Der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Gesundheitsbehörde nimmt vielfältige Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wahr. Ihm obliegt es u. a. Infektionsketten nachzuverfolgen und Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durchzuführen.
Vom 1.1-31.12.2021 (mit Verlängerungsoption) benötigt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Anbieter zum Betrieb folgender Diagnoseeinrichtungen:
a) mobile Diagnosefahrzeuge,
b) stationäre Diagnosestelle,
c) Einrichtungsdiagnose.
Es sollen stationär sowie mobil bei Einrichtungen und Haushalten Abstriche zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Diagnostikstellen in eigener Verantwortung und führt bei den ihm vom Auftraggeber benannten Personen als Verwaltungshelfer Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durch.
Dies beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Abstrichsets nach den Vorgaben des Auftraggebers, inkl. Erstellung der Laborscheine anhand der vom Auftraggeber übermittelten Dateien,
b) Planung der Routen der mobilen Diagnosefahrzeuge,
c) Zugangskontrolle zur stationären Diagnosestelle bzw. zur Einrichtungsdiagnose,
d) Organisation und Durchführung der Tests und Terminkoordination der Einrichtungsdiagnostik,
e) Abstrichnahme,
f) Transport der Proben am selben Tag in das vom Kreis beauftragte Labor,
g) Reinigung und Desinfektion der genutzten Materialien/Fahrzeuge,
h) Schulung des eingesetzten Personals.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-09.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischem Personal
Kurze Beschreibung:
“Der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Gesundheitsbehörde nimmt vielfältige Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wahr. Ihm obliegt es u. a....”
Kurze Beschreibung
Der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Gesundheitsbehörde nimmt vielfältige Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wahr. Ihm obliegt es u. a. Infektionsketten nachzuverfolgen und Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durchzuführen.
“Die Kalkulation zur angebotenen Leistung ist auf Anforderung zu übersenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Kalkulation anzufordern, sofern das...”
Die Kalkulation zur angebotenen Leistung ist auf Anforderung zu übersenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Kalkulation anzufordern, sofern das Angebot in die nähere Wahl kommt.
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Quelle: OJS 2020/S 222-545024 (2020-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge