Für den Betrieb verschiedener Fachverfahren benötigt das Landesamt für Steuern eine Betriebsunterstützung in den Bereichen Oracle Datenbanken, Oracle Middleware, OpenSource Middleware und OpenShift Container-Umgebung. Im Rahmen der Betriebsunterstützung wird die eigenständige Bearbeitung konkreter Aufgabenstellungen aus diesen Themenbereichen gefordert. Bei dringenden Problemen muss die Bearbeitung im Rahmen einer Notfallunterstützung erfolgen. Optional ist die Übertragung bestimmter Betriebsaufgaben aus dem Themenumfeld zur eigenständigen Betriebsführung vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2020JWE000001
Kurze Beschreibung:
Für den Betrieb verschiedener Fachverfahren benötigt das Landesamt für Steuern eine Betriebsunterstützung in den Bereichen Oracle Datenbanken, Oracle Middleware, OpenSource Middleware und OpenShift Container-Umgebung. Im Rahmen der Betriebsunterstützung wird die eigenständige Bearbeitung konkreter Aufgabenstellungen aus diesen Themenbereichen gefordert. Bei dringenden Problemen muss die Bearbeitung im Rahmen einer Notfallunterstützung erfolgen. Optional ist die Übertragung bestimmter Betriebsaufgaben aus dem Themenumfeld zur eigenständigen Betriebsführung vorgesehen.
Für den Betrieb verschiedener Fachverfahren benötigt das Landesamt für Steuern eine Betriebsunterstützung in den Bereichen Oracle Datenbanken, Oracle Middleware, OpenSource Middleware und OpenShift Container-Umgebung. Im Rahmen der Betriebsunterstützung wird die eigenständige Bearbeitung konkreter Aufgabenstellungen aus diesen Themenbereichen gefordert. Bei dringenden Problemen muss die Bearbeitung im Rahmen einer Notfallunterstützung erfolgen. Optional ist die Übertragung bestimmter Betriebsaufgaben aus dem Themenumfeld zur eigenständigen Betriebsführung vorgesehen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Weitere Details zu den ausgeschriebenen Dienstleistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um je ein Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio und die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre.
Referenzen über 2 vergleichbare, erfolgreich durchgeführte Aufträge.
Weitere Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Scientology Schutzerklärung;
— Geheimhaltungsvereinbarung;
— Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung;
— Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 5 Jahren wird begründet durch die Komplexität der Aufgabengebiete, welche die Betriebsunterstützung und die Fachverfahren der Justiz mit sich bringen. Insbesondere bedarf es einer längeren Einarbeitungszeit, gerade um das nötige Knowhow im Umgang mit den Fachverfahren der Justiz vermitteln zu können.
Die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 5 Jahren wird begründet durch die Komplexität der Aufgabengebiete, welche die Betriebsunterstützung und die Fachverfahren der Justiz mit sich bringen. Insbesondere bedarf es einer längeren Einarbeitungszeit, gerade um das nötige Knowhow im Umgang mit den Fachverfahren der Justiz vermitteln zu können.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 5 Jahren wird begründet durch die Komplexität der Aufgabengebiete, welche die Betriebsunterstützung und die Fachverfahren der Justiz mit sich bringen. Insbesondere bedarf es einer längeren Einarbeitungszeit, gerade um das nötige Knowhow im Umgang mit den Fachverfahren der Justiz vermitteln zu können.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 5 Jahren wird begründet durch die Komplexität der Aufgabengebiete, welche die Betriebsunterstützung und die Fachverfahren der Justiz mit sich bringen. Insbesondere bedarf es einer längeren Einarbeitungszeit, gerade um das nötige Knowhow im Umgang mit den Fachverfahren der Justiz vermitteln zu können.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 155-379369 (2020-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern — Zentrale Vergabestelle
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Name: virtual 7 GmbH
Postanschrift: Amalienbadstr. 41 d
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland 🇩🇪 Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.