Der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Gesundheitsbehörde nimmt vielfältige Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wahr. Ihm obliegt es u. a. Infektionsketten nachzuverfolgen und Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durchzuführen. Vom 1.1-31.12.2021 (mit Verlängerungsoption) benötigt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Anbieter zum Betrieb folgender Diagnoseeinrichtungen: a) mobile Diagnosefahrzeuge, b) stationäre Diagnosestelle, c) Einrichtungsdiagnose. Es sollen stationär sowie mobil bei Einrichtungen und Haushalten Abstriche zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 durchgeführt werden. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Diagnostikstellen in eigener Verantwortung und führt bei den ihm vom Auftraggeber benannten Personen als Verwaltungshelfer Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durch. Dies beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben: a) Vorbereitung der Abstrichsets nach den Vorgaben des Auftraggebers, inkl. Erstellung der Laborscheine anhand der vom Auftraggeber übermittelten Dateien, b) Planung der Routen der mobilen Diagnosefahrzeuge, c) Zugangskontrolle zur stationären Diagnosestelle bzw. zur Einrichtungsdiagnose, d) Organisation und Durchführung der Tests und Terminkoordination der Einrichtungsdiagnostik, e) Abstrichnahme, f) Transport der Proben am selben Tag in das vom Kreis beauftragte Labor, g) Reinigung und Desinfektion der genutzten Materialien/Fahrzeuge, h) Schulung des eingesetzten Personals.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-09.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischem Personal
Kurze Beschreibung:
Der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Gesundheitsbehörde nimmt vielfältige Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wahr. Ihm obliegt es u. a. Infektionsketten nachzuverfolgen und Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durchzuführen.
Vom 1.1-31.12.2021 (mit Verlängerungsoption) benötigt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Anbieter zum Betrieb folgender Diagnoseeinrichtungen:
a) mobile Diagnosefahrzeuge,
b) stationäre Diagnosestelle,
c) Einrichtungsdiagnose.
Es sollen stationär sowie mobil bei Einrichtungen und Haushalten Abstriche zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Diagnostikstellen in eigener Verantwortung und führt bei den ihm vom Auftraggeber benannten Personen als Verwaltungshelfer Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durch.
Dies beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Abstrichsets nach den Vorgaben des Auftraggebers, inkl. Erstellung der Laborscheine anhand der vom Auftraggeber übermittelten Dateien,
b) Planung der Routen der mobilen Diagnosefahrzeuge,
c) Zugangskontrolle zur stationären Diagnosestelle bzw. zur Einrichtungsdiagnose,
d) Organisation und Durchführung der Tests und Terminkoordination der Einrichtungsdiagnostik,
e) Abstrichnahme,
f) Transport der Proben am selben Tag in das vom Kreis beauftragte Labor,
g) Reinigung und Desinfektion der genutzten Materialien/Fahrzeuge,
h) Schulung des eingesetzten Personals.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Gesundheitsbehörde nimmt vielfältige Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wahr. Ihm obliegt es u. a. Infektionsketten nachzuverfolgen und Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durchzuführen.
Vom 1.1-31.12.2021 (mit Verlängerungsoption) benötigt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Anbieter zum Betrieb folgender Diagnoseeinrichtungen:
a) mobile Diagnosefahrzeuge,
b) stationäre Diagnosestelle,
c) Einrichtungsdiagnose.
Es sollen stationär sowie mobil bei Einrichtungen und Haushalten Abstriche zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Diagnostikstellen in eigener Verantwortung und führt bei den ihm vom Auftraggeber benannten Personen als Verwaltungshelfer Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durch.
Dies beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Abstrichsets nach den Vorgaben des Auftraggebers, inkl. Erstellung der Laborscheine anhand der vom Auftraggeber übermittelten Dateien,
b) Planung der Routen der mobilen Diagnosefahrzeuge,
c) Zugangskontrolle zur stationären Diagnosestelle bzw. zur Einrichtungsdiagnose,
d) Organisation und Durchführung der Tests und Terminkoordination der Einrichtungsdiagnostik,
e) Abstrichnahme,
f) Transport der Proben am selben Tag in das vom Kreis beauftragte Labor,
g) Reinigung und Desinfektion der genutzten Materialien/Fahrzeuge,
Die Kalkulation zur angebotenen Leistung ist auf Anforderung zu übersenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Kalkulation anzufordern, sofern das Angebot in die nähere Wahl kommt.
In der Kalkulation sind insbesondere die Personalkosten zuzüglich Lohnneben- und Ausstattungskosten, Sachkosten, evtl. Nachunternehmerkosten, allgemeine Verwaltungskosten und schließlich die Kalkulationsposten Wagnis & Gewinn geeignet darzustellen. Mit den Angaben der Kalkulation müssen die Angebotspreise rechnerisch nachvollziehbar sein.
Die Kalkulation zur angebotenen Leistung ist auf Anforderung zu übersenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Kalkulation anzufordern, sofern das Angebot in die nähere Wahl kommt.
In der Kalkulation sind insbesondere die Personalkosten zuzüglich Lohnneben- und Ausstattungskosten, Sachkosten, evtl. Nachunternehmerkosten, allgemeine Verwaltungskosten und schließlich die Kalkulationsposten Wagnis & Gewinn geeignet darzustellen. Mit den Angaben der Kalkulation müssen die Angebotspreise rechnerisch nachvollziehbar sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Gesundheitsbehörde nimmt vielfältige Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wahr. Ihm obliegt es u. a. Infektionsketten nachzuverfolgen und Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durchzuführen.
Vom 1.1-31.12.2021 (mit Verlängerungsoption) benötigt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Anbieter zum Betrieb folgender Diagnoseeinrichtungen:
a) mobile Diagnosefahrzeuge,
b) stationäre Diagnosestelle,
c) Einrichtungsdiagnose.
Es sollen stationär sowie mobil bei Einrichtungen und Haushalten Abstriche zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Diagnostikstellen in eigener Verantwortung und führt bei den ihm vom Auftraggeber benannten Personen als Verwaltungshelfer Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durch.
Dies beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Abstrichsets nach den Vorgaben des Auftraggebers, inkl. Erstellung der Laborscheine anhand der vom Auftraggeber übermittelten Dateien,
b) Planung der Routen der mobilen Diagnosefahrzeuge,
c) Zugangskontrolle zur stationären Diagnosestelle bzw. zur Einrichtungsdiagnose,
d) Organisation und Durchführung der Tests und Terminkoordination der Einrichtungsdiagnostik,
e) Abstrichnahme,
f) Transport der Proben am selben Tag in das vom Kreis beauftragte Labor,
g) Reinigung und Desinfektion der genutzten Materialien/Fahrzeuge,
h) Schulung des eingesetzten Personals.
s. II.1.4.) Kurze Beschreibung.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerunsoption um je 6 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen als Mindestbeträge: 2 000 000,00 EUR Personenschäden, 100 000,00 EUR Sachschäden und 50 000,00 EUR Vermögensschäden bzw. Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung sowie zur Sicherstellung eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die eingesetzten Fahrzeuge (Formular D5),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen als Mindestbeträge: 2 000 000,00 EUR Personenschäden, 100 000,00 EUR Sachschäden und 50 000,00 EUR Vermögensschäden bzw. Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung sowie zur Sicherstellung eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die eingesetzten Fahrzeuge (Formular D5),
— ggf. D3 / D4 Erklärung Unteraufträge (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV) – Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und Verpflichtungserklärung, (F 532 EU-EN/ F 533 EU-EN).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu mindestens einer vergleichbaren Referenz mit vergleichbarem Leistungsumfang aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) zur Durchführung von Test zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers (Betrieb eines Testzentrums, mobile/stationäre Abstrichstation) mit Angaben zum Auftraggeber, Kontaktdaten, Zeitraum der Leistungserbringung, Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und des eingesetzten Personals sowie ggf. dem von Nachunternehmern abgewickelten Anteil (Formular D6 Eigenerklärung Referenz),
— Eigenerklärung zu mindestens einer vergleichbaren Referenz mit vergleichbarem Leistungsumfang aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) zur Durchführung von Test zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers (Betrieb eines Testzentrums, mobile/stationäre Abstrichstation) mit Angaben zum Auftraggeber, Kontaktdaten, Zeitraum der Leistungserbringung, Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und des eingesetzten Personals sowie ggf. dem von Nachunternehmern abgewickelten Anteil (Formular D6 Eigenerklärung Referenz),
— Es ist zu bestätigen, dass hinreichend Personal zur Aufgabenerfüllung vorhanden ist bzw. beschafft werden kann (D7 Eigenerklärung Beschäftigte). Die Anforderung einer Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre bzw. aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens bleibt vorbehalten,
— Es ist zu bestätigen, dass hinreichend Personal zur Aufgabenerfüllung vorhanden ist bzw. beschafft werden kann (D7 Eigenerklärung Beschäftigte). Die Anforderung einer Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre bzw. aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens bleibt vorbehalten,
— ggf. D3 / D4 Erklärung Unteraufträge (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV) – Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und Verpflichtungserklärung, (F 532 EU-EN/ F 533 EU-EN).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:30
Die Kalkulation zur angebotenen Leistung ist auf Anforderung zu übersenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Kalkulation anzufordern, sofern das Angebot in die nähere Wahl kommt.
In der Kalkulation sind insbesondere die Personalkosten zuzüglich Lohnneben- und Ausstattungskosten, Sachkosten, evtl. Nachunternehmerkosten, allgemeine Verwaltungskosten und schließlich die Kalkulationsposten Wagnis & Gewinn geeignet darzustellen. Mit den Angaben der Kalkulation müssen die Angebotspreise rechnerisch nachvollziehbar sein.
In der Kalkulation sind insbesondere die Personalkosten zuzüglich Lohnneben- und Ausstattungskosten, Sachkosten, evtl. Nachunternehmerkosten, allgemeine Verwaltungskosten und schließlich die Kalkulationsposten Wagnis & Gewinn geeignet darzustellen. Mit den Angaben der Kalkulation müssen die Angebotspreise rechnerisch nachvollziehbar sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Münster
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 222-545024 (2020-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Gesundheitsbehörde nimmt vielfältige Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wahr. Ihm obliegt es u. a. Infektionsketten nachzuverfolgen und Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durchzuführen.
Vom 01.01-31.12.2021 (mit Verlängerungsoption) benötigt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Anbieter zum Betrieb folgender Diagnoseeinrichtungen:
a) Mobile Diagnosefahrzeuge,
b) Stationäre Diagnosestelle,
c) Einrichtungsdiagnose.
Es sollen stationär sowie mobil bei Einrichtungen und Haushalten Abstriche zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Diagnostik stellen in eigener Verantwortung und führt bei den ihm vom Auftraggeber benannten Personen als Verwaltungshelfer Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durch.
Dies beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Abstrichsets nach den Vorgaben des Auftraggebers, inkl. Erstellung der Laborscheine anhand der vom Auftraggeber übermittelten Dateien,
b) Planung der Routen der mobilen Diagnosefahrzeuge,
c) Zugangskontrolle zur stationären Diagnosestelle bzw. zur Einrichtungsdiagnose,
d) Organisation und Durchführung der Tests und Terminkoordination der Einrichtungsdiagnostik,
e) Abstrichnahme,
f) Transport der Proben am selben Tag in das vom Kreis beauftragte Labor,
g) Reinigung und Desinfektion der genutzten Materialien/Fahrzeuge,
h) Schulung des eingesetzten Personals.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Gesundheitsbehörde nimmt vielfältige Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wahr. Ihm obliegt es u. a. Infektionsketten nachzuverfolgen und Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durchzuführen.
Vom 01.01-31.12.2021 (mit Verlängerungsoption) benötigt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Anbieter zum Betrieb folgender Diagnoseeinrichtungen:
a) Mobile Diagnosefahrzeuge,
b) Stationäre Diagnosestelle,
c) Einrichtungsdiagnose.
Es sollen stationär sowie mobil bei Einrichtungen und Haushalten Abstriche zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Diagnostik stellen in eigener Verantwortung und führt bei den ihm vom Auftraggeber benannten Personen als Verwaltungshelfer Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durch.
Dies beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Abstrichsets nach den Vorgaben des Auftraggebers, inkl. Erstellung der Laborscheine anhand der vom Auftraggeber übermittelten Dateien,
b) Planung der Routen der mobilen Diagnosefahrzeuge,
c) Zugangskontrolle zur stationären Diagnosestelle bzw. zur Einrichtungsdiagnose,
d) Organisation und Durchführung der Tests und Terminkoordination der Einrichtungsdiagnostik,
e) Abstrichnahme,
f) Transport der Proben am selben Tag in das vom Kreis beauftragte Labor,
g) Reinigung und Desinfektion der genutzten Materialien/Fahrzeuge,
h) Schulung des eingesetzten Personals.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vom 01.01-31.12.2021 (mit Verlängerungsoption) benötigt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Anbieter zum Betrieb folgender Diagnoseeinrichtungen:
a) Mobile Diagnosefahrzeuge,
b) Stationäre Diagnosestelle,
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Diagnostik stellen in eigener Verantwortung und führt bei den ihm vom Auftraggeber benannten Personen als Verwaltungshelfer Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.