Die Stadt Lüdinghausen plant den von ihr errichteten Wertstoffhof ab dem 1.4.2021 von einem geeigneten Unternehmer betreiben zu lassen. Die zu vergebende Leistung umfasst den zur Annahme von Abfällen notwendigen Wertstoffhofbetrieb und die an-schließende Übergabe der anschlusspflichtigen Abfälle/Wertstoffe an die vom Kreis Co-esfeld bestimmten Entsorgungsanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb des Werstoffhofes am Standort Albert-Einstein-Straße 7 in Lüdinghausen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Lüdinghausen plant den von ihr errichteten Wertstoffhof ab dem 1.4.2021 von einem geeigneten Unternehmer betreiben zu lassen. Die zu vergebende...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Lüdinghausen plant den von ihr errichteten Wertstoffhof ab dem 1.4.2021 von einem geeigneten Unternehmer betreiben zu lassen. Die zu vergebende Leistung umfasst den zur Annahme von Abfällen notwendigen Wertstoffhofbetrieb und die an-schließende Übergabe der anschlusspflichtigen Abfälle/Wertstoffe an die vom Kreis Co-esfeld bestimmten Entsorgungsanlagen.
1️⃣
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59348 Lüdinghausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Betrieb des kommunalen Werstoffhofes am Standort Albert-Einstein-Straße 7 in Lüdinghausen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Leistungsbeginn ist der 1.4.2021. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.3.2026. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung dieses Vertrages einmalig...”
Beschreibung der Verlängerungen
Leistungsbeginn ist der 1.4.2021. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.3.2026. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung dieses Vertrages einmalig für weitere 3 Jahre (1. April 2026 bis 31. März 2029) einseitig zu ver-langen (Optionsrecht).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-17
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Stadt Lüdinghausen
2. OG, Raum 210
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern / Bieterinnen und Bevollmächtigten im Öffnungstermin ist nicht zulässig.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 200-485249 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Lüdinghausen plant den von ihr errichteten Wertstoffhof ab dem 1.4.2021 von einem geeigneten Unternehmer betreiben zu lassen. Die zu vergebende...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Lüdinghausen plant den von ihr errichteten Wertstoffhof ab dem 1.4.2021 von einem geeigneten Unternehmer betreiben zu lassen. Die zu vergebende Leistung umfasst den zur Annahme von Abfällen notwendigen Wertstoffhofbetrieb und die an-schließende Übergabe der anschlusspflichtigen Abfälle/Wertstoffe an die vom Kreis Coesfeld bestimmten Entsorgungsanlagen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 263 137 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 200-485249
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 64-2020
Titel:
“Betrieb des kommunalen Wertstoffhofes am Standort Albert-Einstein-Straße 7 in Lüdinghausen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REMONDIS GmbH & Co. KG
Postort: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 263 137 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 006-009658 (2021-01-06)