Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB,
— Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen)),
— Vorlage eines Unternehmensportraits aus dem zumindest hervorgeht, wie viel Personal beschäftigt ist und in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigt war, wie lange das Unternehmen bereits am Markt vertreten ist und welche Beschäftigungsfelder abgedeckt werden einschließlich der Darstellung der Organisationsstruktur (Organigramm),
— Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
— Bildmaterial der vorgesehenen Dienstkleidung. Sind Mund-Nasen-Schutz Bedeckungen weiterhin erforderlich, gehören diese zur vom AN zu stellenden Dienstkleidung,
— Nachweis einer gültigen Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung.
Vor Auftragsvergabe:
— Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, den in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestdeckungssummen:
Mindesthöhe Deckungssumme Haftpflichtversicherung:
— Personenschäden, Sachschäden und das Abhandenkommen bewachter Sachen je Versicherungsfall: mind. 1 000 000 EUR,
— Abhandenkommen überlassener Schlüssel je Versicherungsfall: mind. 250 000 EUR,
— Angabe des verantwortlichen Ansprechpartners vor Ort einschließlich dessen beruflicher Qualifikation (fachlicher Lebenslauf und ggf. Fortbildungen). Der verantwortliche Ansprechpartner vor Ort muss entweder über eine kaufmännische Ausbildung verfügen oder eine IHK- oder von einer anderen öffentlichen Stelle oder einer mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betrauten Stelle geprüfte Werkschutzfachkraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Auftraggeber vorzulegen.
Vor Aufnahme der Tätigkeit:
— Der Auftraggeber behält sich vor, von den eingesetzten Sicherheitskräften den Nachweis bezüglich eines gültigen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) zu verlangen.
— Für die Sicherheitskräfte: Zuverlässigkeitsbescheinigungen gem. § 34a GewO.
— namentliche Nennung der jeweils IHK-geprüften Schutz- und Sicherheitskräfte mit jeweiliger Einsatzzeit.