Für den Betrieb verschiedener Fachverfahren benötigt das Landesamt für Steuern eine Betriebsunterstützung in den Bereichen Oracle Datenbanken, Oracle Middleware, OpenSource Middleware und OpenShift Container-Umgebung. Im Rahmen der Betriebsunterstützung wird die eigenständige Bearbeitung konkreter Aufgabenstellungen aus diesen Themenbereichen gefordert. Bei dringenden Problemen muss die Bearbeitung im Rahmen einer Notfallunterstützung erfolgen. Optional ist die Übertragung bestimmter Betriebsaufgaben aus dem Themenumfeld zur eigenständigen Betriebsführung vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betriebsunterstützung für Middleware und Datenbanken im Justizbetrieb
2020JWE000001”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Für den Betrieb verschiedener Fachverfahren benötigt das Landesamt für Steuern eine Betriebsunterstützung in den Bereichen Oracle Datenbanken, Oracle...”
Kurze Beschreibung
Für den Betrieb verschiedener Fachverfahren benötigt das Landesamt für Steuern eine Betriebsunterstützung in den Bereichen Oracle Datenbanken, Oracle Middleware, OpenSource Middleware und OpenShift Container-Umgebung. Im Rahmen der Betriebsunterstützung wird die eigenständige Bearbeitung konkreter Aufgabenstellungen aus diesen Themenbereichen gefordert. Bei dringenden Problemen muss die Bearbeitung im Rahmen einer Notfallunterstützung erfolgen. Optional ist die Übertragung bestimmter Betriebsaufgaben aus dem Themenumfeld zur eigenständigen Betriebsführung vorgesehen.
Für den Betrieb verschiedener Fachverfahren benötigt das Landesamt für Steuern eine Betriebsunterstützung in den Bereichen Oracle Datenbanken, Oracle Middleware, OpenSource Middleware und OpenShift Container-Umgebung. Im Rahmen der Betriebsunterstützung wird die eigenständige Bearbeitung konkreter Aufgabenstellungen aus diesen Themenbereichen gefordert. Bei dringenden Problemen muss die Bearbeitung im Rahmen einer Notfallunterstützung erfolgen. Optional ist die Übertragung bestimmter Betriebsaufgaben aus dem Themenumfeld zur eigenständigen Betriebsführung vorgesehen.
Weitere Details zu den ausgeschriebenen Dienstleistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um je ein Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio und die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre.
Referenzen über 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio und die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre.
Referenzen über 2 vergleichbare, erfolgreich durchgeführte Aufträge.
Weitere Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Scientology Schutzerklärung;
— Geheimhaltungsvereinbarung;
— Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung;
— Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 5 Jahren wird begründet durch die Komplexität der Aufgabengebiete, welche die Betriebsunterstützung und die...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 5 Jahren wird begründet durch die Komplexität der Aufgabengebiete, welche die Betriebsunterstützung und die Fachverfahren der Justiz mit sich bringen. Insbesondere bedarf es einer längeren Einarbeitungszeit, gerade um das nötige Knowhow im Umgang mit den Fachverfahren der Justiz vermitteln zu können.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-31
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 155-379369 (2020-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern — Zentrale Vergabestelle”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 155-379369
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Betriebsunterstützung für Middleware und Datenbanken im Justizbetrieb
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: virtual 7 GmbH
Postanschrift: Amalienbadstr. 41 d
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die genauen Auftragswerte werden aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 197-477072 (2020-10-06)