Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) i. V. m. Art. 38 a BayPsychKHG verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst). Ausgeschrieben wird die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 1.4.2021 auf die Dauer von zunächst 4 Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: BV10-Mr_2020EU
Kurze Beschreibung:
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) i. V. m. Art. 38 a BayPsychKHG verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Ausgeschrieben wird die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 1.4.2021 auf die Dauer von zunächst 4 Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll.
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) i. V. m. Art. 38 a BayPsychKHG verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Ausgeschrieben wird die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 1.4.2021 auf die Dauer von zunächst 4 Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberfranken
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) i. V. m. Art. 38 a BayPsychKHG verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) i. V. m. Art. 38 a BayPsychKHG verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Ausgeschrieben wird die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 1.4.2021 auf die Dauer von zunächst 4 Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll.
Ausgeschrieben wird die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 1.4.2021 auf die Dauer von zunächst 4 Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll.
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet den Bezirk Oberfranken zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst). Der Krisendienst umfasst eine Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Dienste, die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden. Die Leitstelle ist entsprechend der Vorgaben des BayPsychKHG und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften zusammen mit den mobilen Diensten zu betreiben. Danach hat die Leitstelle über eine bayernweit einheitliche Rufnummer täglich, sieben Tage die Woche durchgängig von 9.00 Uhr bis 24.00 Uhr (Tagbetrieb) erreichbar und in der Lage zu sein, Menschen in psychischen Krisen und deren Angehörige fachgerecht telefonisch zu beraten, im Bedarfsfall an ambulante und stationäre Versorgungsangebote zu vermitteln oder, soweit erforderlich, die Hilfeleistung der mobilen Fachkräfte des Krisendienstes sicherzustellen. Zudem ist spätestens ab 1.7.2021 der gesetzlich geforderte rund-um-die-Uhr-Betrieb durch die Leitstelle des Bezirks Oberfranken selbst oder den Nachtbetrieb im Wege eines Zusammenschlusses mit einer oder mehreren Leitstellen weiterer Bezirke für die verbleibenden neun Stunden zu gewährleisten.
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet den Bezirk Oberfranken zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst). Der Krisendienst umfasst eine Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Dienste, die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden. Die Leitstelle ist entsprechend der Vorgaben des BayPsychKHG und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften zusammen mit den mobilen Diensten zu betreiben. Danach hat die Leitstelle über eine bayernweit einheitliche Rufnummer täglich, sieben Tage die Woche durchgängig von 9.00 Uhr bis 24.00 Uhr (Tagbetrieb) erreichbar und in der Lage zu sein, Menschen in psychischen Krisen und deren Angehörige fachgerecht telefonisch zu beraten, im Bedarfsfall an ambulante und stationäre Versorgungsangebote zu vermitteln oder, soweit erforderlich, die Hilfeleistung der mobilen Fachkräfte des Krisendienstes sicherzustellen. Zudem ist spätestens ab 1.7.2021 der gesetzlich geforderte rund-um-die-Uhr-Betrieb durch die Leitstelle des Bezirks Oberfranken selbst oder den Nachtbetrieb im Wege eines Zusammenschlusses mit einer oder mehreren Leitstellen weiterer Bezirke für die verbleibenden neun Stunden zu gewährleisten.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 9 Monate vorher ein Vertragspartner der Verlängerung widerspricht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bayreuth
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, sofern aufgrund der Rechtsform des Bieters möglich.
Die geforderten Angaben/Erklärungen sind im Formular L 124 der Vergabeunterlagen einzutragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die geforderte Angabe/Erklärung erfolgt über Formular L 124 der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe zu Unteraufträgen.
Die geforderte Angabe ist im Formular L 124 der Vergabeunterlagen einzutragen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Geschäftssprache: Deutsch.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1).
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ressourcen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vernetzung
Preis (Gewichtung): 0
Fragen oder Hinweise sind spätestens bis zum 8.1.2021 über https://www.evergabe.de mitzuteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirk Oberfranken
Postanschrift: Cottenbacher Straße 23
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95445
Telefon: +49 92178461015📞
E-Mail: vergabe@bezirk-oberfranken.de📧
Fax: +49 921784641015 📠
Quelle: OJS 2020/S 247-612436 (2020-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) i. V. m. Art. 38 a BayPsychKHG verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Ausgeschrieben wird die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 1.4.2021 auf die Dauer von zunächst vier Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll.
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) i. V. m. Art. 38 a BayPsychKHG verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Ausgeschrieben wird die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 1.4.2021 auf die Dauer von zunächst vier Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll.
Gesamtwert des Auftrags: 3 785 387 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ausgeschrieben wird die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 1.4.2021 auf die Dauer von zunächst vier Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll.
Ausgeschrieben wird die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 1.4.2021 auf die Dauer von zunächst vier Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-14 📅
Name: Dr. Loew Soziale Dienstleistungen Krisendienst gGmbh
Postanschrift: Gewerbering Süd 12
Postort: Wernberg-Köblitz
Postleitzahl: 92533
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: loew@loew.de📧
Land: Schwandorf
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 785 387 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
E-Mail: vergabe@bezirk-oberfranken.de📧
Quelle: OJS 2021/S 087-225979 (2021-04-30)