Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind für die folgend genannten Kriterien mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Wenn
— die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden oder
— die Informationen für die Vergabestelle nicht gebührenfrei bei einer Datenbank abrufbar sind bzw.
— die Zuschlag erteilende Stelle nicht bereits im Besitz der Informationen ist.
Hat das den Ausschluss des Teilnahmeantrag zur Folge.
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den folgend benannten Kriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet.
Sind die Mindestanforderungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), wird dieser nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wichtung 10 %
Punktverteilung:
— 0 Pkt: Gesamtumsatz < 600 000 EUR;
— 1 Pkt: Gesamtumsatz ≥ 600 000 EUR (Mindestanforderung);
— 2 Pkt: Gesamtumsatz ≥ 900 000 EUR;
— 3 Pkt: Gesamtumsatz ≥ 1 200 000 EUR;
— 4 Pkt: Gesamtumsatz ≥ 1 500 000 EUR;
— 5 Pkt: Gesamtumsatz ≥ 1 800 000 EUR.
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Planung von Werksanlagen) sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wichtung 10 %
Punktverteilung:
— 0 Pkt: Umsatz < 300 000 EUR/a;
— 1 Pkt: Umsatz ≥ 300 000 EUR/a (Mindestanforderung);
— 2 Pkt: Umsatz ≥ 600 000 EUR/a;
— 3 Pkt: Umsatz ≥ 840 000 EUR/a;
— 4 Pkt: Umsatz ≥ 1 020 000 EUR/a;
— 5 Pkt: Umsatz ≥ 1 200 000 EUR/a.
—— Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1)
Nachweis durch Referenzen:
— bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde Ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
— bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellten Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers aus.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Ein Bewerber, der nicht mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen benennt und vorlegt, erhält 0 Punkte bei diesem Auswahlkriterium und wird ausgeschlossen.
Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen werden bei jedem Bewerber addiert und es wird dann der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet und mit der Wichtung für das Auswahlkriterium multipliziert.
Jede Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Kurzbeschreibung, Honorarvolumen (bei Bietergemeinschaften mit Angabe des Leistungsanteils des Bewerbers), Auftraggeber (Anpsrechpartner mit Adresse, Telefon, ggf. E-Mail), Leistungszeitraum
Gewertet weden Referenzen, die dem Erfahrungsnachweis für die Ausgeschriebene Leistung dienlich sind und ein Honorarvolumen (bzw. Honoraranteil) von 100 000 EUR erreichen oder überschreiten.
Wichtung 50 %
Punktverteilung:
— 0 Pkt: keine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen nachgewiesen;
— 1 Pkt: Erfahrung in der Erstellung von Betriebskonzepten in elektrotechnischen Instandsetzungsbetrieben (Mindestanforderung);
— 2 Pkt: Erfahrung in der Erstellung von Betriebskonzepten in maschinentechnischen Instandsetzungsbetrieben;
— 3 Pkt: Zusätzlich zum vorhergehenden Punkt Erfahrung in der Bietriebs- und Anlagenplanung im Bereich des Maschinenbaus;
— 4 Pkt: Zusätzlich zum vorhergehenden 2 Punkten Erfahrung in der Bietriebs- und Anlagenplanung im Bereich des Schiffbaus;
— 5 Pkt: Zusätzlich zum vorhergehenden 3 Punkten Erfahrung in der Umsetzung von Bietriebs- und Anlagenplanungen.
—— Das jährliche Mittel meiner/unserer Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Wichtung 30 %
Punktverteilung Verhältnis Mitarbeiter/Führungskräfte:
— 0 Pkt: ≥ 20:1;
— 1 Pkt: ≥ 15:1 & < 20:1 (Mindestanforderung);
— 2 Pkt: ≥ 10:1 & < 15:1;
— 3 Pkt: ≥ 8:1 & < 10:1;
— 4 Pkt: > 5:1 & < 8:1;
— 5 Pkt: ≤ 5:1 &.