zu geben.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören u. a. die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes in Abstimmung mit den Messinstituten, Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Ermöglichung und Nutzung von Synergieeffekten im Zusammenhang mit anderen naheliegenden Offshore Anlagen, Gewährleistung des zukünftigen Forschungsbedarfs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören u. a. die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes in Abstimmung mit den Messinstituten, Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Ermöglichung und Nutzung von Synergieeffekten im Zusammenhang mit anderen naheliegenden Offshore Anlagen, Gewährleistung des zukünftigen Forschungsbedarfs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden.
FINO2 ist eine Forschungsplattform in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. Sie liegt in der Ostsee ca. 33 km nördlich der Insel Rügen.
Die Forschungsplattform besteht aus vier Grundkomponenten: einer Monopile-Gründung, einem Transition Piece, einem 12,2 m x 12,2 m messenden Plattformdeck mit einer Oberkante bei +10 m über Seekarten Null, sowie einem 90 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.
Die Forschungsplattform besteht aus vier Grundkomponenten: einer Monopile-Gründung, einem Transition Piece, einem 12,2 m x 12,2 m messenden Plattformdeck mit einer Oberkante bei +10 m über Seekarten Null, sowie einem 90 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.
Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO2 vsl. vom 1.3.2021 bis zum 28.2.2025 mit der Option der Verlängerung des Betriebes um ein Jahr in Auftrag zu geben.
Der künftige Betreiber muss den kontinuierlichen und möglichst störungsfreien Betrieb sowie die Durchführung der Offshore-Forschungsleistungen in hoher Qualität sicherstellen.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören:
1. Sicherung des Plattformbetriebs:
— Leistungen zur Sicherung des allgemeinen und technischen Betriebes der Forschungs- und Messplattform FINO1,
— Leistungen zur Überwachung und Kontrolle der Plattform sowie deren Ausrüstung und der dazugehörigen landseitigen Elemente,
— Organisation, Planung, Vorbereitung der regelmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung,
— Organisation, Planung, Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen werterhaltenden Maßnahmen der Plattform und deren Ausrüstung sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung,
— Gewährleistung eines kontinuierlichen und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Messbetriebes im engen Zusammenwirken mit den Messinstituten,
— Auswertung der Betriebsdaten und Dokumentation (u. a. Betriebshandbuch).
2. Einmalige Planungs-/Reparaturmaßnahmen:
Die folgenden bekannten einmaligen (Reparatur-)Leistungen sind im Betriebszeitraum zu tätigen:
— Austausch beider Dieselaggregate,
— Beschaffung und Einlagerung für Komponenten der Generatorsteuerung,
— Austausch von Klimaanlagen,
— Anpassung der Datenfernübertragung,
— Instandhaltung der Steigleiter (Austausch von Halterungen),
— Maßnahmen zur Vogelvergrämung.
3. Anforderungen an den Forschungsbetrieb:
— Zusammenarbeit mit den Messinstituten und mit anderen Forschungsstellen, die an der Nutzung von FINO2 und den erhobenen Daten interessiert sind,
— Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungsbedarfs (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen wie z. B. Geräteträger für Messinstrumente auf der Plattform oder im Messmast, entsprechende elektrische Infrastruktur, IT Integration, Bandbreite der Datenübertragung).
— Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungsbedarfs (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen wie z. B. Geräteträger für Messinstrumente auf der Plattform oder im Messmast, entsprechende elektrische Infrastruktur, IT Integration, Bandbreite der Datenübertragung).
4. Öffentlichkeitsarbeit:
— Darstellung der FINO2-Aktivitäten in der Öffentlichkeit und Aktualisierung der FINO2 Internetseiten,
— Verpflichtung, eng mit den Betreibern der Forschungsplattformen FINO1 und FINO3 zusammen zu arbeiten.
5. Sicherheitsnotfallkonzept:
Das vorhandene Sicherheitskonzept und die Verfahrensanweisung der Forschungsplattform FINO2 sind durch den Betreiber unter Berücksichtigung der bisherigen Anweisungen, Vorschriften und Sicherheitspläne und der spezifischen Randbedingungen der Plattform zu übernehmen und ggf. zu überarbeiten.
Das vorhandene Sicherheitskonzept und die Verfahrensanweisung der Forschungsplattform FINO2 sind durch den Betreiber unter Berücksichtigung der bisherigen Anweisungen, Vorschriften und Sicherheitspläne und der spezifischen Randbedingungen der Plattform zu übernehmen und ggf. zu überarbeiten.
6. Übergabe:
— Die Übergangsfrist beträgt sechs Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich,
— Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.
7. Optionale Leistungen:
— Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vom 1.3.2025 bis 28.2.2026,
— Installation eines begehbaren Decks im Monopile über der Wasserlinie,
— Unterstützende Hilfeleistung beim Krantausch.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Leistung, siehe Punkt II.2.11: Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vom 1.3.2025 bis 28.2.2026.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen:
— Option 1: Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vom 1.3.2025 bis 28.2.2026,
— Option 2: Installation eines begehbaren Decks im Monopile über der Wasserlinie,
— Option 3: Unterstützende Hilfeleistung beim Krantausch.
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FINO 2 Plattform – Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands, Standort des Auftraggebers und des Auftragnehmers sowie ggf. weitere Orte Deutschlands und des Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Bieters und der Partner (vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte),
— Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, Email-Adresse),
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.),
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.),
— Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.),
— Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.),
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und dem Projektträger Jülich vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.),
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und dem Projektträger Jülich vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.),
— Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.),
— Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.),
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen),
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen),
— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll sowie für Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen,
— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll sowie für Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen,
— Von dem Bieter ist eine schriftliche Eigenerklärung abzugeben, in der sich der Bieter verpflichtet, im Auftragsfall eine Versicherung gemäß den Bedingungen im § 9 des Mustervertrages abzuschließen.
PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind von dem Bieter Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei vollen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, abzugeben. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann unter Angabe des Grundes die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatz-/Gewinnprognose) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind von dem Bieter Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei vollen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, abzugeben. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann unter Angabe des Grundes die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatz-/Gewinnprognose) belegt werden.
PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erfahrungen im Betrieb mit Offshore Bauwerken:
Der Betrieb einer Plattform im Offshore Bereich stellt hohe Anforderungen an den Betreiber der Plattform. Unabhängig von der Verwendung der Plattform unterliegt diese den besonderen Umweltbedingungen wie Wind, Welle, salzige Luft, etc. sowie der begrenzten Erreichbarkeit.
Der Betrieb einer Plattform im Offshore Bereich stellt hohe Anforderungen an den Betreiber der Plattform. Unabhängig von der Verwendung der Plattform unterliegt diese den besonderen Umweltbedingungen wie Wind, Welle, salzige Luft, etc. sowie der begrenzten Erreichbarkeit.
Um diese besonderen Herausforderungen in den effizienten Betrieb einer Plattform einfließen zu lassen, sind Erfahrungen in der Betriebsführung vergleichbarer ortsfester maritimer Installationen und Erfahrungen im Bereich der maritimen Logistik von dem zukünftigen Betreiber der Plattform nachzuweisen.
Um diese besonderen Herausforderungen in den effizienten Betrieb einer Plattform einfließen zu lassen, sind Erfahrungen in der Betriebsführung vergleichbarer ortsfester maritimer Installationen und Erfahrungen im Bereich der maritimen Logistik von dem zukünftigen Betreiber der Plattform nachzuweisen.
Als Nachweis für die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform hat der Bieter/Konsortialpartner /Unterauftragnehmer eine Liste mit der Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als zehn Jahre sind, vorzulegen. Maßgeblich für die Berechnung der zehn Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Als Nachweis für die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform hat der Bieter/Konsortialpartner /Unterauftragnehmer eine Liste mit der Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als zehn Jahre sind, vorzulegen. Maßgeblich für die Berechnung der zehn Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Zudem ist die Eignung auch durch die Qualifikation des Projektleiters und/oder dem eingesetzten Kernteam darzustellen. Die entsprechenden Informationen müssen aus den gelieferten Lebensläufen klar hervorgehen.
In jedem Fall sind im Angebot zum Nachweis der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters die folgenden Angaben zu machen:
— Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe der jeweiligen Funktion bzw. Aufgabe im Projekt. Ein entsprechendes Organigramm ist zu erstellen und dem Angebot beizulegen,
— Angabe der Qualifikationen der Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters wie Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen (Lebenslauf),
— Abgabe einer Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendigen Zertifikate/Schulungen (z. B. Medizinische Untersuchungen G41, Offshoretraining (z. B. BOSIET), Ersthelfer Offshore nach DGUV Empfehlung, Betriebssanitäter, PSAgA nach DGUV) vorhanden sind,
— Abgabe einer Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendigen Zertifikate/Schulungen (z. B. Medizinische Untersuchungen G41, Offshoretraining (z. B. BOSIET), Ersthelfer Offshore nach DGUV Empfehlung, Betriebssanitäter, PSAgA nach DGUV) vorhanden sind,
— Sollten Schulungen und/oder Zertifikate, die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendig sind, nicht vorhanden sein, so hat der Bieter/Konsortialpartner eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die entsprechenden Schulungen / Weiterbildungen für das Personal auf eigene Kosten durchführt bzw. Unterauftragnehmer einbindet, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen,
— Sollten Schulungen und/oder Zertifikate, die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendig sind, nicht vorhanden sein, so hat der Bieter/Konsortialpartner eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die entsprechenden Schulungen / Weiterbildungen für das Personal auf eigene Kosten durchführt bzw. Unterauftragnehmer einbindet, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen,
— Eigenerklärung, in der bestätigt wird, dass der Projektleiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen kann.
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektleiters und/oder des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektleiters und/oder des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Erfahrungen im Betrieb einer Offshore Plattform oder vergleichbaren Offshore Struktur (mind. zwei Referenzen);
2. Erfahrungen im Bereich der maritimen Logistik (mind. eine Referenz);
3. Kenntnisse in der Organisation eines Forschungsbetriebes (mind. eine Referenz);
4. Detaillierte Kenntnisse der Rechtslage hinsichtlich des Betriebes maritimer Bauwerke (mind. eine Referenz);
5. Erfahrungen im Umgang mit den Vorschriften und Anforderungen des BSH (mind. eine Referenz);
6. Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern (mind. eine Referenz).
Es können mehrere Kriterien mit derselben Referenz abgedeckt werden. Die Referenzen sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es können mehrere Kriterien mit derselben Referenz abgedeckt werden. Die Referenzen sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung;
— Projektlaufzeit;
— Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes;
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zu den entsprechenden Abschnitten des Leistungsverzeichnisses);
— Angabe des Auftraggebers;
— Projektvolumen in Euro (Sollten aus Geheimhaltungs- bzw. Wettbewerbsgründen keine Angaben zum Projektvolumen gemacht werden können, ist dies entsprechend zu kennzeichnen).
2) QHSE-Qualifikation:
Mit dem Angebot sind durch den Bieter Nachweise für die Existenz eines Qualitäts-, Arbeits- und Gesundheitsschutz- sowie eines Umweltschutz-Systems zu erbringen. Entsprechende gültige Zertifikate sind:
— Qualitätssystem ISO 9001,
— Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem OHSAS 18001 oder ISO 45001,
— Umweltmanagement ISO 14001.
Bei nachweisbarer Gleichwertigkeit können auch andere Zertifikate durch den Bieter vorgelegt werden. Sollte die Gültigkeitsdauer der eingereichten Zertifikate vor oder während der Vertragslaufzeit ablaufen, so ist von dem Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die oben genannten QHSE-Systeme und Zertifikate auf eigene Kosten bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert. Alternativ kann der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abgeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die oben genannten QHSE-Systeme auf eigene Kosten implementiert und die entsprechenden Zertifikate innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung vorlegt sowie für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhält.
Bei nachweisbarer Gleichwertigkeit können auch andere Zertifikate durch den Bieter vorgelegt werden. Sollte die Gültigkeitsdauer der eingereichten Zertifikate vor oder während der Vertragslaufzeit ablaufen, so ist von dem Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die oben genannten QHSE-Systeme und Zertifikate auf eigene Kosten bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert. Alternativ kann der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abgeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die oben genannten QHSE-Systeme auf eigene Kosten implementiert und die entsprechenden Zertifikate innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung vorlegt sowie für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhält.
PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Durchführung des Vergabeverfahrens: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E98941412🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E98941412 (http://www.subreport.de/E98941412) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E98941412 (http://www.subreport.de/E98941412) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen zu den Vergabeunterlagen und zu dem Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E98941412 ein (http://www.subreport.de/E98941412). PtJ wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 8.9.2020 zu stellen.
Zusätzliche Fragen zu den Vergabeunterlagen und zu dem Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E98941412 ein (http://www.subreport.de/E98941412). PtJ wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 8.9.2020 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2020/S 141-347209 (2020-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Betrieb der „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) dient der grundlegenden Daten- und Erkenntnisgewinnung für die Offshore-Windenergienutzung. Die Projekte umfassen alle Bereiche der Maritimen Forschung.
Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der FINO2 bis zum 28.2.2025 mit optionaler einjähriger Verlängerung in Auftrag zu geben.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören u. a. die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes in Abstimmung mit den Messinstituten, Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Ermöglichung und Nutzung von Synergieeffekten im Zusammenhang mit anderen naheliegenden Offshore Anlagen, Gewährleistung des zukünftigen Forschungsbedarfs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden
Der Betrieb der „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) dient der grundlegenden Daten- und Erkenntnisgewinnung für die Offshore-Windenergienutzung. Die Projekte umfassen alle Bereiche der Maritimen Forschung.
Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der FINO2 bis zum 28.2.2025 mit optionaler einjähriger Verlängerung in Auftrag zu geben.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören u. a. die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes in Abstimmung mit den Messinstituten, Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Ermöglichung und Nutzung von Synergieeffekten im Zusammenhang mit anderen naheliegenden Offshore Anlagen, Gewährleistung des zukünftigen Forschungsbedarfs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen📦
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören u. a. die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes in Abstimmung mit den Messinstituten, Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Ermöglichung und Nutzung von Synergieeffekten im Zusammenhang mit anderen naheliegenden Offshore Anlagen, Gewährleistung des zukünftigen Forschungsbedarfs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören u. a. die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes in Abstimmung mit den Messinstituten, Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Ermöglichung und Nutzung von Synergieeffekten im Zusammenhang mit anderen naheliegenden Offshore Anlagen, Gewährleistung des zukünftigen Forschungsbedarfs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden
Die Forschungsplattform besteht aus vier Grundkomponenten: einer Monopile-Gründung, einem Tran-sition Piece, einem 12,2 m x 12,2 m messenden Plattformdeck mit einer Oberkante bei +10 m über Seekarten Null, sowie einem 90 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.
Die Forschungsplattform besteht aus vier Grundkomponenten: einer Monopile-Gründung, einem Tran-sition Piece, einem 12,2 m x 12,2 m messenden Plattformdeck mit einer Oberkante bei +10 m über Seekarten Null, sowie einem 90 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.
— Leistungen zur Sicherung des allgemeinen und technischen Betriebes der Forschungs- und Messplattform FINO2,
— Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungsbedarfs (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen wie z.B. Geräteträger für Messinstrumente auf der Plattform oder im Messmast, entsprechende elektrische Infrastruktur, IT Integration, Bandbreite der Datenübertragung).
— Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungsbedarfs (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen wie z.B. Geräteträger für Messinstrumente auf der Plattform oder im Messmast, entsprechende elektrische Infrastruktur, IT Integration, Bandbreite der Datenübertragung).
— Die Übergangsfrist beträgt 6 Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich,
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Zweckmäßigkeit des Betriebskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-29 📅
Name: GL Garrad Hassan Deutschland GmbH
Postanschrift: Sommerdeich 14b
Postort: Kaiser-Wilhelm-Koog
Postleitzahl: 25709
Land: Deutschland 🇩🇪 Schleswig-Holstein
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.