Betriebliche Zusatzversicherung für Beschäftigte der Knappschaft Kliniken und Servicegesellschaften

UKB, KKB, KKS, KV, BKB, KW, RMK, KKG, KKSG, DSL, KKS Service, KVS, KWS, RMK Service

Betriebliche Zusatzversicherung für Beschäftigte der Knappschaft Kliniken und Servicegesellschaften.
Die betriebliche Zusatzversicherung bezieht sich auf 2 Bestandteile:
Unterbringung und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung: Die Versicherung übernimmt 100 % der Aufwendungen für gesondert berechnete Unterbringung und Verpflegung im Wahlleistungsbereich der Knappschaft Kliniken.
Ersatzleistung Krankenhaustagegeld: Werden bei einem Aufenthalt in einer Knappschaft Klinik Unterbringung und Verpflegung nicht im versicherten Umfang berechnet oder in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-18 Auftragsbekanntmachung
2020-07-16 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2020-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Krankenversicherung (Zusatzversicherung)
Referenznummer: 2020JBA009
Kurze Beschreibung:
Betriebliche Zusatzversicherung für Beschäftigte der Knappschaft Kliniken und Servicegesellschaften. Die betriebliche Zusatzversicherung bezieht sich auf 2 Bestandteile: Unterbringung und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung: Die Versicherung übernimmt 100 % der Aufwendungen für gesondert berechnete Unterbringung und Verpflegung im Wahlleistungsbereich der Knappschaft Kliniken. Ersatzleistung Krankenhaustagegeld: Werden bei einem Aufenthalt in einer Knappschaft Klinik Unterbringung und Verpflegung nicht im versicherten Umfang berechnet oder in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Krankenversicherung (Zusatzversicherung) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unfall- und Krankenversicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: UKB, KKB, KKS, KV, BKB, KW, RMK, KKG, KKSG, DSL, KKS Service, KVS, KWS, RMK Service
Postort: Bundesweit
Kontakt
Internetadresse: http://www.kk-service.de 🌏
E-Mail: vegabe@kk-service.de 📧
URL der Dokumente: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=LDhf2YVAQh0%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter-vergabe.kk-service.de/evergabe.bieter/index.aspx 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-22 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 119-289533
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der Auftraggeber die Vereinbarung. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Abrechnung der Beiträge und Abwicklung der Vereinbarung erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem Dienstleister. Die KKSG ist für das Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Der Versicherungsgeber hat keinen Anspruch auf Versicherung einer bestimmten Mindestmenge an Personen. Die Anzahl der Zusatzversicherungen während der Laufzeit basiert auf der Anzahl von tatsächlich gegenüber dem Versicherungsgeber angemeldeten Beschäftigten der jeweiligen Versicherungsnehmer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldung der individuellen Beschäftigten nur dann erfolgt, wenn diese hierzu ihr Einverständnis erklären bzw. wenn kollektiv eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird. Für den Versicherungsschutz werden 2 Varianten (Alternativpositionen) abgefragt. Die Auftraggeber entscheiden vor dem Zuschlag, welche Variante (Alternativposition) beauftragt werden soll. Der angegeben Schätzwert basiert auf der geschätzten Anzahl an zu versichernden Personen von 12 500 Personen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betriebliche Zusatzversicherung für Beschäftigte der Knappschaft Kliniken und Servicegesellschaften.
Die betriebliche Zusatzversicherung bezieht sich auf 2 Bestandteile:
Unterbringung und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung: Die Versicherung übernimmt 100 % der Aufwendungen für gesondert berechnete Unterbringung und Verpflegung im Wahlleistungsbereich der Knappschaft Kliniken.
Ersatzleistung Krankenhaustagegeld: Werden bei einem Aufenthalt in einer Knappschaft Klinik Unterbringung und Verpflegung nicht im versicherten Umfang berechnet oder in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
Geschätzter Gesamtwert: 2 880 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird eine Gruppenversicherungsvereinbarung über eine betriebliche Zusatzversicherung für die Beschäftigten der Knappschaft Kliniken und der Servicegesellschaften. Aufgenommen werden alle Beschäftigten ohne Unterscheidung nach Alter, Geschlecht und Vorerkrankung. Die Anzahl an zu versichernden Personen beläuft sich derzeit auf rund 12.500 Personen.
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— Unterbringung und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung:
Die Versicherung übernimmt 100 % der Aufwendungen für gesondert berechnete Unterbringung und Verpflegung im Wahlleistungsbereich der Knappschaft Kliniken.
— Ersatzleistung Krankenhaustagegeld:
Werden bei einem Aufenthalt in einer Knappschaft Klinik Unterbringung und Verpflegung nicht im versicherten Umfang berechnet oder in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
Ausgeschrieben wird die Basisleistung Unterbringung und Verpflegung im Zwei-Bett-Zimmer (Variante 1). Als Alternativposition werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Ein-Bett-Zimmer abgefragt (Variante 2). Die Bieter sind verpflichtet, beide Varianten anzubieten.
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Der Zuschlag wird auf eine der beiden möglichen Varianten (Alternativpositionen) erteilt. Die Entscheidung, welche Variante (Alternativposition) beauftragt wird, wird nach Kenntnisnahme der Angebotsinhalte durch die Auftraggeber vor Zuschlagsentscheidung getroffen. Die Entscheidung wird einheitlich für alle Auftraggeber getroffen.
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Den Zuschlag erhält das für die jeweilige Variante (Alternativposition) wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100 % der Preis für die jeweilige Variante (Alternativposition) maßgeblich. Für die Auswertung der Preise wird die Höhe der Versicherungsbeiträge pro beschäftigter Person und Monat für die jeweilige Variante (Alternativposition) verglichen. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem preislich niedrigsten Versicherungsbeitrag für die jeweilige Variante (Alternativposition).
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Für die Entscheidung darüber, ob Variante 1 (Basisleistung) oder Variante 2 (Alternativposition) beauftragt wird, werden zunächst getrennt die Preise der Angebote für die Basisleistung und die Preise für die Alternativposition verglichen. Für jede Variante (Alternativposition) wird dann anhand der Preise eine eigene Rangfolge gebildet und jeweils das preislich günstigste Angebot ermittelt.
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Den Zuschlag erhält dann entweder das preislich günstigste Angebot für die Variante 1 (Basisleistung, Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer) oder das preislich günstigste Angebot für die Variante 2 (Alternativposition, Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer). Maßgeblich für die Entscheidung ist, ob die vorgesehenen finanziellen Mittel ausreichen, um zusätzlich zur Basisleistung den erweiterten Versicherungsumfang der Variante 2 zu bezahlen.
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Für die Ersatzleistungen werden Mindestpreise aufgeführt. Der Versicherungsgeber kann höhere Ersatzleistungen anbieten. Die konkrete Höhe ist vom Versicherungsgeber im Preisblatt verbindlich anzugeben. Eine höhere Ersatzleistung fließt nicht in die Wertung über den Zuschlag ein.
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Die Höhe der angebotenen Ersatzleistung darf die vorgegebenen Mindestbeträge nicht unterschreiten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungsbeginn wird auf den 1.1.2021 festgesetzt. Der Versicherungsvertrag wird - beginnend am 1.1.2021, 00.00 Uhr – für die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, soweit nicht der Versicherer oder der Versicherungsnehmer den Vertrag sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Versicherungsgeber kann den Vertrag nicht in Bezug auf einzelne Versicherungsnehmer kündigen.
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Beschreibung der Optionen:
Der Versicherungsgeber muss die Möglichkeit einräumen, dass die Deutsche Rentenversicherung-Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) während der Vertragslaufzeit mit ihren Beschäftigen in den Vertrag aufgenommen wird. Der Versicherungsschutz gilt dann zu den gleichen Bedingungen auch für Beschäftigte der DRV KBS und aus rechtlich selbstständigen Tochter-/Schwester-Unternehmen der DRV KBS mit gleichem Betriebscharakter. Bei der DRV KBS sind derzeit ca. 10 000 Personen beschäftigt.
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Zusätzliche Informationen:
Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der Auftraggeber die Vereinbarung. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Abrechnung der Beiträge und Abwicklung der Vereinbarung erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem Dienstleister. Die KKSG ist für das Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle.
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Der Versicherungsgeber hat keinen Anspruch auf Versicherung einer bestimmten Mindestmenge an Personen. Die Anzahl der Zusatzversicherungen während der Laufzeit basiert auf der Anzahl von tatsächlich gegenüber dem Versicherungsgeber angemeldeten Beschäftigten der jeweiligen Versicherungsnehmer.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldung der individuellen Beschäftigten nur dann erfolgt, wenn diese hierzu ihr Einverständnis erklären bzw. wenn kollektiv eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird.
Für den Versicherungsschutz werden 2 Varianten (Alternativpositionen) abgefragt. Die Auftraggeber entscheiden vor dem Zuschlag, welche Variante (Alternativposition) beauftragt werden soll.
Der angegeben Schätzwert basiert auf der geschätzten Anzahl an zu versichernden Personen von 12 500 Personen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2StGB zu begehen
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— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
— § 263 StGB(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335aStGB(Ausländische und internationale Bedienstete);
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B. Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz.
D. Erklärung zu den Ausschlussgründen
Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44892
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
Postort: Bottrop
Land: Bottrop, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezeichnung: Knappschaftsklinikum Saar GmbH
Postort: Püttlingen
Land: Saarland 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Vest GmbH
Postort: Recklinghausen
Land: Recklinghausen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
Postort: Gelsenkirchen
Land: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Westfalen GmbH
Postort: Dortmund
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Maas Klinikum GmbHOrt:
Postort: Würselen
Land: Städteregion Aachen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: DSL GmbH
KK Saar Service GmbH
Klinikum Vest Service GmbH
Klinikum Westfalen Service GmbH
Rhein-Maas Klinikum Service GmbH
Knappschaft Kliniken GmbH
KNAPPSCHAFT KlINIKEN SERVICE GMBH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft Kliniken und Servicegesellschaften
Kontakt
Kontaktperson: Baier, Jonas
Internetadresse: www.kk-service.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.kk-service.de 🌏
Kontaktperson: Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG)
E-Mail: vergabe@kk-service.de 📧
Internetadresse: www.kk-bochum.de 🌏
: www.kk-bottrop.de 🌏
: www.kk-saar.de 🌏
: www.klinikum-vest.de 🌏
: www.bergmannsheil-buer.de 🌏
: www.klinikum-westfalen.de 🌏
: www.rheinmaasklinikum.de 🌏
: www.knappschaft-kliniken.de 🌏
Dokumente URL: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=LDhf2YVAQh0%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
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Quelle: OJS 2020/S 119-289533 (2020-06-18)
Ergänzende Angaben (2020-07-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 139-343073
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 119-289533
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Im Preisblatt und im Bieterassistent der Vergabeplattform sind nicht Netto Preise, sondern der Zahlbetrag in Euro, Inklusive aller Kosten, Steuern etc. anzugeben. Die Angabe im Bieterassistent dient nur der Information und kann nicht ausgeschaltet werden. Für die Angabe im Bieterassistent der Vergabeplattform wird der hinterlegte Steuersatz auf null gesetzt, damit der eingetragene Zahlbetrag nicht erhöht wird.
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Quelle: OJS 2020/S 139-343073 (2020-07-16)