Der Landkreis Forchheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch für die Erfassung von Wertstoffen zuständig. Die Wertstofferfassung erfolgt im Landkreis Forchheim u. a. über die 30 landkreiseigenen Wertstoffhöfe und 2 eingezäunte Containerstandplätze. Der Landkreis Forchheim wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 1.1.2021 mit dem Betrieb der Wertstoffhöfe und der Betreuung von eingezäunten Containerstandplätzen sowie der Behältergestellung und Transport von Gartenabfällen (Grün gut) auf und von den Wertstoffhöfen des Landkreises Forchheim zum Entsorgungszentrum Deponie Gosberg beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb Wertstoffhöfe Landkreis Forchheim
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Forchheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch für die Erfassung von Wertstoffen zuständig. Die Wertstofferfassung erfolgt im...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Forchheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch für die Erfassung von Wertstoffen zuständig. Die Wertstofferfassung erfolgt im Landkreis Forchheim u. a. über die 30 landkreiseigenen Wertstoffhöfe und 2 eingezäunte Containerstandplätze. Der Landkreis Forchheim wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 1.1.2021 mit dem Betrieb der Wertstoffhöfe und der Betreuung von eingezäunten Containerstandplätzen sowie der Behältergestellung und Transport von Gartenabfällen (Grün gut) auf und von den Wertstoffhöfen des Landkreises Forchheim zum Entsorgungszentrum Deponie Gosberg beauftragen.
1️⃣
Ort der Leistung: Forchheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Forchheim
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Abschnitt II.1.4) „Kurze Beschreibung".
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag tritt am 1.1.2021 in Kraft und endet am 30.6.2022. Sofern der Auftraggeber der Fortsetzung des Vertrages nicht bis spätestens neun Monate vor...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag tritt am 1.1.2021 in Kraft und endet am 30.6.2022. Sofern der Auftraggeber der Fortsetzung des Vertrages nicht bis spätestens neun Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr, längstens aber bis zum 30.6.2024.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems,
2. Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems,
2. Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zum Betrieb von Wertstoffhöfen, untergliedert nach:
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 29.7.2015 bis 29.7.2020,
c) Leistungen,
d) Leistungserbringer und
e) Anzahl der betriebenen Wertstoffhöfe.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems,
2) Eigenerklärung über mindestens eine geeignete Referenz 1...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems,
2) Eigenerklärung über mindestens eine geeignete Referenz 1 (Mindestreferenz) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zum Betrieb von Wertstoffhöfen, untergliedert nach:
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 29.7.2015 bis 29.7.2020,
c) Leistungen,
d) Leistungserbringer und
e) Anzahl der betriebenen Wertstoffhöfe.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D. h. die Mindestreferenz muss:
a) Mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen,
b) Die Mindestreferenz muss mindestens auf 2 der Zeiträume vom 29.7.2015 bis 28.7.2016, vom 29.7.2016 bis 28.7.2017, vom 29.7.2017 bis 28.7.2018, vom 29.7.2018 bis 28.7.2019 oder vom 29.7.2019 bis 29.7.2020 bezogen sein,
c) die Mindestreferenz muss mindestens 3 der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Betriebsführung Wertstoffhof, Stellung von Sammelcontainern (z. B. für Gartenabfälle aus Haushalten), Transport von Sammelgut, Betreuung von Depotcontainerstandplätzen,
d) Die Mindestreferenz muss mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z. B. Unterauftragnehmer Eignungsleihe, bezogen sein,
e) Die Mindestreferenz muss mindestens 5 betriebene Wertstoffhöfe nachweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleich-wertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-31
11:00 📅
“Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen":
1) Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung u. a. des Formulars...”
Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen":
1) Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung u. a. des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen,
2) Sämtliche im Formulargeforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist,
3) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 im Formular). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV im Formular sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken,
4) Zur Eignungsleihe vgl. Abschnitt I.5 des Formulars,
5) Zur Selbstreinigung vgl. Abschnitt I.6 des Formulars.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981-531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981-531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Forchheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch für die Erfassung von Wertstoffen zuständig. Die Wertstofferfassung erfolgt im...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Forchheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch für die Erfassung von Wertstoffen zuständig. Die Wertstofferfassung erfolgt im Landkreis Forchheim u. a. über die 30 landkreiseigenen Wertstoffhöfe und 2 eingezäunte Containerstandplätze. Der Landkreis Forchheim wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 1.1.2021 mit dem Betrieb der Wertstoffhöfe und der Betreuung von eingezäunten Containerstandplätzen sowie der Behältergestellung und Transport von Gartenabfällen (Grüngut) auf und von den Wertstoffhöfen des Landkreises Forchheim zum Entsorgungszentrum Deponie Gosberg beauftragen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Abschnitt II.1.4) „Kurze Beschreibung“.
Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziffer II.2.5) „Zuschlagskriterien“: Alle Zuschlagskriterien ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 148-363192
Auftragsvergabe
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Titel: Betrieb Wertstoffhöfe Landkreis Forchheim
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Zu Abschnitt III.1) "Teilnahmebedingungen":
1) Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung u. a. des Formulars...”
Zu Abschnitt III.1) "Teilnahmebedingungen":
1) Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung u. a. des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2) Sämtliche im Formulargeforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 im Formular). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV im Formular sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4) Zur Eignungsleihe vgl. Abschnitt I.5 des Formulars.
5) Zur Selbstreinigung vgl. Abschnitt I.6 des Formulars.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 204-496832 (2020-10-15)