Beschreibung der Beschaffung
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z. B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt. Von Gewaltanwendung ist grundsätzlich abzusehen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Bei der Leistungserbringung berücksichtigt der Auftragnehmer ethnische, religiöse und kulturelle Belange, Geschlecht, familiäre Bindungen und Konfliktpotentiale sowie die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Personen.
Zu den allgemeinen Aufgaben gehören:
— Sicherstellen eines störungsfreien Betriebes unter Berücksichtigung möglicher Gefährdungen aufgrund von menschlichem Fehlverhalten, technischen Ursachen und Naturereignissen,
— Unterstützung bei der Ausübung des Hausrechtes nach Maßgabe der Einrichtungsleitung
— Absicherung der störungsfreien Organisation der Erstaufnahmeeinrichtung; insbesondere erbringt der Auftragnehmer unterstützende Aufsicht
—— während der Taschengeldauszahlungen,
—— während Neuankünften und Transfers,
—— ggf. während weiterer – von der Einrichtungsleitung zu benennender – Abläufe,
— Einleiten von Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung bereits eingetretener Schäden, Störungen, Havarien oder Brände,
— Erste Hilfe-Maßnahmen im Bedarfsfall,
— umgehende Information des Auftraggebers sowie weiterer vom Auftraggeber benannter Personen bei erheblichen technischen oder infrastrukturellen Problemen,
— Es sind mindestens 2 Kontrollgänge pro Dienstzeit unter Einbeziehung der Überprüfung der Umzäunung bzw. Umfriedung des Geländes durchzuführen. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung möglich. In den Gebäuden sind die Nassräume, insbesondere Abstellen von unnötig fließendem Wasser sowie Ausschalten nicht benötigter Beleuchtungsquellen zu überprüfen, dies alles unter Beachtung des Grundsatzes der gleichgeschlechtlichen Kontrolle,
— ggf. weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.
Bei sicherheitsrelevanten Meldungen oder in sonstigen Notfällen ist umgehend die Polizei bzw. die Feuerwehr oder der Rettungsdienst zu alarmieren und einzuweisen. Um Mehrfachmeldungen zu vermeiden, wird die Polizei während der üblichen Büroarbeitszeiten nur durch die ZAB-Mitarbeiter in der Pforte informiert. Darüber hinaus leitet der Auftragnehmer die jedermann zumutbaren Sofortmaßnahmen zur Rettung von Menschenleben und bedeutenden Sachwerten ein und übernimmt die Warnung der Anwesenden. Des Weiteren ist umgehend die Einrichtungsleitung bzw. eine andere vom Auftraggeber benannte Person zu informieren.
Pfortendienst
Der Auftragnehmer gewährleistet in der Erstaufnahmeeinrichtung die durchgängige Besetzung der Pforte während der Dienstzeit. Der Auftragnehmer sichert die Erstaufnahmeeinrichtung vor unbefugtem Zutritt.
Zu den Sicherheitsdienstleistungen an der Pforte/am Empfang gehören nach Maßgabe der Einrichtungsleitung insbesondere die folgenden Aufgaben:
1. Zugangs-/Eingangskontrolle; Überprüfung der Zugangsberechtigung und ggf. Zutrittsverwehrung,
2. Empfangnahme und Weiterleitung der in der ZAB ankommenden Asylsuchenden in die Unterkunft (Späteinweisung).
(a) Entgegennahme von Personalpapieren,
(b) Erfassen der Personalien auf einem Späteinweisungs-Vordruck,
(c) während der Fahrzeiten des ÖPNV,
I) Aushändigung eines Fahrplanes, Tickets für den ÖPNV und einer Weg Beschreibung,
(d) außerhalb der Fahrzeiten des ÖPNV,
I) Organisation der gemeinsamen Beförderung mehrerer Asylsuchenden mit einem Taxi,
II) Ausgabe eines Taxigutscheins an den Taxifahrer,
(e) Alleinreisende minderjährige Asylbewerber sind über die Leitstelle der Feuerwehr an den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes zu vermitteln,
3. Bedienung der Telefonzentrale der Erstaufnahmeeinrichtung,
4. Entgegennahme der Post und Weiterleitung an die Einrichtungsleitung nach Maßgabe der Einrichtungsleitung,
5. Kontaktstelle für den Bereitschaftsdienst der ZAB.