Die Kontakt- und Beratungsstelle (KBS) hat die Aufgabe psychisch kranke Menschen, seelisch behinderte Menschen oder von Krankheit/Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige oder Bezugspersonen, innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam zu betreuen und zu beraten.
Wesentliche Ziele der KBS:
— nach § 4 des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes (BbgPsychKG) ist das Ziel der Hilfen, die Hilfeempfänger soweit wie möglich bei einem eigenverantwortlichen und selbstständigen Leben und der Teilhabe an der Gemeinschaft zu unterstützen und sie dazu befähigen eine Unterbringung im Krankenhaus zu vermeiden;
— die Aktivierung von Hilfen, für einen besseren Umgang mit und zur Bewältigung von psychischen Problemlagen, z. B. durch entlastende Gespräche und Hilfen zur Alltagsgestaltung.
Zudem beinhalten die Ziele:
— Die Aktivierung von fallunspezifischen sozialraumorientierten nicht-psychiatrischen Hilfen, z. B. Entstigmatisierung durch Öffentlichkeitsarbeit, Förderung der Inklusion von Betroffenen und Angehörigen, Kooperation und Netzwerkarbeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb einer Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Potsdam
OV-L-3801-101-20”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kontakt- und Beratungsstelle (KBS) hat die Aufgabe psychisch kranke Menschen, seelisch behinderte Menschen oder von Krankheit/Behinderung bedrohte...”
Kurze Beschreibung
Die Kontakt- und Beratungsstelle (KBS) hat die Aufgabe psychisch kranke Menschen, seelisch behinderte Menschen oder von Krankheit/Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige oder Bezugspersonen, innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam zu betreuen und zu beraten.
Wesentliche Ziele der KBS:
— nach § 4 des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes (BbgPsychKG) ist das Ziel der Hilfen, die Hilfeempfänger soweit wie möglich bei einem eigenverantwortlichen und selbstständigen Leben und der Teilhabe an der Gemeinschaft zu unterstützen und sie dazu befähigen eine Unterbringung im Krankenhaus zu vermeiden;
— die Aktivierung von Hilfen, für einen besseren Umgang mit und zur Bewältigung von psychischen Problemlagen, z. B. durch entlastende Gespräche und Hilfen zur Alltagsgestaltung.
Zudem beinhalten die Ziele:
— Die Aktivierung von fallunspezifischen sozialraumorientierten nicht-psychiatrischen Hilfen, z. B. Entstigmatisierung durch Öffentlichkeitsarbeit, Förderung der Inklusion von Betroffenen und Angehörigen, Kooperation und Netzwerkarbeit.
Ab dem 1.1.2021 vereinbart die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit dem Auftragnehmer die Schaffung und den Betrieb einer Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Potsdam. Die fallspezifischen Aufgaben zielen auf die Aktivierung alltagsorientierter und psychiatrischer Hilfen für einen besseren Umgang mit und zur Bewältigung von psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen ab. Das Angebots- und Aufgabenspektrum besteht regelhaft aus den 4 Bausteinen: Offener Treff, Beratung, Hilfen zur Alltagsgestaltung sowie Tagesstruktur und Gruppenangebote. Der offene Treff ist der Grundgedanke der KBS um den niedrigschwelligen Zugang zum Angebot zu gewährleisten.
Die Kontakt- und Beratungsstelle ist ein offener Treffpunkt mit einer Komm-Struktur. Sie stellt einen geschützten Begegnungsraum und soziales Lernfeld dar und bietet den Besuchern neben Kontakt- und Gesprächsmöglichkeiten mit anderen Betroffenen, Angehörigen, Fachkräften und Mitarbeitern auch den Einstieg in die Informations- und Beratungsangebote. Das Ziel der Beratung ist es, vorrangig die Klientel in unterschiedlichen Bereichen ihres Lebens und in verschiedenen Lebensphasen zu unterstützen und Veränderungsprozesse in Gang zu setzen. Durch die psychische Erkrankung fällt es betroffenen Menschen schwer, Kontakte zu knüpfen und ihre Freizeit sinnvoll und strukturiert auszufüllen. In der Isolation gewinnt die Erkrankung häufig immer mehr Raum im Leben, es droht der Verlust des Selbstvertrauens und es entstehen ggf. soziale Ängste. Eine sinnvolle und den Interessen entsprechende Tagesstruktur macht es einfacher, den Krankheitssymptomen etwas entgegenzusetzen und am gesellschaftlichen Leben wieder teilzunehmen. Gruppenangebote finden in vielfältiger Form statt und orientieren sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher. Das Ziel der Gruppenarbeit, ist die Förderung der Entwicklung von sozialen Kompetenzen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die LHP erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr (bis spätestens 31.12.2024). Die Option ist spätestens 3...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die LHP erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr (bis spätestens 31.12.2024). Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GeWO anfordern wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. mindestens eine Referenzangabe zu Leistungen aus den letzten 5 Jahren, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar ist (Betrieb einer Kontakt- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. mindestens eine Referenzangabe zu Leistungen aus den letzten 5 Jahren, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar ist (Betrieb einer Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen) nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Formblatt 4.6)
Für die Referenzeinreichung sind folgende Angaben zu machen:
— Auftragsgegenstand;
— Leistungszeitraum;
— Auftragswert ca.;
— Beschreibung der Leistung;
— Auftraggeber;
— Abteilung des Auftraggebers;
— ggf. Vorgangsnummer.
2. Benennung des für die Ausführung des Auftrages vorgesehenen Personals und Nachweis dessen Qualifikation (Erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen) — Hinweis: Bitte beachten Sie die Mindestvoraussetzungen der an die Qualifikation von Teilen des Personals gem. Ziffer 5.2 (Personelle Voraussetzungen) der Leistungsbeschreibung. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass das von ihm im Falle der Zuschlagserteilung eingesetzte Personal mindestens den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht,
3. ggf. Angabe unter Beifügung der Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe, für welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen beabsichtigt Unteraufträge zu vergeben (Formblatt EU 4.3),
4. ggf. Angabe der Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, wenn Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden (Formblatt EU 4.4),
5. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formblatt EU 4.2),
6. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) sowie die Angabe für den Auftrag potentiell in Betracht kommendes Personal (Formblatt 4.11).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens eine Referenzangabe zu Leistungen aus den letzten 5 Jahren, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar ist (Betrieb einer Kontakt- und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestens eine Referenzangabe zu Leistungen aus den letzten 5 Jahren, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar ist (Betrieb einer Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen) nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Formblatt EU 4.1),
2. Vereinbarung zur Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Formblatt EU 4.1),
2. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz,
3. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz,
4. Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapitel soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (Formblatt 4.5).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-27
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Submissionsstelle
Haus 1
Zimmer 217-220
Hegelallee 6-10
14667 Potsdam
“(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die...”
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind — soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDWCS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 121-296482 (2020-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Kontakt- und Beratungsstelle (KBS) hat die Aufgabe psychisch kranke Menschen, seelisch behinderte Menschen oder von Krankheit/Behinderung bedrohte...”
Kurze Beschreibung
Die Kontakt- und Beratungsstelle (KBS) hat die Aufgabe psychisch kranke Menschen, seelisch behinderte Menschen oder von Krankheit/Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige oder Bezugspersonen, innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam zu betreuen und zu beraten.
Wesentliche Ziele der KBS:
— nach § 4 des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes (BbgPsychKG) ist das Ziel der Hilfen, die Hilfeempfänger soweit wie möglich bei einem eigenverantwortlichen und selbstständigen Leben und der Teilhabe an der Gemeinschaft zu unterstützen und sie dazu befähigen eine Unterbringung im Krankenhaus zu vermeiden,
— die Aktivierung von Hilfen, für einen besseren Umgang mit und zur Bewältigung von psychischen Problemlagen, z. B. durch entlastende Gespräche und Hilfen zur Alltagsgestaltung.
Zudem beinhalten die Ziele
— die Aktivierung von fallunspezifischen sozialraumorientierten nicht-psychiatrischen Hilfen, z. B. Entstigmatisierung durch Öffentlichkeitsarbeit, Förderung der Inklusion von Betroffenen und Angehörigen, Kooperation und Netzwerkarbeit.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 870 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 121-296482
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Forbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Postanschrift: Neuendorferstraße 23a
Postort: Hennigsdorf
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberhavel🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 870 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 870 000 💰
“(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die...”
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind — soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen — unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR6S5
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 225-554254 (2020-11-13)