Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dem Angebot sind mindestens 3 geeignete Referenzen des anbietenden Unternehmens über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens 3 Jahren beizufügen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist).
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
— Umfang der Empfangsdienstleistungen: 3 Referenzen mit jeweils mindestens 9 500 h im Jahr je Referenz und kumuliert mindestens 30 000 h pro Jahr.
Gefordert sind Referenzen zu Empfangsdienstleistungen bei denen die Ein- und Ausgangskontrolle von Besuchern sowie auch die Personalkontrolle, Schlüsselausgaben, Schließgänge sowie Kontrollen des Außenbereichs, Überwachungsfunktion von technischen Anlagen und die Bedienung der Telefonzentrale nachgewiesen werden. Die Mindestanforderungen an die Sprachkenntnisse entsprechen dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) für Deutsch C2 und für Englisch A2.
— Umfang der Dienstleistungen im VA Schutz bei einem Einsatz von mehr als 2 Mitarbeitenden pro Einsatz bei hochwertigen Veranstaltungen. 3 Referenzen mit mindestens 200 h/Jahr. Gefordert sind Sicherung und Schutz sehr hochwertiger Veranstaltungen z. B. mit Gästen aus dem Landtag NRW und Fernsehproduktionen mit anspruchsvollem Publikum. Referenzen aus den Bereichen Rockkonzert oder Stadionsicherheit sind nicht gleichwertig und können nicht anerkannt werden!
— Einhaltung von Reaktionszeiten: Die vom Referenzgeber (=AG) vorgegebene Reaktionszeit zur Bereitstellung einer zusätzlichen Kraft für Sonderbewachungen insbesondere im Objektschutz, wurde im Rahmen der Auftragsdurchführung in mindestens 95 % der Fälle eingehalten.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers;
— Ausführung/Leistungszeit;
— Auftragswert/Umsatz in T Euro pro Jahr;
— Auftragsvolumen in Einsatzstunden pro Jahr;
— Einhaltung von Reaktionszeiten;
— Kurzbeschreibung des Referenzauftrages;
— Nach Möglichkeit: Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer. Sollte ein Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden, muss der Bieter den WDR in anderer Art und Weise in die Lage versetzen, die Referenz überprüfen zu können, z. B. durch Darstellung, an welche Abteilung des Referenzgebers sich der WDR zur Referenzprüfung wenden muss, einschließlich deren Rufnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage — Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Erfüllt eine Referenz eines der o. g. Kriterien nicht, wird von nicht vorhandener Eignung ausgegangen. Werden weniger als 3 Referenzen eingereicht, wird von nicht vorhandener Eignung ausgegangen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweise und Zertifizierung
Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe vorzulegen):
— Der Bieter hat zu erklären, dass er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff verfügt. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage dem Angebot beizufügen.
— Der Bewerber hat zu erklären, dass er eine Notruf und Serviceleitstelle (NSL) oder einer Alarm Empfangsstelle (AES) für die Sicherstellung einer 24 stündigen Erreichbarkeit betreibt. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage dem Angebot beizufügen.
— Der Bewerber hat zu erklären, dass er über eine Betriebsstätte im Regierungsbezirk Düsseldorf verfügt oder dass er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn, eine solche errichtet. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage dem Angebot beizufügen.
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, die Zertifizierung in Kopie vorzulegen.
Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland.
Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit Nachzuweisen.
Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV
Darüber hinaus hat der Bieter zur Prüfung seiner Eignung folgende, aktuelle Unterlagen in Kopie beizubringen:
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate);
— Kopie einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zur Ausübung eines Bewachungsgewerbes (§ 34 a GewO);
— Kopie eines Nachweises über die Eintragung im Berufsregister und im Register der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens, oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Umsatz
Umsatzstatistik 2016/2017/2018 bzw. 2017/2018/2019 gem. Anlage „Allgemeine Eignungsanforderungen". Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren durchschnittlich einen Umsatz von 3 Mio. EUR brutto erwirtschaftet haben.
Beispiel:
— Gesamtumsatz Unternehmen in 2018: 2 000 000 EUR;
— Gesamtumsatz Unternehmen in 2019: 2 500 000 EUR;
— Gesamtumsatz Unternehmen in 2020: 3 000 000 EUR;
— Summe: 7 500 000 EUR/3 = 2 500 000 EUR = Ausschluss.