Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außen-stellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: 0061-DLG/2020-03.213
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung. Der Auftrag...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außen-stellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-14 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 200-485370
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.”
Quelle: OJS 2020/S 200-485370 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung. Der Auftrag...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 2 235 150 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge