Betriebliche Sozialberatung/Employee Assistance Program (EAP)

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Beschaffung der Sozialberatung für die Mitarbeiter der GSI, durch einen externen Anbieter.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-01 Auftragsbekanntmachung
2020-11-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Referenznummer: 42/50071106
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der Sozialberatung für die Mitarbeiter der GSI, durch einen externen Anbieter.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: ekf42@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159712453 📞
Fax: +49 6159-71-3982 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRRP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRRP 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 128-313485
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Teilnahmephase: Wertung der Eignung des Bewerbers anhand des Teilnahmeantrags inkl. Eignungsformblätter und Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Weitere wichtige Informationen zur Eignungsprüfung sind bitte dem Abschnitt A Teilnahmewettbewerb der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Vergabestelle akzeptiert die Abgabe der Teilnahmeanträge allein elektronisch in Textform. Sollten in der 1. Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) bereits Angebote eingereicht werden, kann dies zum Ausschluss des Bewerbers führen. Insbesondere die Unterlagen zur Angebotsphase dienen lediglich der Information. Angebotsphase: Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: — Elektronisch in Textform. Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: — Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB); — Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus; — Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften/unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. Die Angebotswertung erfolgt wie folgt: — Preis: 30 % — Leistungskriterien: 70 % Die Leistungkriterien unterteilen sich in: — Hauptkriterium: —— Qualifikation und Erfahrung der Beraterin/des Beraters 40 %. — Unterkriterium: —— Art der Qualifikation hinsichtlich des Studiums/Ausbildung (30 %). — Unterkriterium: —— Nachweis von Beratungskompetenzen (50 %). — Unterkriterium: —— Sicheres Beherrschen der englische und deutschen Sprache in Wort und Schrift (20 %). — Hauptkriterium: —— Qualität des Angebotes 60 %. GSI wird die Erstangebote auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie auf die Erfüllung eventuell in der Bekanntmachung festgelegter Mindestanforderungen überprüfen. GSI wird überdies die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Preise prüfen und die Angebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) vorläufig bewerten. Da der Zuschlag nicht bereits auf die Erstangebote erteilt werden wird, wird der Auftraggeber anschließend über die Erstangebote und eventuelle Folgeangebote mit den Bietern verhandeln (nur nicht über die Mindestbedingungen und die Zuschlagskriterien), je nach Bedarf in einer oder mehreren Runden. GSI behält sich vor, die Verhandlungen nur mit den drei Bietern zu führen, deren Erstangebote im Rahmen der vorläufigen Bewertung die höchste Punktzahl erhalten haben. Hinweis: Bitte beachten Sie für ihre Zeitplanung, dass Verhandlungsgespräche geplant sind. Die genaue Terminierung wird Ihnen nach der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs, mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben. Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.4.2015 – VK 1-12/15). Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de, Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRRP
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Beratungsangebot soll zum einen in akuten schwierigen beruflichen und privaten Situationen, Unterstützung und Hilfestellung bieten und zum anderen proaktiv Unterstützungsangebote zu relevanten Themen vorhalten.
Der AN wird in Abstimmung mit dem Betriebsärztlichen Dienst und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement den AG mit Empfehlungen unterstützen, welche Unterstützungsangebote (akut und präventiv) vorrangig etabliert werden sollen und erstellt regelmäßig Auswertungen zur Nutzung der Angebote.
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Die Leistung soll nur von einer Person erbracht werden.
Der Auftrag wird ab 1.1.2021 für zunächst 2 Jahre erteilt werden, mit der Option auf 1x malige Verlängerung um weitere 2 Jahre, bis Ende 2025. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Es bedarf eine schriftliches Verlängerungsschreiben seitens der GSI, dass 6 Wochen vor Ablauf des möglichen Vertragsende versendet sein muss.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird ab 1.1.2021 für zunächst 2 Jahre erteilt werden, mit der Option auf 1x malige Verlängerung um weitere 2 Jahre, bis Ende 2025. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Es bedarf eine schriftliches Verlängerungsschreiben seitens der GSI, dass 6 Wochen vor Ablauf des möglichen Vertragsende versendet sein muss.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
2. Unternehmensdarstellung + Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung- Angabe der abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter und Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre – dieses Formblatt ist Teil der Datei „02 Eignungsformblätter mit TN Antrag.docx“,
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4. Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt
Dieses Formblatt ist Teil der Datei „02 Eignungsformblätter mit TN Antrag.docx“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
6. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Dieses Formblatt ist Teil der Datei „02 Eignungsformblätter mit TN Antrag.docx“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten. = Formblatt Referenzen, als Teil der Datei 02 Eignungsformblätter.docx.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Einzureichende Unterlagen:
— 5. Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG)
Dieses Formblatt ist Teil der Datei „02 Eignungsformblätter mit TN Antrag.docx“
— 7. Ggf. auszufüllende Formblätter: Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und Verfügbarkeitserklärung wenn zutreffend (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. Formblatt Bietergemeinschaft
Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend zusammen mit der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer unterzeichneten Formblatt Verfügbarkeitserklärung
Als Teil der Datei: „02 Eignungsformblätter mit TN Antrag.docx“:
— 8. Vereinbarung Auftragsverarbeitung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Datei 06 Auftragsvereinbarung.docx
— 1. Teilnahmeantrag (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt Teilnahmeantrag – Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben.
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Dieses Formblatt ist Teil der Datei „02 Eignungsformblätter mit TN Antrag.docx“.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRRP/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Ggf. nach Vertragsablauf in 24 Monaten (2022) bzw. nach Vertragsverlängerung in 48 Monaten (2024)
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Teilnahmephase:
Wertung der Eignung des Bewerbers anhand des Teilnahmeantrags inkl. Eignungsformblätter und Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Weitere wichtige Informationen zur Eignungsprüfung sind bitte dem Abschnitt A Teilnahmewettbewerb der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabestelle akzeptiert die Abgabe der Teilnahmeanträge allein elektronisch in Textform.
Sollten in der 1. Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) bereits Angebote eingereicht werden, kann dies zum Ausschluss des Bewerbers führen. Insbesondere die Unterlagen zur Angebotsphase dienen lediglich der Information.
Angebotsphase:
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
— Elektronisch in Textform.
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB);
— Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus;
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— Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften/unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Die Angebotswertung erfolgt wie folgt:
— Preis: 30 %
— Leistungskriterien: 70 %
Die Leistungkriterien unterteilen sich in:
— Hauptkriterium:
—— Qualifikation und Erfahrung der Beraterin/des Beraters 40 %.
— Unterkriterium:
—— Art der Qualifikation hinsichtlich des Studiums/Ausbildung (30 %).
—— Nachweis von Beratungskompetenzen (50 %).
—— Sicheres Beherrschen der englische und deutschen Sprache in Wort und Schrift (20 %).
—— Qualität des Angebotes 60 %.
GSI wird die Erstangebote auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie auf die Erfüllung eventuell in der Bekanntmachung festgelegter Mindestanforderungen überprüfen. GSI wird überdies die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Preise prüfen und die Angebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) vorläufig bewerten.
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Da der Zuschlag nicht bereits auf die Erstangebote erteilt werden wird, wird der Auftraggeber anschließend über die Erstangebote und eventuelle Folgeangebote mit den Bietern verhandeln (nur nicht über die Mindestbedingungen und die Zuschlagskriterien), je nach Bedarf in einer oder mehreren Runden.
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GSI behält sich vor, die Verhandlungen nur mit den drei Bietern zu führen, deren Erstangebote im Rahmen der vorläufigen Bewertung die höchste Punktzahl erhalten haben.
Hinweis: Bitte beachten Sie für ihre Zeitplanung, dass Verhandlungsgespräche geplant sind. Die genaue Terminierung wird Ihnen nach der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs, mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.4.2015 – VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de, Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRRP

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de, Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 128-313485 (2020-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 874.14 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-585024
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 128-313485
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRCJ

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebotes – inhaltliche Abdeckung des Leistungsverzeichnisses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 42
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Beraterin/des Beraters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Preis (Gewichtung): 30.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-27 📅
Name: ias Aktiengesellschaft
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30820015800 📞
E-Mail: service@ias-gruppe.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau S. Konhäuser

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Mehr anzeigen
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Mehr anzeigen
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 237-585024 (2020-11-30)