Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d.h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1) die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern. Die Ausschreibung der IMU-basierten Motion-Capture-Anzüge im ersten Los wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Vergabe werden insgesamt 3 IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge der Firma Xsens beschafft. In diesem Los sollen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen kompatible Datenhandschuhe beschafft werden. Die Datenhandschuhe müssen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen der Firma Xsens (MVN Link und Awinda) kompatibel sein. Zusammen mit den Motion-Capture-Anzügen sollen gleichzeitig die Bewegungen von bis zu 3 Arbeitern in einem Arbeitsraum erfasst werden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Bewegungsdaten der Arbeiter sollen unter anderem dazu genutzt werden, Interaktionen zwischen Mensch und Maschine zu fördern und zu untersuchen. Dazu ist es notwendig, dass die gesammelten Daten in Echtzeit gestreamt werden können. Die Bewegungen einer Hand sollen so aufgenommen werden, dass die Orientierung der Hand und des Daumens sowie die Lage der einzelnen Fingerglieder aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungsrate muss dabei bei mindesten 200 Hz liegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-07.
Auftragsbekanntmachung (2020-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Datenaufzeichnungsgeräte
Referenznummer: 3.3-06EU2020
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d.h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1) die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Die Ausschreibung der IMU-basierten Motion-Capture-Anzüge im ersten Los wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Vergabe werden insgesamt 3 IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge der Firma Xsens beschafft. In diesem Los sollen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen kompatible Datenhandschuhe beschafft werden.
Die Datenhandschuhe müssen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen der Firma Xsens (MVN Link und Awinda) kompatibel sein. Zusammen mit den Motion-Capture-Anzügen sollen gleichzeitig die Bewegungen von bis zu 3 Arbeitern in einem Arbeitsraum erfasst werden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Bewegungsdaten der Arbeiter sollen unter anderem dazu genutzt werden, Interaktionen zwischen Mensch und Maschine zu fördern und zu untersuchen. Dazu ist es notwendig, dass die gesammelten Daten in Echtzeit gestreamt werden können.
Die Bewegungen einer Hand sollen so aufgenommen werden, dass die Orientierung der Hand und des Daumens sowie die Lage der einzelnen Fingerglieder aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungsrate muss dabei bei mindesten 200 Hz liegen.
Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d.h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1) die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Die Ausschreibung der IMU-basierten Motion-Capture-Anzüge im ersten Los wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Vergabe werden insgesamt 3 IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge der Firma Xsens beschafft. In diesem Los sollen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen kompatible Datenhandschuhe beschafft werden.
Die Datenhandschuhe müssen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen der Firma Xsens (MVN Link und Awinda) kompatibel sein. Zusammen mit den Motion-Capture-Anzügen sollen gleichzeitig die Bewegungen von bis zu 3 Arbeitern in einem Arbeitsraum erfasst werden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Bewegungsdaten der Arbeiter sollen unter anderem dazu genutzt werden, Interaktionen zwischen Mensch und Maschine zu fördern und zu untersuchen. Dazu ist es notwendig, dass die gesammelten Daten in Echtzeit gestreamt werden können.
Die Bewegungen einer Hand sollen so aufgenommen werden, dass die Orientierung der Hand und des Daumens sowie die Lage der einzelnen Fingerglieder aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungsrate muss dabei bei mindesten 200 Hz liegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Datenaufzeichnungsgeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Siegen-Wittgenstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-12 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 092-218979
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Registriete VMP-Nutzer der Vergabestelle des Auftraggebers
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d.h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1) die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d.h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1) die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Die Ausschreibung der IMU-basierten Motion-Capture-Anzüge im ersten Los wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Vergabe werden insgesamt 3 IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge der Firma Xsens beschafft. In diesem Los sollen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen kompatible Datenhandschuhe beschafft werden.
Die Ausschreibung der IMU-basierten Motion-Capture-Anzüge im ersten Los wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Vergabe werden insgesamt 3 IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge der Firma Xsens beschafft. In diesem Los sollen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen kompatible Datenhandschuhe beschafft werden.
Die Datenhandschuhe müssen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen der Firma Xsens (MVN Link und Awinda) kompatibel sein. Zusammen mit den Motion-Capture-Anzügen sollen gleichzeitig die Bewegungen von bis zu 3 Arbeitern in einem Arbeitsraum erfasst werden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Bewegungsdaten der Arbeiter sollen unter anderem dazu genutzt werden, Interaktionen zwischen Mensch und Maschine zu fördern und zu untersuchen. Dazu ist es notwendig, dass die gesammelten Daten in Echtzeit gestreamt werden können.
Die Datenhandschuhe müssen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen der Firma Xsens (MVN Link und Awinda) kompatibel sein. Zusammen mit den Motion-Capture-Anzügen sollen gleichzeitig die Bewegungen von bis zu 3 Arbeitern in einem Arbeitsraum erfasst werden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Bewegungsdaten der Arbeiter sollen unter anderem dazu genutzt werden, Interaktionen zwischen Mensch und Maschine zu fördern und zu untersuchen. Dazu ist es notwendig, dass die gesammelten Daten in Echtzeit gestreamt werden können.
Die Bewegungen einer Hand sollen so aufgenommen werden, dass die Orientierung der Hand und des Daumens sowie die Lage der einzelnen Fingerglieder aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungsrate muss dabei bei…
… mindesten 200 Hz liegen.
… mindestens 200 Hz liegen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-0200545 (Investitionen in Wachstum und Beschäftigung – hier: Zentrum für Smart Production Design-Siegen (SmaP)).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Siegen
Paul-Bonatz-Str. 9-11
57076 Siegen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen::
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen.
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen.
Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
— Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen (Vordruck 521) und
— soweit das der Fall ist – ggfs. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 ABs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 S. 1 GWB. (formlose Eigenerklärung) dieser ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden wesentlichen Nachunternehmer auszufüllen;
— soweit das der Fall ist – ggfs. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 ABs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 S. 1 GWB. (formlose Eigenerklärung) dieser ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden wesentlichen Nachunternehmer auszufüllen;
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Übermittlung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens) oder einem gleichwertigen Verzeichnis;
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.);
— Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck 531).
— Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck 531).
Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben);
— Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen…
… will, sind diese Teilleistungen anzugeben. Hierfür ist eine Tabelle in einer eigenen Anlage beizufügen;
… will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), sind zusätzlich die Formular 533 und 532 zu verwenden. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist allein Sache des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in
Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 1 000 000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird,
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche. Sofern das Geschäftsjahr 2019 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche. Sofern das Geschäftsjahr 2019 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018
Anzugeben.
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 1 000 000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundsätzlich zahlt die Universität Siegen die Rechnungen nach Abnahme der erbrachten Leistung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP-NRW)
Zusätzliche Informationen: Registriete VMP-Nutzer der Vergabestelle des Auftraggebers
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service, Support, IMU- Sensoren, Funktionalität, Software, Datenexport, Kompatibiltät, Kostenlose Einweisung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 092-218979 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d. h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1. die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Die Ausschreibung der IMU-basierten Motion-Capture-Anzüge im ersten Los wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Vergabe werden insgesamt drei IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge der Firma Xsens beschafft. In diesem Los sollen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen kompatible Datenhandschuhe beschafft werden.
Die Datenhandschuhe müssen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen der Firma Xsens (MVN Link und Awinda) kompatibel sein. Zusammen mit den Motion-Capture-Anzügen sollen gleichzeitig die Bewegungen von bis zu drei Arbeitern in einem Arbeitsraum erfasst werden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Bewegungsdaten der Arbeiter sollen unter anderem dazu genutzt werden, Interaktionen zwischen Mensch und Maschine zu fördern und zu untersuchen. Dazu ist es notwendig, dass die gesammelten Daten in Echtzeit gestreamt werden können.
Die Bewegungen einer Hand sollen so aufgenommen werden, dass die Orientierung der Hand und des Daumens sowie die Lage der einzelnen Fingerglieder aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungsrate muss dabei bei mindesten 200 Hz liegen.
Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d. h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1. die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Die Ausschreibung der IMU-basierten Motion-Capture-Anzüge im ersten Los wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Vergabe werden insgesamt drei IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge der Firma Xsens beschafft. In diesem Los sollen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen kompatible Datenhandschuhe beschafft werden.
Die Datenhandschuhe müssen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen der Firma Xsens (MVN Link und Awinda) kompatibel sein. Zusammen mit den Motion-Capture-Anzügen sollen gleichzeitig die Bewegungen von bis zu drei Arbeitern in einem Arbeitsraum erfasst werden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Bewegungsdaten der Arbeiter sollen unter anderem dazu genutzt werden, Interaktionen zwischen Mensch und Maschine zu fördern und zu untersuchen. Dazu ist es notwendig, dass die gesammelten Daten in Echtzeit gestreamt werden können.
Die Bewegungen einer Hand sollen so aufgenommen werden, dass die Orientierung der Hand und des Daumens sowie die Lage der einzelnen Fingerglieder aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungsrate muss dabei bei mindesten 200 Hz liegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d. h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1. die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d. h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1. die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Die Ausschreibung der IMU-basierten Motion-Capture-Anzüge im ersten Los wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Vergabe werden insgesamt drei IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge der Firma Xsens beschafft. In diesem Los sollen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen kompatible Datenhandschuhe beschafft werden.
Die Ausschreibung der IMU-basierten Motion-Capture-Anzüge im ersten Los wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen der Vergabe werden insgesamt drei IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge der Firma Xsens beschafft. In diesem Los sollen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen kompatible Datenhandschuhe beschafft werden.
Die Datenhandschuhe müssen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen der Firma Xsens (MVN Link und Awinda) kompatibel sein. Zusammen mit den Motion-Capture-Anzügen sollen gleichzeitig die Bewegungen von bis zu drei Arbeitern in einem Arbeitsraum erfasst werden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Bewegungsdaten der Arbeiter sollen unter anderem dazu genutzt werden, Interaktionen zwischen Mensch und Maschine zu fördern und zu untersuchen. Dazu ist es notwendig, dass die gesammelten Daten in Echtzeit gestreamt werden können.
Die Datenhandschuhe müssen zu den IMU-basierten Motion-Capture-Anzügen der Firma Xsens (MVN Link und Awinda) kompatibel sein. Zusammen mit den Motion-Capture-Anzügen sollen gleichzeitig die Bewegungen von bis zu drei Arbeitern in einem Arbeitsraum erfasst werden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Bewegungsdaten der Arbeiter sollen unter anderem dazu genutzt werden, Interaktionen zwischen Mensch und Maschine zu fördern und zu untersuchen. Dazu ist es notwendig, dass die gesammelten Daten in Echtzeit gestreamt werden können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegen über dem Auftraggeber gerügt werden,