1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i. V. mit DGUV Vorschrift 2
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i. V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Stadtverwaltung).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Rostock
Beschreibung der Beschaffung:
“Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i. V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Grundbetreuung –...”
Beschreibung der Beschaffung
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i. V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Grundbetreuung – Mitwirkung bei der Erstellung von Konzepten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, die medizinische Bearbeitung von verfahren zur Anerkennung von Dienstunfällen nach dem Beamtenversorgungsgesetz,
— Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention,
— Leistungen nach dem ASiG (z. B. Teilnahme an Arbeits- und Sicherheitsausschusssitzungen),
— Unterstützung und Beratung der Verantwortlichen, in der Regel Vorgesetzte aus den Fachämtern und anderen Organisationseinheiten, in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Gesundheitsförderung,
— konstruktive Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den örtlichen Personalräten, dem Gesamtpersonalrat.
Der Schwerbehindertenvertretung und den Sicherheitsbeauftragten.
Betriebsspezifische Betreuung – Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen nach.
a) Fahrerlaubnisverordnung (FeV);
b) nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen – Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV sowie bedarfsorientierte Wunsch- und Auftragsuntersuchungen – Betreuungsleistungen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Räumlichkeiten sind im Stadtgebiet Rostock vorzuhalten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung FB 124 https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf und weitere Nachweise und Erklärungen siehe Vergabeunterlagen.” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Berufshaftpflichtversicherung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV
Postanschrift: Johannes Stelling Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3865884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 015-032091 (2020-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Sachgebiet Zentrale Vergabe und Beschaffung”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i.V. mit DGUV Vorschrift 2
Kurze Beschreibung:
“Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i.V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Stadtverwaltung).” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i.V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Grundbetreuung -...”
Beschreibung der Beschaffung
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i.V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Grundbetreuung - Mitwirkung bei der Erstellung von Konzepten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, die medizinische Bearbeitung von
Verfahren zur Anerkennung von Dienstunfällen nach dem Beamtenversorgungsgesetz,
— Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention,
— Leistungen nach dem ASiG (z. B. Teilnahme an Arbeits- und Sicherheitsausschusssitzungen),
— Unterstützung und Beratung der Verantwortlichen, in der Regel Vorgesetzte aus den Fachämtern und anderen Organisationseinheiten, in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Gesundheitsförderung,
— konstruktive Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den örtlichen Personalräten, dem Gesamtpersonalrat.
Der Schwerbehindertenvertretung und den Sicherheitsbeauftragten.
Betriebsspezifische Betreuung - Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen nach
a) Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
b) nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen - Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV sowie bedarfsorientierte Wunsch- und Auftragsuntersuchungen - Betreuungsleistungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 015-032091
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 060-144505 (2020-03-23)