Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in drei Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungskriterien anhand der folgenden beiden Aspekte bewerten:
— Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (10 Punkte)
— Referenzen (20 Punkte)
1. Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass er die Leistung dauerhaft erfüllen kann. Zum Nachweis der geforderten Angaben sind geeignete Quellen, z. B. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Geschäftsberichte der Wirtschaftsjahre 2017 bis 2019 vorzulegen.
a) Finanzstärke:
Der Rückdeckungsversicherer muss die Kapitalerträge (Erträge aus Kapitalanlagen abzgl. der Aufwendungen aus Kapitalanlagen) der Wirtschaftsjahre 2017 bis 2019 sowie die Zinsverpflichtung (Aufwand aus der Zuschreibung des Garantiezinses der Versicherungsverträge) für die Wirtschaftsjahre 2017 bis 2019 angeben. Die Ergebnisanteile aus dem Geschäft mit fondsgebundenen Versicherungen sind hierbei nicht zu berücksichtigen.
Der Mittelwert der Quotienten aus Kapitalertrag und Zinsverpflichtung für die Jahre 2017 bis 2019 ergibt die Finanzstärke.
b) Reservequote:
Für die Kapitalanlage des Rückdeckungsversicherers ist für die Bilanzstichtage 31. Dezember 2017 bis 31. Dezember 2019 der Quotient aus den Marktwerten der Kapitalanlage und der Buchwerte zu bilden. Der Mittelwert dieser Quotienten bildet die Reservequote.
Für die Finanzstärke und Reservequote werden unter allen Bewerbern und Bewerbergemeinschaften die jeweils höchsten Werte als Referenzgröße festgelegt. Die Punktzahl ergibt sich dann wie folgt:
Punkte (Bewerber) = 5 * Finanzstärke (Bewerber)/Referenzgröße (Finanzstärke)
+ 5 * Reservequote (Bewerber)/Referenzgröße (Reservequote)
2. Referenzen:
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil er allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der letzten 5 Jahre abgewickelt hat. Es genügt die Angabe von drei Referenzfällen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden im Weiteren insbesondere folgende Punkte besonders berücksichtigt:
— Komplexität des Referenzprojekts vergleichbar mit Auftraggeber (Anzahl der Mitarbeiter, mehrere Standorte etc.);
— Ablauf und Zeitrahmen des Einrichtungsprojektes;
— Beitragsaufkommen innerhalb des ersten Jahres;
— Zusätzliche Dienstleistungen, die der Bewerber im Rahmen der Referenzleistung erbracht hat.
3. Punktevergabe:
Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Maßstab: 20 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 16 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 12 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.
Die Gesamtpunktzahl wird wie folgt ermittelt: Punkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit + 0,5 x Punkte Referenzen.