Betrieb einer Vertrauensstelle für GKV-Gesundheitsberichte

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfah

Betrieb einer Vertrauensstelle für GKV-Gesundheitsberichte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-21 Auftragsbekanntmachung
2021-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2020-09-21-SYS-REN
Kurze Beschreibung: Betrieb einer Vertrauensstelle für GKV-Gesundheitsberichte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD0K2/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD0K2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-25 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 187-450714
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
1. Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). 2. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. 3. Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen. 4. Die unter Ziffer III.1.1) (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise haben sich auf den Leistungsanteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. 6. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD0K2
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projektes „GKV-Gesundheitsberichte" beabsichtigen die Auftraggeberinnen den Betrieb einer Vertrauensstelle zu beauftragen. Ziel des Projekts ist es, Berichte auf Basis von Arbeitsunfähigkeitsdaten von Beschäftigten eines Unternehmens zu erstellen, die bei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Die Vertrauensstelle soll beauftragt werden, im Rahmen der einzelnen Berichtsprojekte pseudonymisierte Daten der beteiligten gesetzlichen Krankenkassen anzunehmen, zu prüfen, erneut zu pseudonymisieren und zusammenzuführen. Der Gesamtdatensatz soll anschließend an das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) als Geschäftsführungseinheit des AOK Bundesverbandes übermittelt werden. Es handelt sich bei den genannten Daten nicht um personenbezogene Daten. Die Beauftragung der Vertrauensstelle erfolgt agil. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2025 erbracht werden. Die Auftraggeberinnen können keine Mindestabnahmemenge garantieren.
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Kernaufgabe der Vertrauensstelle ist zum einen die Durchführung von Prüfroutinen, die sicherstellen, dass die Daten entsprechend der Datensatzbeschreibung vollständig und korrekt übermittelt werden, zum anderen die Übermittlung eines zusammengeführten Gesamtdatensatzes an das WIdO, der weder Kassen- noch Personenbezüge enthält.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate). Bewerber mit Sitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen (sofern Eintragung erforderlich oder zutreffend).
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2. Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage 8 der Vergabeunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. Vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sind Projekte, die inhaltlich und technisch unter den nachfolgenden 5 Kriterien erstellt wurden. Es ist jeweils mindestens eine Referenz aus den folgenden Bereichen vorzulegen (Mindestanforderungen):
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(a) Erfahrung in der Prüfung von Datensätzen nach definierten Kriterien mithilfe von Algorithmen,
(b) Erfahrung im Datenaustausch von sensiblen Daten mit einem hohen Schutzniveau (z. B. personenbezogene Daten), siehe Anlage 9 der Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit des Vertrages eine angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 300 000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall aufrechtzuerhalten, siehe 12.2 des Vertrages über den „Betrieb einer Vertrauensstelle für GKV-Gesundheitsberichte" (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden — Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Baden-Württemberg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Land: Bayern 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Bremen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land: Hessen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Niedersachsen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Brandenburg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Sachsen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land: Rheinland-Pfalz 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land: Sachsen-Anhalt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Silke Renner
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD0K2/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
2. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
3. Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen.
4. Die unter Ziffer III.1.1) (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Die sonstigen unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise haben sich auf den Leistungsanteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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6. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD0K2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2020/S 187-450714 (2020-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020-09-21-SYS-REN-BvA
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führte im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfahren durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 117-307902
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 187-450714
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR65B.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projektes „GKV-Gesundheitsberichte“ haben die Auftraggeberinnen den Betrieb einer Vertrauensstelle beauftragt. Ziel des Projekts ist es, Berichte auf Basis von Arbeitsunfähigkeitsdaten von Beschäftigten eines Unternehmens zu erstellen, die bei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Die Vertrauensstelle wurde beauftragt, im Rahmen der einzelnen Berichtsprojekte pseudonymisierte Daten der beteiligten gesetzlichen Krankenkassen anzunehmen, zu prüfen, erneut zu pseudonymisieren und zusammenzuführen. Der Gesamtdatensatz soll anschließend an das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) als Geschäftsführungseinheit des AOK Bundesverbandes übermittelt werden. Es handelt sich bei den genannten Daten nicht um personenbezogene Daten.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-11 📅
Name: Rezeptprüfstelle Duderstadt GmbH
Postanschrift: Adenauerring 25
Postort: Duderstadt
Postleitzahl: 37115
Land: Deutschland 🇩🇪
Göttingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse
AOK Bremen / Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister — Smidt — Straße 95
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK Nordost — Die Gesundheitskasse
AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse
AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse
AOK Nordwest — Die Gesundheitskasse

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR65B.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Mehr anzeigen
§ 168 GWB
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“.
Quelle: OJS 2021/S 117-307902 (2021-06-15)