Vergabe eines Auftrages zum Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) zur Erstellung von SM-B Zertifikaten mit den Identitäten KTR und AdV zur Anbindung der Krankenkassen an den Vertrauensraum der Telematikinfrastruktur nach den Spezifikationen der gematik GmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb einer PKI zur Erstellung von SM-B Zertifikaten in der GKV
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe eines Auftrages zum Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) zur Erstellung von SM-B Zertifikaten mit den Identitäten KTR und AdV zur Anbindung...”
Kurze Beschreibung
Vergabe eines Auftrages zum Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) zur Erstellung von SM-B Zertifikaten mit den Identitäten KTR und AdV zur Anbindung der Krankenkassen an den Vertrauensraum der Telematikinfrastruktur nach den Spezifikationen der gematik GmbH.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betriebssysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datendienste📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesetzgeber hat im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welches im Mai 2019 in Kraft getreten ist, festgelegt, dass die eAU ab dem 1.1.2021 vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesetzgeber hat im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welches im Mai 2019 in Kraft getreten ist, festgelegt, dass die eAU ab dem 1.1.2021 vom Arzt an die Krankenkasse mit Mitteln der Telematikinfrastruktur zu übertragen ist. Der GKV-Spitzenverband hat sich dazu mit der KBV auf die Nutzung des sicheren Übermittlungsverfahrens „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM vormals KOM-LE) geeinigt.
Um am Übermittlungsverfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) teilnehmen zu können, benötigen die Krankenkassen kryptographische Schlüssel und Zertifikate der Telematikinfrastruktur (TI). Diese sollen in Form von reinen Software-Produkten bereitgestellt werden. Die virtuellen Kartenprodukte tragen die Bezeichnung SM-B.
Für das Produkt ist der GKV-Spitzenverband als Herausgeber in den Spezifikationen der gematik GmbH benannt. Die Spezifikationen der gematik GmbH stellen aufgrund der Vorgaben des § 315 Absatz 1 SGB V (nach PDSG) untergesetzliche Normen dar.
Aufgrund der bisherigen Anforderungen der TI sind aktuell ausschließlich Kartenprodukte am Markt verfügbar. Die gematik GmbH hat die Software-Produkte (SM-B) zwar bereits in den Spezifikationen vorgesehen, realisiert sind diese jedoch bislang nicht.
Zur Anbindung der Krankenkassen an das o. g. Übermittlungsverfahren kommen von der gematik GmbH spezifizierte „Basis-Consumer“ zum Einsatz, für die kryptographische Identitäten notwendig sind. Gleiches gilt für die Bereitstellung der Anwendungen des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte über das Produkt KTR-AdV.
Für beide Produkte werden Identitäten benötigt, die spezifikationskonform als SM-B Zertifikate beschafft werden sollen.
Für die Erzeugung der Zertifikate wird eine PKI benötigt, die in den Vertrauensraum der Telematikinfrastruktur eingebunden ist. Zum Abruf der Zertifikate soll ein Antrags- und Freigabeportal bereitgestellt werden, über das der Kartenherausgeber die Ausgabe der Zertifikate steuern kann.
Der Leistungserbringungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung voraussichtlich am 1.5.2021. Die Leistungen Aufbau, Inbetriebnahme, Ausrollen müssen bis zum 30.9.2021 abgeschlossen werden. Einschließlich der Betriebsphase wird die Gesamtlaufzeit des Vertrages 60 Monate betragen.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherheitskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 40
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Referenzen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Jahren (2017, 2018 und 2019) beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft beschäftigt waren sowie Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den Geschäftsbereichen:
— Aufbau und Betrieb von PKI-Strukturen,
— Betrieb/Bereitstellung von Self-Service-Portalen,
— Softwareentwicklung,
— Projektmanagement.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Zulassung bei der gematik GmbH als TSP für den Anbietertyp SMC-B.
Der Bewerber reicht geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nachzuweisen, dass er/sie bei der gematik GmbH als TSP für den Anbietertyp SMC-B...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nachzuweisen, dass er/sie bei der gematik GmbH als TSP für den Anbietertyp SMC-B zugelassen ist, so dass für den vorliegend zu vergebenden Auftrag eine Zulassung im Wege einer Deltazulassung bei der gematik GmbH kurzfristig möglich ist. Die Zulassung ist durch eine geeignete Dokumentation mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Mindestens 3 Referenzen, die Erfahrungen in den nachfolgend aufgeführten Bereichen nachweisen. Hierbei muss jede Referenz jeweils einmal nachgewiesen werden.
— Erbringung von Leistungen zum Aufbau und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) inkl. der Prozesse zur Registrierung, Beantragung und Sperrung von Zertifikaten sowie des Betriebes eines OCSP-Responders.
— Aufbau und Betrieb von Webanwendungen mit Registrierung und Benutzerverwaltung zum Beantragen und Sperren von Zertifikaten sowie Betreiben eines Helpdesks inkl. Betrieb/Bereitstellung eines Self-Service-Portals.
— Verarbeitung von Daten mit besonderem Schutzniveau (personenbezogene Daten, Sozialdaten oder vergleichbar).
Die geforderten Erfahrungen müssen nicht zwingend mit einem einzigen Projekt nachgewiesen werden. Es ist ausreichend und zulässig, wenn der Bieter oder die Bietergemeinschaft die geforderten Erfahrungen insgesamt in verschiedenen Projekten/Referenzen nachweist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingung für die Ausführung des Auftrags ist eine Zulassung des Auftragnehmers als TSP bei der gematik GmbH für den Anbietertyp SM-B vor Inbetriebnahme am...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bedingung für die Ausführung des Auftrags ist eine Zulassung des Auftragnehmers als TSP bei der gematik GmbH für den Anbietertyp SM-B vor Inbetriebnahme am 30.6.2021.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Beschleunigtes Verfahren:
“§§ 119 Abs. 5 GWB, 14 Abs. 3 Nr. 2; 17 Abs. 3 VgV, in Anwendung der verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher...”
Beschleunigtes Verfahren
§§ 119 Abs. 5 GWB, 14 Abs. 3 Nr. 2; 17 Abs. 3 VgV, in Anwendung der verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vom 8.7.2020.
Mehr anzeigen Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-08
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-01-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 247-613005 (2020-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesetzgeber hat im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welches im Mai 2019 in Kraft getreten ist, festgelegt, dass die eAU ab dem 1.1.2021 vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesetzgeber hat im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welches im Mai 2019 in Kraft getreten ist, festgelegt, dass die eAU ab dem 1.1.2021 vom Arzt an die Krankenkasse mit Mitteln der Telematikinfrastruktur zu übertragen ist. Der GKV-Spitzenverband hat sich dazu mit der KBV auf die Nutzung des sicheren Übermittlungsverfahrens „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM vormals KOM-LE) geeinigt.
Um am Übermittlungsverfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) teilnehmen zu können, benötigen die Krankenkassen kryptographische Schlüssel und Zertifikate der Telematikinfrastruktur (TI). Diese sollen in Form von reinen Software-Produkten bereitgestellt werden. Die virtuellen Kartenprodukte tragen die Bezeichnung SM-B.
Für das Produkt ist der GKV-Spitzenverband als Herausgeber in den Spezifikationen der gematik GmbH benannt. Die Spezifikationen der gematik GmbH stellen aufgrund der Vorgaben des § 315 Absatz 1 SGB V (nach PDSG) untergesetzliche Normen dar.
Aufgrund der bisherigen Anforderungen der TI sind aktuell ausschließlich Kartenprodukte am Markt verfügbar. Die gematik GmbH hat die Software-Produkte (SM-B) zwar bereits in den Spezifikationen vorgesehen, realisiert sind diese jedoch bislang nicht.
Zur Anbindung der Krankenkassen an das o.g. Übermittlungsverfahren kommen von der gematik GmbH spezifizierte „Basis-Consumer“ zum Einsatz, für die kryptographische Identitäten notwendig sind. Gleiches gilt für die Bereitstellung der Anwendungen des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte über das Produkt KTR-AdV.
Für beide Produkte werden Identitäten benötigt, die spezifikationskonform als SM-B Zertifikate beschafft werden sollen.
Für die Erzeugung der Zertifikate wird eine PKI benötigt, die in den Vertrauensraum der Telematikinfrastruktur eingebunden ist. Zum Abruf der Zertifikate soll ein Antrags- und Freigabeportal bereitgestellt werden, über das der Kartenherausgeber die Ausgabe der Zertifikate steuern kann.
Der Leistungserbringungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung voraussichtlich am 1.5.2021. Die Leistungen Aufbau, Inbetriebnahme, Ausrollen müssen bis zum 30.9.2021 abgeschlossen werden. Einschließlich der Betriebsphase wird die Gesamtlaufzeit des Vertrages 60 Monate betragen.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 247-613005
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: T-Systems International GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 098-258292 (2021-05-19)