Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i. V. mit DGUV Vorschrift 2

Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Sachgebiet Zentrale Vergabe und Beschaffung

Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i. V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Stadtverwaltung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-20 Auftragsbekanntmachung
2020-03-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i. V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Stadtverwaltung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Sachgebiet Zentrale Vergabe und Beschaffung
Postanschrift: Neuer Markt 3
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: uta.klimpel@rostock.de 📧
Telefon: +49 381/3812332 📞
Fax: +49 3813812333 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E79889815 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E79889815 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-22 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 015-032091
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Räumlichkeiten sind im Stadtgebiet Rostock vorzuhalten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i. V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Grundbetreuung – Mitwirkung bei der Erstellung von Konzepten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, die medizinische Bearbeitung von verfahren zur Anerkennung von Dienstunfällen nach dem Beamtenversorgungsgesetz,
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— Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention,
— Leistungen nach dem ASiG (z. B. Teilnahme an Arbeits- und Sicherheitsausschusssitzungen),
— Unterstützung und Beratung der Verantwortlichen, in der Regel Vorgesetzte aus den Fachämtern und anderen Organisationseinheiten, in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Gesundheitsförderung,
— konstruktive Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den örtlichen Personalräten, dem Gesamtpersonalrat.
Der Schwerbehindertenvertretung und den Sicherheitsbeauftragten.
Betriebsspezifische Betreuung – Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen nach.
a) Fahrerlaubnisverordnung (FeV);
b) nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen – Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV sowie bedarfsorientierte Wunsch- und Auftragsuntersuchungen – Betreuungsleistungen.
Zusätzliche Informationen: Räumlichkeiten sind im Stadtgebiet Rostock vorzuhalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Rostock

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung FB 124 https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf und weitere Nachweise und Erklärungen siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Berufshaftpflichtversicherung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV
Postanschrift: Johannes Stelling Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3865884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 015-032091 (2020-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i.V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Stadtverwaltung).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Sachgebiet Zentrale Vergabe und Beschaffung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 060-144505
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 015-032091
ABl. S-Ausgabe: 60

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG i.V. mit DGUV Vorschrift 2 für die Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Grundbetreuung - Mitwirkung bei der Erstellung von Konzepten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, die medizinische Bearbeitung von
Verfahren zur Anerkennung von Dienstunfällen nach dem Beamtenversorgungsgesetz,
Betriebsspezifische Betreuung - Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen nach
a) Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
b) nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen - Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV sowie bedarfsorientierte Wunsch- und Auftragsuntersuchungen - Betreuungsleistungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 060-144505 (2020-03-23)